Heute wurden in einer Pressekonferenz die Ergebnisse der Rückmeldungen aus den Statuserhebungen der Bezirke vorgestellt. Die Gesamthöhe liegt "unbereinigt" bei 4,9 Milliarden Euro. Für "akute" Maßnahme liegt der Betrag bei 1,2-1,5 Milliarden Euro. Die bezirklichen Baustadträte bei sich auf die nachfolgende Erklärung verständigt.

 

  1. Mit der Statuserhebung zum 30.06. liegen erstmals für Berlin Daten zum Sanierungsbedarf an Berliner Schulen vor. Damit hat sich der im Januar 2015 eingeleitete Prozess der AG Statuserhebung bewährt. Senat und Bezirke danken allen Beteiligten für die Zusammenstellung der Daten.
  2. Senat und Bezirke stellen sich gemeinsam der Verantwortung, die vorliegenden Daten aufeinander abzugleichen und zu validieren. Dabei sollen Bedarfe weder "kleingerechnet" noch "hochgerechnet" werden. Ziel ist eine dauerhafte Planungssicherheit der Finanzplanung. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Umsetzung dieser Maßnahmen zusätzliches Personal benötigt werden wird.
  3. In einem ersten Schritt werden die Zulieferungen der Bezirke hinsichtlich Format, Prämissen und Erfassungstatbestände auf eine einheitliche Linie gebracht. Basis ist der Schlussbericht der AG Statuserhebung vom August 2015. Trotz der einheitlichen Kriterien gibt es Abweichungen bei der Erfassung bereits finanzierter Maßnahmen, der Erfassung von Heizungszentralen, Umgang mit sog. MURs usw. Zum Teil wurden Privatschulen, Jugendkunstschulen und nichtschulische Investitionsprojekte gemeldet. Diese Bereinigung erfolgt im Sommer 2016.
  4. Die Rückmeldungen der Bezirke umfassen alle wesentlichen Bedarfe einer Schule in einer Perspektive von mehr als 10 Jahren. Keiner der erfassten Bedarfe wird grundsätzlich in Frage gestellt, allerdings ist es jetzt die Verantwortung von Senat und Bezirken, die Plausibilität der Ansätze zu überprüfen, damit die Beträge in den Folgejahren seriös etatisiert werden können. Die rechnerische Plausibilisierung erfolgt auf Basis von Durchschnittswerten. Die schulfachliche Plausibilisierung erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten. Im Ergebnis werden Maßnahmen identifiziert, die in ihrer Quantifizierung auffällig und erklärungsbedürftig sind. Eine konsensuale Klärung erfolgt dann durch SenBJW, SenFin und den Schulträger bis September 2016. In Einzelfällen behält sich SenBJW mit SenFin vor, Stichproben zur Qualifizierung durch sachverständige Dritte vorzunehmen.
  5. Politisch besteht ein Interesse, den sog. "Sanierungsstau" von regelhaftem und dauerhaft anfallendem Bauunterhaltungsbedarf grob zu unterscheiden, um diesen gezielt und in einem überschaubaren Zeitraum abzubauen. Es wird für die weitere Arbeit davon ausgegangen, dass die gebäudebezogenen Sanierungsbedarfe, die von den Bezirken mit der Priorität 1 eingestuft wurden, diesen aufgelaufenen Sanierungsstau qualifizieren.
  6. Senat und Bezirke werden diesen "Sanierungsstau" gemeinsam qualifizieren und zu den nächsten Haushaltsberatungen mit dem Ziel einbringen, den Stau innerhalb von 10 Jahren vollständig aufzulösen (Sonderprogramm). Auf Basis der Rückmeldungen erscheint ein Betrag zwischen 1,2 bis 1,5 Mrd. € realistisch.
  7. Die weiteren Sanierungsbedarfe sind ebenfalls nach einer Validierung und Qualifizierung durch den zu erhöhenden baulichen Unterhalt und Investitionsmittel in einem mehrjährigen Prozess zu decken. Hierzu gehört insbesondere die Herstellung der Barrierefreiheit und sonstige Standardanpassung (z.B. Energieeinsparverordnung - EnEV) der Schulgebäude sowie Sanierung von Außenanlagen.
  8. Senat und Bezirke streben an, dass den Bezirken ab 2017 die IT-Basis für eine einheitliche Erfassung aller Sanierungsbedarfe und deren Fortschreibung zur Verfügung steht. Gleichzeitig soll dann durch die Mittelabrechnung sichergestellt werden, dass die Fortschreibung der Daten verlässlich erfolgt.
  9. Senat und Bezirke sind sich einig, dass bereits für das Jahr 2017 die Priorisierungen der Sanierungsmittel auf Basis der noch nicht validierten und qualifizierten Gebäudescans erfolgen wird.
  10. In den weiteren Prozess sind die Schulen, Elternvertretungen und die jeweiligen Gremien (insb. Bezirksschulbeiräte/ Landesschulbeirat) einzubeziehen.