Mit dieser Faktensammlung wollen wir unseren Informationsstand zum Thema Schulbau weitergeben. Die Sammlung hat den Informationsstand vom 26.02.2018 und soll anlassbezogen aktualisiert werden.
Befürchtungen zur Privatisierung Berliner Schulen
Schulbausanierungs-GmbH vs. Kooperationsmodell der Bezirke
Auslagerung während Sanierungsmaßnahmen
Umsetzungsstand Lern- und Teamhäuser
Schaffung/Ausbau von Schulplätzen
Personalgewinnung bzw. -überbrückung
Modulare Ergänzungsbauten (MEBs) im Konzept der Berliner Lern- und Teamhäuser
Befürchtungen zur Privatisierung Berliner Schulen
Von unterschiedlichen Seiten werden aktuell an die Gremien in den Schulen, Bezirken und auf Landesebene Bedenken zum Thema "Droht eine Privatisierung der Berliner Schulen" herangetragen. Folgende Fakten haben wir dazu zusammengetragen.
Aktuell ist entschieden, dass die HOWOGE selbst und keine Tochtergesellschaft diese Zuständigkeit erhält.Die Beteiligung der HOWOGE bietet Vorteile z. B. bei der Personalgewinnung und Bauplanungskapazitäten.
Die in diesem Kapitel zusammengetragenen Informationen stammen aus Antworten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Senatsverwaltung für Finanzen. Das entsprechende Schreiben liegt den Mitglieder des Landeselternausschusses und den Vorsitzenden der Bezirkelternausschüsse (BEAs) im Original vor. Es gibt zu dem Thema außerdem einen Infobrief von Dr. Kollatz-Ahnen zu finden unter hier. Als LEA werden wir das Thema auch weiterhin aufmerksam begleiten und beobachten, da vieles noch nicht entschieden ist. Über die BEAs sammeln wir aktuell Fragen zu dem Thema, die wir dann wieder den zuständigen Verwaltungen zur Beantwortung vorlegen werden, falls es von selbst zur Klärung dieser Fragen kommt. Nun aber zur Gegenüberstellung von Befürchtungen und derzeitigen Fakten:
Es wird befürchtet, dass die Bezirke einen Teil ihrer Schulgebäude und -grundstücke an eine GmbH, die privatrechtlich organisiert ist, im Rahmen von Erbbauverträgen abgeben und anschließend dafür Miete zahlen müssten. Der Zusammenhang zwischen Erbbaurechten und Kreditfinanzierung kann so nicht bestätigt werden kann. Zwar kann durch das Erbbaurecht das Grundstück für eine Kreditfinanzierung beliehen werden, die Finanzierung kann aber auch über den einredefreien Mietvertrag mit den Bezirken als Sicherheit erfolgen. Auch die von der HOWOGE sanierte Schulen verbleiben in der Trägerschaft der Bezirke.
Zur Fragestellung wie verhindert werden kann, dass Erbbaurecht verkauft oder mit Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden belastet werden, die dann handelbare Finanzprodukte sind, hat uns SenFin geantwortet, dass das Erbbaurecht ohne Zustimmung des Landes nicht an einen Dritten abgetreten werden kann. Entsprechendes findet sich in der Landeshaushaltsordnung in den §§ 63 und 64 wieder.
Fraglich ist auch, ob eine Kreditaufnahme überhaupt notwendig und wenn ja, ob es dann Kredite werden müssen, die am Ende teurer werden könnten, als wenn das Land Berlin Geld leiht, wie es der Ökonom Heinz-Josef Bontrup von der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen in der Berliner Zeitung vom 04.11.2017 (https://www.berliner-zeitung.de/berlin/marode-schulen-in-berlin-das-dubiose-milliarden-versprechen--28763958) zu bedenken gibt. Der besagte Ökonom hat Äpfel mit Birnen verglichen – Portfolioschulden der HOWOGE mit Krediten für neu aufgenommene Kredite des Landes Berlin. Die Berliner Zeitung hat inzwischen den Fehler auf ihrer Webseite korrigiert. Die dort angegebene Zinsdifferenz von 0,5% bezieht sich aber immer noch auf das gesamte Portfolio. Angesichts der gerade aktuellen Zinslage trifft die Aussage von Senator Kollatz-Ahnen mit einer Differenz von 0,2% zu.
Grundsätzlich kann also gesagt werden, dass selbst bei vergleichbarer Kreditaufnahme die Zinsen (gerade beim jetzigen Niveau) nur unwesentlich über den Zinsen des Landes liegen werden. Dies liegt an der Sicherheit für die Banken, dem einredefreien Mietvertrag mit den Bezirken. In diesem Fall wird von den Banken das Rating des Landes und nicht der HOWOGE als Messlatte herangezogen.
Bedeutsamer ist ein zeitlicher Effekt. Mit der HOWOGE kann der Sanierungsstau schneller abgearbeitet werden, als wenn die Bezirke (mit und ohne die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) dies alleine bewältigen müssten. Da in mittelfristiger Sicht wieder mit steigenden Zinsen gerechnet werden muss, ist ein Schulbau heute kostengünstiger zu realisieren als zu einem späteren Zeitpunkt. Der Unterschied zwischen den Zinsen heute und den vermutlich höheren Zinsen in der Zukunft ist gravierender als die aktuelle, geringe Zinsdifferenz zwischen HOWOGE und Land.
Zur Frage des Heimfalls: Der Erbbaurechtsvertrag endet immer mit dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt. Das Heimfallrecht kann nur dann ausgelöst werden, wenn der Erbbaurechtsnehmer seine Leistung (Erbbauzinszahlung) nicht erbringen kann. Anders formuliert: Der Heimfall ist gesetzlich zwingend und kann nicht durch Gestaltungen verhindert werden. Beides ist aber auch nicht vorgesehen und könnte auch nicht von der HOWOGE gegen den Willen des Landes vorgenommen werden. Der Heimfall (oder die Beendigung des Erbbaurechts) ist im Detail einvernehmlich zu regeln. An der Einvernehmlichkeit bestehen auch zukünftig aufgrund der 100%igen Gesellschafterstellung des Landes keine Zweifel. Gleiches gilt für die bei Heimfall fällige Entschädigung des angemessenen Wertes, der nach langjähriger Nutzung als Schule nicht mehr sehr erheblich sein dürfte (vgl. steuerliche Vollabschreibung nach 33 Jahren).
Es werden außerdem Befürchtungen geäußert, dass mit der Zuständigkeit der HOWOGE den Schulen die Selbstbestimmung über das Schulgebäude und -gelände genommen würde, dass z.B. Nutzungen für Veranstaltungen außerhalb der Schulzeiten Extrakosten für die Schulen und Sportvereine bedeuten könnten. Es wird befürchtet, dass mit dem Konstrukt die Beteiligungsrechte an den Schulen (Schulgesetz §76, z. B. die Auswahl des Mittagsessenanbieters) und die Hausmeister_innen wegfallen würden. Fakt ist, dass Berlin bereits heute ca. 10 % Privatschulen (staatlich-anerkannte Ersatzschulen) hat. Diese haben Räume gemietet oder Grundstücke mit Schulgebäuden erworben oder selbst Schulgebäude errichtet. Diese Schulgebäude gehören nicht dem Land Berlin und unterliegen trotzdem dem Schulgesetz und der in ihm verankerten Schulverfassung.
Die HOWOGE unterliegt uneingeschränkt der öffentlichen Kontrolle durch den vom Land besetzen Aufsichtsrat und der parlamentarischen Kontrolle des des Unterausschusses Beteiligungsmanagement und – controlling. Die HOWOGE plant – wie auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Bezirke – für jedes Bauvorhaben die gleiche Beteiligung der jeweiligen Fachöffentlichkeit (Lehrer-, Eltern- und Schülervertretungen etc.). Durch eine enge Anbindung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Senatsentwicklung für Bildung, Jugend und Familie sowie die Umsetzung der einheitlichen Raum- und Bedarfsprogramme sowie der Typenbauten ist auch die entsprechende fachliche Einflussnahme gewährleistet.
Sehr empfehlenswert ein Beitrag im Kulturradio zum Thema unter https://www.kulturradio.de/programm/schema/sendungen/zeitpunkte/archiv/20180203_1704.html
Schulbausanierungs-GmbH vs. Kooperationsmodell der Bezirke
Der Rat der Bürgermeister hat beschlossen ein alternatives Konzept zu den Schulsanierungs-GmbHs vorzulegen. Hauptunterschied abseits des notwendigen Klärungsbedarfes zu rechtlichen Fragen der Umsetzbarkeit ist eine verbindliche Kooperation verschiedener Bezirke, z. B. eine gemeinsame Geschäftsstelle, um Kompetenzen beim Schulbau, z. B. für die Ausschreibung bei der Sanierung von Typenbauten zu nutzen. Ziel und Vorgabe seitens der Senatsverwaltung für Finanzen ist aber eine Verbindlichkeit. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird diese Kooperationen finanziell fördern (ähnlich wie bei den Schulsanierungs-GmbHs geplant). Eine gemeinsame Erklärung vom Rat der Bürgermeister mit einem 10-Punkte-Plan ist am 07.11.2017 erfolgt. Mehr Informationen dazu unter http://www.berlin.de/ba-neukoelln/aktuelles/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.646082.php
Schulneubau
Am 06.09.2017 wurde eine Liste mit weiteren 51 Schulneubaumaßnahmen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht (siehe https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2017/09/schulen-51.file.html/schule.xlsx). Die Liste ist das Ergebnis der Monitoring-Runden zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und einer zusätzlichen Abfrage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, in der die Bezirke alle möglichen/umsetzbaren Schulneubaumaßnahmen melden konnten. Die Finanzierung der Bauvorhaben ist durch die Finanzplanung des Landes abgesichert. Die Bezirken erhalten ab sofort Mittel, um mit der Planung von Neubaumaßnahmen zu beginnen. Ziel ist es diese Neubauten nach dem Konzept der Berliner Lern- und Teamhäuser zu bauen.
Schulsanierung
Im Zeitraum vom 30.06.-30.09. haben die Bezirke ihre Prioritäten-Listen für die Reihenfolge der notwendigen Sanierungsvorhaben und der Amtshilfeersuchen zur Übernahme einzelner Sanierungen an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie übergeben. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen prüft derzeit die Umsetzbarkeit der 38 gemeldeten Amtshilfeersuchen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie prüft die Bezirkslisten hinsichtlich eigener Kriterien (z. B. Sanierung mit Kapazitätserweiterungen bzw. -erhalt, Zusammenlegbarkeit von Sanierungsvorhaben, …). Mit den Bezirken finden dazu Gespräche statt. Die Bezirke können auch Sanierungsmaßnahmen aus Amtshilfeersuchen zurückholen, wenn die eigenen Prioritäten anders gelagert sind. SenBJF erstellt Steckbriefe zu jedem Sanierungsvorhaben mit Angaben zum Sanierungs- und Ausbaubedarf. Ziel ist ein Zeit-Maßnahme-Plan/Sanierungsfahrplan.
Zeitansatz: bis Mitte März 2018
Partizipation und Transparenz
Ausgehend vom Schulgesetz (Anhörungsrecht der Schulkonferenz vor größeren baulichen Maßnahmen) sollen in den Schulen mit anstehenden Sanierungsmaßnahmen Bauausschüsse, vergleichbar mit den Mittagessenausschüssen, gegründet werden. Die Einbindung von sach- und fachkundigen Eltern wird empfohlen. Für Partizipationsverfahren bei Neubauten wird im nächsten Jahr auf der Grundlage der durchgeführten Verfahren an aktuell drei Schulen ein Leitfaden erarbeitet.
In den Bezirken können Schnittstellen zwischen Schulamt, Serviceeinheit Facility Management und dem Bezirksschulbeirat entstehen. Der Bezirksschulbeirat hat schulgesetzlich verbriefte Anhörungsrechte vor bezirklichen Schulbaumaßnahmen. Ein Informationsfluss könnte so gegeben werden. Ebenfalls denkbar/möglich ist ein „Schulbau-Ausschuss“ der aus dem o.g. Kreis bei der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) angegliedert ist und somit auch Mitglieder der BVV-Ausschüsse integriert werden können.
Auf Landesebene wurde ein Landesbeirat Schulbau gegründet. Der Beirat hat eine empfehlende und beratende Funktion gegenüber den für die Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive verantwortlichen Senatsverwaltungen. Schwerpunkte der Arbeit des Beirates sollen u.a. die Entwicklung von Modellen zur Durchführung von Partizipationsverfahren und die Erarbeitung von Empfehlungen zur Schulraumqualität sein.
In Überlegung steht ebenfalls, wie der o.g. Zeit-Maßnahme-Plan durch das Abgeordnetenhaus oder die BVVen bindend (Havarien ausgenommen) beschlossen werden kann.
Zeitansatz: bis Mitte März 2018
Auslagerung während Sanierungsmaßnahmen
In Planung steht die Anschaffung von Containern. Diese Container-Variante sollen zum Einsatz kommen, wenn keine andere Variante möglich ist. Dies ist dann entsprechend mit zu planen und zu finanzieren.
Umsetzungsstand Lern- und Teamhäuser
Eine Projektgruppe hat aus dem Konzept der Facharbeitsgruppe Schulraumqualität ein Raum- und Funktionsprogramm als Grundlage für die nächste Generation der Schulbauten erarbeitet. Das Funktionsprogramm wurde am 21.02.2018 vorgestellt (https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2018/pressemitteilung.677865.php). Eine Präsentation der neuen Raum‐ und Funktionsprogramme finden Sie hier.
Soweit möglich und umsetzbar, werden auch Sanierungen nach dem Konzept durchgeführt. Dies muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden.
Schaffung/Ausbau von Schulplätzen
Laut Senats-PM vom 11.04.2017 (https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.581536.php) werden in Schulbau-Phase I 61.000 Plätze geschaffen. 46.000 sind planerisch gesichert, dass heißt die notwendigen Voraussetzungen zum Bau sind gewährleistet (Grundstück verfügbar, Planungsrecht gegeben etc.). Die baulichen Maßnahmen umfassen u.a. Reaktivierungen, Erweiterungen und Neubauten (siehe https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0131.F-v.pdf).
Mit den 51 neuen Schule (siehe Tabelle oben) werden ca. 23.700 Plätze entstehen. Durch Erweiterung und Sanierung entstehen rund 32.300 Plätze, die aber größtenteils in den im April genannten Zahlen enthalten sind . Über MEBs sollen rund 4.000 Plätze entstehen, die oben ebenfalls teilweise schon enthalten sind . Die PM der SenBJF zum Schulstart nennt für 2017/2018 und 2018/2019 insgesamt 32 zu errichtende MEBs. Die o.g. entstehenden 4.000 Plätze sollen laut der o.g. Tabelle in 22 MEBs errichtet werden. Hier gibt es noch Klärungsbedarf.
Sonder- und Förderprogramme
Die „Sonderprogramme“ speisen sich aus verschiedenen Rechtskreisen und sind nicht in ein Programm integrierbar (insb. EU-, Bundesprogramme und Programme mit Teilbezügen zu Bildung wie Soziale Stadt). Das Schul- und Sportstättensanierungsprogramm (SSP) wird in naher Zukunft in die Regelfinanzierung überführt werden (Sanierungsfahrplan). Eine Übertragung der Mittel aus „Sonderprogrammen“ findet voraussichtlich nur in Einzelfällen (Großsanierungen) aus dem SIWANA statt.
Finanzierung
Da die zusätzlichen baulichen Mittel für dieses Jahr 2017 in Höhe von 526,8 Mio. € (das sind rund 44 Mio. €/Bezirk) von den Bezirken schätzungsweise/voraussichtlich nicht in vollem Umfang verausgabt werden können, hat die Senatsverwaltung für Finanzen gegenüber den Bezirken eine weiche Übergangsregelung für das erste Jahr (2017) zugesichert, so dass keine Mittel verfallen.
Alle Neubau- und Sanierungsmaßnahmen werden wie bisher auf Basis von seriösen Kostenkalkulationen durchgeführt, die neben den o.g. Tatbeständen einen prozentualen Aufschlag für Unwägbarkeiten enthalten. Grundsätzlich trägt der Bauherr (Schulträger) die Pflicht und das Risiko der seriösen Kalkulation. Größere Projekte werden wie bisher bei Bedarf inkl. Ausweichstandorten (Container-Option) geplant und finanziert.
Personalgewinnung bzw. -überbrückung
Die Mittel für die zehn zusätzlichen VZÄ (Vollzeitäquivalente, quasi Vollzeitstellen) pro Bezirk können auch für die Beauftragung Dritter genutzt werden, solange die Stellen nicht besetzt sind. Die Kosten werden über die Basiskorrektur erstattet.
Eine Änderung der Tarifstruktur des deutschen Tarifwesens zur Fachkräftegewinnung erscheint kurzfristig wenig aussichtsreich.
HOWOGE
Die HOWOGE ist mit dem Senatsbeschluss Schulbau Phase II vom 27.06.2017 auf Geschäftsführungsebene Teilnehmerin der Taskforce. Aktuell werden die Einzelheiten (Zahl/Art Maßnahmen, Kapazitätsplanungen, Finanzierungsmodell etc.) zwischen dem Senat und der Gesellschaft erörtert.
Öffentlichkeitsarbeit
In Planung und Umsetzung ist die Erstellung einer Website, auf der jeweils der aktuelle Stand der Umsetzung der Vorhaben zu sehen sein wird. Durch die transparente Informationspolitik verspricht man sich auch die Entlastung von Nachfragen.
Modulare Ergänzungsbauten (MEBs) im Konzept der Berliner Lern- und Teamhäuser
Eine Umsetzung erscheint unwahrscheinlich. Ein MEB ist ein standardisiertes Gebäude. Dieses ist kantig und entspricht nicht den Voraussetzungen für eine Cluster-Schule nach dem Konzept der Berliner Lern- und Teamhäuser.