Die Berliner Zeitung hat am 15.06.2018 unter https://www.berliner-zeitung.de/30621504 einen Beitrag mit dem Titel "Öffentlich-private Partnerschaften: Der große Bluff der Berliner „Schulbauoffensive“" veröffentlicht. Leider wurden - wie auch im letzten großen Beitrag zum Thema Schulbau - verschiedene Punkte falsch oder nicht vollständig dargestellt. Das trägt leider somit nicht zu einer korrekten Darstellung der Sachverhalte bei. Wir haben die Senatsverwaltung für Finanzen um Antwort auf verschiedene Fragen gebeten, die wir hiermit veröffentlichen.
Handelt es sich bei der Einbindung der HOWOGE in die Berliner Schulbauoffensive um ein ÖPP? Wie ist in diesem Zusammenhang die Einbindung externer Beratung zu bewerten?
- Nein. Entscheidend für ein ÖPP ist nicht die Rechtsform, sondern das Eigentum. Eine öffentlich-private-Partnerschaft macht sich an privatem Eigentum und Eigenkapital fest. Beides liegt nicht vor: Das Eigentum verbleibt in öffentlicher Hand. Es ist kein privates Eigenkapital beteiligt.
- Der Auftrag an Bernward Kulle war, eben kein ÖPP-Modell vorzulegen, sondern eines, das mit einem öffentlichen Unternehmen funktionierte. Das vorgelegte Modell war Teil des Abwägungsprozesses innerhalb der Senatsverwaltung. Nach Rücksprache mit den Bezirken wurde es verworfen. Zwei wesentliche Bestandteile wurden jedoch am Ende der Diskussion in das Erbbaurechtmodell übernommen: Die Einredefreiheit ist qualifiziert und besteht konkret nur gegenüber den Banken. Der Bauunterhalt kann im jetzt vorgelegten Modell auch von den Bezirken übernommen werden.
- Überregional wird das HOWOGE-Modell als Gegenmodell zu ÖPP wahrgenommen. Es ist ein Weg, im Rahmen der Schuldenbremse Kredite aufnehmen zu können und nicht auf öffentliches Eigentum zu verzichten.
Warum steht ÖPP in den Akten?
Weil es in der Rechtsform an ein ÖPP angelehnt ist und darüber Steuer- und Zurechnungsfragen geklärt werden. Eine Privatisierung oder die Einbindung privaten Kapitals ist damit nicht verbunden, was übrigens in dem zitierten Urteil klar erläutert wird.
Die Verwaltung war doch gegen das vorliegende Modell?
Nein. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat in einem behördlichen Entscheidungsprozess Argumente abgewogen. In diesem Rahmen wurden auch Gegenargumente diskutiert. Die befürwortenden Vermerke wurden von der Berliner Zeitung zwar eingesehen, aber nicht zitiert.
Wurde dem Journalisten die Einsicht in das E&Y-Gutachten verweigert?
Nein. Anders als dargestellt konnte er die Unterlagen von E&Y bei der Akteneinsicht in Augenschein nehmen, er erhielt nur keine Kopie und durfte sie nicht fotografieren.
Müssen die Typenbauten wegen des HOWOGE-Modells gebaut werden?
Nein. Die Berliner Zeitung verwechselt hier etwas. Typenbauten sind nicht zwingend Bestandteil des vorliegenden Finanzierungskonzepts (siehe die veröffentlichte Vorlage an den HA). Diese Beschränkung fand sich nur in einem frühen, von der HOWOGE vorgeschlagenen Modell. Dieser Punkt wurde aber im weiteren Prozess nicht übernommen. Die entsprechenden Akten wurden ebenfalls eingesehen. Es wurde aber nie Zweifel daran gelassen, dass typisiertes Bauen aus Gründen der Beschleunigung und aus Kostengründen bevorzugt wird. Das partizipativ entwickelte Raumkonzept (Abschied von der Flurschule, stattdessen Compartment-Schulen) gilt übrigens für Typenbauten und ist bei diesen gut umsetzbar.
Zu allen weiteren Punkten empfehlen wir als LEA die FAQ der Senatsverwaltung für Finanzen unter https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/schulbauoffensive/howoge/