Der Staatssekretär für Bildung, Mark Rackles, antwortet auf unsere Pressemitteilung wie folgt:

Mit der Pressemitteilung vom 03.07.2018 hat der Landeselternausschuss 17 Forderungen veröffentlicht, auf die ich nachfolgend gern eingehen möchte. Zunächst danke ich Ihnen und allen LEA-Mitgliedern sehr herzlich für Ihre engagierte Arbeit im Schuljahr 2017/18. Auch wenn nicht alle Forderungen von Ihnen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie umgesetzt werden (können), stellen sie doch wichtige Anregungen dar. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

Zu 1.:
Es existieren in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie alle erforderlichen Arbeitsstrukturen, um mit der in Berlin und bundesweit schwierigen Situation des Lehrkräftemangels bestmöglich umzugehen. Regelmäßige Sitzungen und Vernetzungen mit den Lehrkräfteverbänden und mit dem LEA werden sichergestellt.

Zu 2.:
Wir verfügen in unserem Haus über ein professionell und strategisch ausgerichtetes Personalmanagement sowie über die erforderlichen Arbeitsbereiche zur Bildungsstatistik und Prognose. Hauptproblem ist die deutlich zu geringe Zahl von Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerbern für das Lehramt auf dem Arbeitsmarkt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Unser Haus berichtet regelmäßig gegenüber dem Berliner Abgeordnetenhaus und der Öffentlichkeit über die Personalversorgung der Berliner Schulen.

Zu 3.:
ISS und Gemeinschaftsschulen:
Die vom LEA angemahnte Qualitätssicherung des Unterrichts z. B. an Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen durch Abschaffung der Prüfungen für Schulabschlüsse erreichen zu wollen, Zitat aus der Pressmitteilung des LEA: ,,Weniger Prüfzeit bringt mehr Unterrichtszeit!", ist nicht zielführend. Die zentral erstellten Vergleichenden Arbeiten (Berufsbildungsreife) und die zentral erstellten Prüfungsteile (eBBR und MSA) gewährleisten eine standardisierte und auf KMK-Vereinbarungen beruhende Qualitätssicherung der Schulabschlüsse. Die Vergleichenden Arbeiten und die Prüfungen dienen der Feststellung über das Erreichen von Bildungsstandards am Ende der Sekundarstufe I unter einheitlichen Bedingungen und gewährleisten die Anerkennung der Schulabschlüsse und in allen Ländern der Bundesrepublik. Damit sind die Vergleichsarbeiten und Prüfungen wichtige Instrumente zur Bildungssteuerung sowohl auf Ebene der Einzelschule als auch auf der Ebene der Bildungsverwaltung und dienen somit direkt der Qualitätssicherung.

Jede Schule bemüht sich schon jetzt um alternative Unterrichtsprogramme, anderweitige Veranstaltungen oder Projekte zum Beispiel zur Berufsorientierung, um die Zeit für die Schülerinnen und Schüler , die nicht an den Prüfungen beteiligt sind, sinnvoll und effektiv zu nutzen. In wieweit hier ggf. noch Optimierungen möglich sind oder auch eine Austausch zwischen den Schulen initiiert werden könnte, ließe sich prüfen.

Da an Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen Schülerinnen und Schüler aufrücken und laut § 22 Sek 1-VO ein freiwilliges Wiederholen nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten und nach Zustimmung des Jahrgangsausschusses möglich ist, ist der Vorschlag des LEA, durch Versetzung in die 11. Klasse die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe zu vergeben, an Integrierten Sekundarschule und Gemeinschaftsschulen grundsätzlich nicht realisierbar. Erforderlich ist das Erlangen des MSA plus. Voraussetzung dafür sind eine durchschnittliche Jahrgangsleistungen von 3,0 und der Besuch von drei Kursen auf ER-Niveau in den leistungsdifferenzierten Fächern.

Gymnasien:
Die MSA-Prüfung basiert auf den fachspezifischen Anforderungen der Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz (KMK) für den Mittleren Schulabschluss. Die Zuordnung der in den Bildungsstandards enthaltenen Aufgaben zu Anforderungsbereichen orientiert sich an den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) (vgl. Vereinbarung über Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10); Beschluss der KMK vom 4.12.2003). Der Rahmenlehrplan 1-10 in Berlin bildet diese Bildungsstandards durch das Niveau G in der 10. Jahrgangstufe ab. Gymnasiastinnen und Gymnasiasten erreichen diese Niveaustufe bereits am Ende der Klassenstufe 9. Zu diesem Zeitpunkt ist jedoch ein Absolvieren des Mittleren Schulabschlusses seitens der KMK nicht vorgesehen (vgl. Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich 1, Ziffer 5.2. 7; Beschluss der KMK vom 03.12.1993 i. d. F. vom 25.09.2014).

Die MSA-Prüfung wird in Berlin gemäß § 33 Absatz 1 Sek-1-VO am Ende der Jahrgangsstufe 10 in allen Schularten der Sekundarstufe I durchgeführt. Die Prüfung dient der Feststellung des Leistungsstands und des Kompetenzerwerbs am Ende der Sekundarstufe I unter einheitlichen Bedingungen. Der Abschluss setzt sich zusammen aus den schulischen Bewertungen der Jahrgangsstufe 10 und den Prüfungsergebnissen.

Entgegen der Aussage des Landeselternausschusses ist Berlin eines von vier Ländern, das eine solche Art der Prüfung im Gymnasium verlangt, jedoch tatsächlich das einzige Land, in dem diese Prüfung unter einheitlichen Bedingungen für die Schularten Gymnasium, Integrierte Sekundarschule· (ISS) und Gemeinschaftsschule (GemS) abgelegt wird.

Der zeitliche Aufwand dieser Prüfung beträgt mehrere Unterrichtstage. Er setzt sich folgendermaßen zusammen: Für die 10. Klassen fällt der Unterricht an den Tagen der zentralen schriftlichen Prüfungen aus (3 Unterrichtstage), außerdem oft an den Tagen der Sprechfertigkeitsprüfung (1-2 Unterrichtstage). An den Prüfungstagen der Präsentationsprüfung fällt ggf. der gesamte Schulunterricht aus, da die Präsentationsprüfungen mit einem hohen Personaleinsatz verbunden sind je nach Schulgröße 1-2 Unterrichtstage).

Betrachtet man hierzu zunächst die Schülerinnen und Schüler, die nicht geprüft werden, so kann deren Unterrichtsausfall methodisch-didaktisch konstruktiv genutzt werden. Die Termine sind lange vorher bekannt, folglich können sich die Schulen organisatorisch darauf vorbereiten und die Zeit beispielsweise für fächerverbindende Aufgabenstellungen, Veranstaltungen der Berufs- und Studienorientierung o. a. übergreifende Themen des Rahmenlehrplans 1-10 verplanen.
Bezogen auf die Prüflinge beträgt der Unterrichtsausfall maximal sieben Unterrichtstage, entspricht also ungefähr der Länge einer Klassenfahrt. Aufgrund der Doppelfunktion der 10. Jahrgangsstufe im Gymnasium als letzte Klasse der Sekundarstufe I und Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ist dieser Zeitraum einerseits als relativ groß einzuschätzen, andererseits bietet die Prüfung eine einmalige Möglichkeit der Abiturvorbereitung. Da sie fachlich nicht allzu herausfordernd für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums ist, bietet sie die Chance individuell an den prüfungsrelevanten Selbst- und Sozialkompetenzen zu arbeiten, deren Beherrschung weit über das Abitur hinaus in Studium und Beruf zunehmend gefordert wird. Dadurch dass die Prüfung am Ende der 10. Klasse erfolgt, bleibt den Schülerinnen und Schülern noch genügend Zeit, die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen für ihre Abiturprüfung (und darüber hinaus) nutzbar zu machen. Die MSA-Prüfung könnte demnach lernmethodisch als Simulation betrachtet werden und ist entsprechend wertvoll im kompetenzorientierten Unterricht verwendbar. Ein entsprechender Einsatz obliegt der eigenverantwortlichen Schule. Es sei an dieser Stelle auch auf die Bedeutung der Simulation in der Hochschuldidaktik sowie in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung hingewiesen.

Darüber hinaus stellen zentrale, landesweit einheitliche Prüfungen, wie der MSA und das Abitur, wichtige Instrumente der Bildungssteuerung in einem outputorientierten Bildungssystem dar, deren Existenz das in Berlin überaus vielfältige Bildungsangebot erst ermöglichen. Eine Abschaffung dieser Steuerungsinstrumente und folglich eine Rückkehr zur inputorientierten Zentralsteuerung . würde somit unweigerlich auch zum Verzicht auf viele schulindividuelle Bildungsangebote führen.

Aus vorgenannten Gründen ist eine Abschaffung der MSA-Prüfung an. den Gymnasien abzulehnen.

Zu 4.:
Die Entlastung unserer Lehrkräfte von Bürokratie und illegitimen Aufgaben ist auch unser Ziel, wir stimmen darin vollständig überein. Indem wir die Möglichkeiten der strukturellen Umwandlung von Lehrkräftestunden in Stunden für andere Professionen deutlich erweitern, wollen wir gerade dazu zielgerichtete Beiträge liefern. Im Laufe des Schuljahres 2018/19 soll es für die Berliner Schulen möglich werden, Lehrkräftestunden auch in die folgenden Professionen umzuwandeln: Sprachlernassistentinnen und -assistenten, Psychologinnen und Psychologen, Verwaltungsleiterinnen und -leiter, Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Heilpädagoginnen und -pädagogen, . Krankenpflegerinnen und -pfleger, Lerntherapeutinnen und. -therapeuten, Musiktherapeutinnen und -therapeuten, Medienpädagoginnen und -pädagogen, Kulturpädagoginnen und -pädagogen. Der Einsatz multiprofessioneller Teams wird von vielen Schulleitungen befürwortet.

Zu 5.:
Im Bereich Teilzeit setzen wir zunächst auf Freiwilligkeit. Mit einer entsprechender Werbekampagne vor allem auf der Grundlage persönlicher Ansprache durch die Schulleitungen haben wir viele Teilzeitkräfte davon überzeugen können, im Schuljahr 2018/19 auf einen Teil der beabsichtigten Teilzeitstunden zu verzichten.

Zu 6.:
Die Einstellung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern erfolgt im Rahmen rechtsstaatlicher Einstellungsverfahren zu zwei festen Einstellungszeitpunkten (Februar und August) im Schuljahr. Diese Praxis hat sich bewährt, da wir Quereinsteigende auch vor ihrem Einsatz in den Schulen qualifizieren müssen. Darüber hinaus tragen wir dafür Sorge, dass auch abseits dieser Einstellungszeitpunkte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger im Rahmen von Initiativbewerbungen zunächst befristete Einstellungsmöglichkeiten erhalten. Voraussetzung ist, dass die Schulleitungen sich hierfür ausdrücklich aussprechen.

Eine kurzfristige Nachsteuerung im Bereich der berufsbegleitenden Studien ist nicht möglich. Die Kapazitäten werden so weit wie möglich den Bedarfen angepasst.
Nach einem Einstellungsdurchgang wird gesichtet, welche Kohorten für welche Fächer Plätze benötigen werden. Diese werden dann in der Regel mit einem Jahr Vorlauf zur Verfügung gestellt.

Studienordnungen für die berufsbegleitenden Studien sind in Vorbereitung. Kernelement der Studien ist - wie in den Lehramtsstudiengängen der Universitäten auch - die Fachwissenschaft mit Ergänzung durch fachdidaktische Anteile. Mehr Praxisnähe wird durch den neuen Quereinstieg Berlin /(QuerBer) mittels verschiedener Vorbereitungs- und Begleitformate hergestellt, an dem alle Quereinsteigenden teilnehmen.

Zu 7.:
Im Bereich der Verwaltungsleitungen folgt die Besetzung der Stellen einem strukturierten Vorgehen. Mit jedem Haushaltsjahr verzeichnen die Berliner Schulen einen entsprechenden Aufwuchs, der sich an der Schülerzahl der Schulen orientiert. Bisher verfügen 122 Schulen über eine Verwaltungsleitung. Im Haushaltsjahr 2019 werden weitere 74 Schulen ausgestattet. Unser Ziel ist es, bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 alle Schulen über 180 Schülerinnen und Schüler mit schulzugeordneten Verwaltungsleitungen partizipieren zu lassen. Schulen können allerdings vorzeitig Lehrkräftestunden in Verwaltungsleitungen umwandeln.

Zu 8.:
Mit dem unter Frage 4 dargestellten strukturellen Umwandlungsprogramm kommen wir jedoch dem von Ihnen dargestellten Vorschlag sehr nahe.

Zu 9.:
Das Land Berlin hat mit den Abschlüssen der derzeitigen Hochschulverträge bereits die notwendigen Schritte für eine Verbesserung der Situation und Kapazitäten eingeleitet. Schon 2016 hat die für die universitäre Lehrkräftebildung zuständige Senatsverwaltung mit einer erheblichen Aufstockung der Lehrkräftekapazitäten insbesondere im Grundschulbereich reagiert. Diese Anstrengungen wurden mit den Hochschulverträgen für die Jahre 2018 bis 2022 nochmals verstärkt, auf alle Schultypen ausgeweitet und auch auf nachhaltig gestellt.

Im Mittelpunkt der Hochschulverträge für die Jahre 2018 bis 2022 stehen vor allem die durch die „wachsende Stadt“ ausgelösten Bedarfe. Diese umfassen unter anderem eine gestiegene Nachfrage nach Lehrkräften und Personal für den öffentlichen Dienst insgesamt. Auch in diesem Kontext ist das weitere Ziel der Hochschulverträge zu verstehen, die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Hochschulpersonals und der Rahmenbedingungen für Lehrbeauftragte insgesamt zu verbessern. Die Erhöhung der Finanzausstattung der Hochschulverträge mit einem Aufwuchs von 3,5 % jährlich auf Bundes- und Landesmittel - derzeit ein Herausstellungsmerkmal des Landes Berlin in der Finanzierung der universitären Landschaft Deutschlands - ergibt sich unter anderem aus den unabweislichen zusätzlichen Bedarfen wie zum Beispiel in der Lehrkräftebildung. Konkret werden in dieser Vertragslaufzeit rund 70 Millionen Euro zusätzlich in den Ausbau der Lehrkräftebildung investiert.

Die Lehrkräftebildung stellt Berlin in der Tat vor besondere Herausforderungen. Dafür ist in den Hochschulverträgen vereinbart, die jährlichen Abschlusszahlen der Absolventinnen -und Absolventen in den Studiengängen für den Master of Education kontinuierlich bis auf 2.000 zu erhöhen. Dabei wurde erstmals eine detaillierte Festlegung nach Schularten und ·Fächern aufgenommen. Zur Erhöhung der Anzahl der Masterabsolventinnen und -absolventen im Lehramt entwickeln die Universitäten zudem Masterstudiengänge für den Quereinstieg und erleichtern den Wechsel zu lehramtsbezogenen Studiengängen.

Dabei ist auch zu bedenken, dass die reguläre Ausbildungszeit für Lehrkräfte (1. und 2. Phase zusammen) mit ca. 7 Jahren zu veranschlagen ist, eine kurzfristige Erhöhung der Absolventenzahlen hierdurch nicht erreicht werden kann.·
Die für Schulen und Hochschulen zuständigen Senatsverwaltungen haben mit den Universitäten deshalb gemeinsam daran gearbeitet, neue Zugangs- und Ausbildungswege zu öffnen (z.B. Quereinstieg), um kurzfristig mehr Lehrkräfte gewinnen zu können. Diese Anstrengungen sind erfolgreich und werden fortgesetzt, bedürfen aber teilweise auch einer bundesweiten Abstimmung, um Einheitlichkeitsmaßstäbe nicht zu verletzen. Auch hier ist die Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung bereits aktiv geworden und hat auf der Ebene der Kultusministerkonferenz (KMK) eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel initiiert, die Einstiegs- und Berufsmöglichkeiten für Berliner Lehrerinnen und Lehrer zu verbessern.
Zur Forderung nach einer „Heruntersetzung des NC“ ist zu sagen, dass dies nicht möglich ist. Allerdings sorgt der oben genannte Aufwuchs·in der Lehrkräftebildung dafür, dass mehr Studierende zugelassen werden können und damit die Anforderungen an eine sehr gute Abiturnote ein wenig nachlassen.
Mit der Novellierung des Lehrkräftebildungsgesetzes im Jahr 2014 wurden mit der Verlängerung der Studiendauer und der Einführung eines Praxissemesters im Masterstudium die Voraussetzungen geschaffen, die Lehrkräftebildung insgesamt noch mehr auf die heutigen empirischen Anforderungen dieses Berufes auszurichten. Die bisherigen Erfahrungen belegen, dass hierdurch deutlich mehr „Praxisnähe" erreicht werden konnte.

Zu 10.:
Dieser Vorschlag ·befindet sich in der Umsetzung.

Zu 11.:
Inhaltlich ist diese Idee nachvollziehbar und durchaus wünschbar. Organisatorisch ist sie jedoch nicht umsetzbar: Es müsste ein Qualifizierungssystem aufgebaut werden, das über drei Monate hinweg eine Vielzahl von Dozentinnen und Dozenten bindet, sie dann aber den Rest des Jahres unbeschäftigt stellt. Lehrkräfte könnten dieses nicht sein, da sie ansonsten dem Schulsystem fehlen würden. Es wären entsprechende Räumlichkeiten notwendig, die den Rest des Jahres leer stünden. Wir gehen derzeit davon aus, dass das von uns deutlich verbesserte Qualifizierungsangebot QuerBer, welches aktuell läuft und selbstverständlich auch einer Evaluation unterliegt, den gewünschten Erfordernissen deutlich näher kommt, als unsere bisherigen Angebote.

Zu 12.:
Die genannte Adresse bezieht sich ausschließlich auf schulbezogene Stellenausschreibungen, welche nur selten in besonderen Bedarfsfällen (zum Beispiel muttersprachliche Lehrkräfte) erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass zum 29.06.2018 keine offenen schulbezogenen Stellenausschreibungen mehr aktiv waren.
Für den allergrößten Anteil unserer Einstellungen werden zentrale Ausschreibungen auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht.

Zu 13.:
In der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird derzeit die konzeptionelle Ausarbeitung einer Ausführungsvorschrift zu Leistungszulagen und Leistungsprämien geprüft.

Zu 14:.
Steuerungs- und Anreizsysteme zur gleichmäßigen Ausstattung der Berliner Schulen mit qualifiziertem Personal unterliegen einer ständigen intensiven Prüfung und Diskussion in den verantwortlichen Arbeitsbereichen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Besonders intensiv wird derzeit die Zahlung einer „Brennpunktzulage“ für die Lehrkräfte und das weitere pädagogische Personal bestimmter Brennpunktschulen geprüft. Ein Ergebnis steht aktuell aus und wird zu gegebener Zeit veröffentlicht. Eine „Verteilung“ der Bewerberinnen und Bewerber wie vorgeschlagen oder auch die Erteilung einer „Umsetzungsgarantie“ ist auf der Grundlage der derzeitigen Rahmenbedingungen nicht möglich bzw. nicht zielführend.

Zu 15.:
Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive BSO wurden und werden sowohl im Bereich der baufachlichen also auch pädagogischen Fragestellungen Standards entwickelt, die für den Neubau, die Sanierung, die Erweiterung und die Reaktivierung entsprechend Anwendung finden sollen. Ich danke Ihnen herzlich dafür, dass sich der Landeselternausschuss in den dafür geschaffenen Formaten (z.B.: FAG Schulraumqualität, Landesbeirat Schulbau) aktiv und zielführend beteiligt.

Zu 16.:
Die Senatsverwaltung teilt die Einschätzung des LEA, dass die Berliner Schule besser ist als ihr medialer Ruf. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Berliner Schulen in der Öffentlichkeit angemessen und realistisch mit allen Problemen, aber eben auch mit allen Leistungen dargestellt werden. Wichtig ist uns zu betonen, dass es vielen Schulen und auch der Senatsverwaltung durchaus gelingt, positive Berichte zu initiieren.
Negative Berichte beziehen sich oft auf einzelne schulische Ereignisse. Damit werden pauschalisierend Fakten suggeriert, die die gesamte Berliner Schule diskreditieren. So kommen das große Engagement und die gute Arbeit, die an den Berliner Schulen von vielen engagierten Lehrkräften geleistet wird, nicht ausreichend zur Geltung.
Widersprechen möchten wir dem LEA hinsichtlich der Aussage, dass die Debatte um die „Richtige Schule" immer noch zu ideologiebehaftet geführt werden würde. Zumindest nicht von unserer Seite. Ein Beispiel für einen offenen, ideologiefreien Diskurs ist der gerade laufende Prozess für die Entwicklung einer Qualitätsstrategie, an der viele Schulen beteiligt sind. Auch halten wir uns weiterhin an den „Schulfrieden" und haben auch mit der Novelle des Schulgesetzes den Status quo abgesichert.

Zum Aspekt der Lehrkräftewerbung: Die Senatsverwaltung hat in den letzten Monaten die Werbung von Lehrkräften und das generelle Werben für den Lehrkräfteberuf ausgebaut. Dieser Ausbau muss und wird weitergehen. So werden in Kürze beispielsweise neue Materialien veröffentlicht, mit der Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme des Lehramtsstudiums gewonnen werden sollen. Einen Ausbau wird es ebenso bei den kurzfristiger greifenden Werbemaßnahmen geben.

Angesichts des deutschlandweiten Mangels an Lehrkräften hat sich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie darüber hinaus mit Kultusministerien anderer Länder in der KMK für eine deutschlandweite Imagekampagne für den Lehrerberuf ausgesprochen, die gemeinsam von allen Ländern finanziert werden sollte. Leider gab es in mehreren Ländern dagegen Vorbehalte, so dass das Vorhaben zunächst nicht weiterverfolgt werden kann.

Zu 17.:
Es existieren bereits seit Inkrafttreten des Lehrkräftebildungsgesetzes vom 07.02.2014 solche Gremien, die Steuerungsgruppe Lehrerbildung und der Kooperationsrat.

LBiG, § 3:

"(3) Zur Koordinierung und Steuerung der Lehrkräftebildung zwischen den lehrerbildenden Universitäten und den für das Schulwesen und für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltungen wird eine Steuerungsgruppe Lehrerbildung gebildet. Der Steuerungsgruppe Lehrerbildung gehören die Präsidentinnen und Präsidenten der lehrerbildenden Universitäten, stellvertretend die für die Lehrkräftebildung zuständigen Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten, und die für das Schulwesen und für Hochschulen zuständigen Senatorinnen und Senatoren an. Den Vorsitz in der Steuerungsgruppe Lehrerbildung führen die für das Schulwesen und für Hochschulen zuständigen Senatorinnen und Senatoren. Die Steuerungsgruppe Lehrerbildung befasst sich insbesondere mit der Qualität der Studiengänge mit Lehramtsoption und Lehramtsbezug. Sie wertet die durch die Zentren für Lehrerbildung vorgelegten Evaluationsergebnisse aus und beschließt auf dieser Grundlage Maßnahmen zur Optimierung der Studiengänge und des Studienverlaufs. Darüber hinaus kann die Steuerungsgruppe bei phasenübergreifenden Fragen Aufträge an den Kooperationsrat (Absatz 4) - vergeben.

(4) Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung richtet einen Kooperationsrat ein. Dieser koordiniert die phasenübergreifenden Aufgaben zwischen den lehrerbildenden Universitäten und der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung. Jedes Zentrum für Lehrerbildung entsendet zwei Vertreterinnen oder Vertreter in den Kooperationsrat. Weiterhin gehören dem Kooperationsrat je drei Leiterinnen oder Leiter der Schulpraktischen Seminare und der ausbildenden Schulen an, wobei die unterschiedlichen Lehrämter und Schularten Berücksichtigung finden sollen, sowie zwei Vertreterinnen und Vertreter der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung. Der Kooperationsrat wird von je einer Vertreterin oder einem Vertreter der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung und der Zentren für Lehrerbildung einberufen und geleitet. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere Abstimmungen zu den berufswissenschaftlichen Inhalten der ersten und zweiten Phase der Lehrkräftebildung, zur Durchführung und Gestaltung der schulpraktischen Studien und die Sicherung der Anschlussfähigkeit des Vorbereitungsdienstes."

Beide Gremien tagen mehrmals im Jahr und arbeiten in - erster Linie an der Verzahnung der verschiedenen Phasen der Lehrkräftebildung. Auch die Regionale Fortbildung wird in diesem Zusammenhang mitgedacht, da das Referat Lehrkräfteaus-, -fort- und Weiterbildung jeweils vertreten ist. Das LISUM ist in erster Linie für die Qualifizierung der Führungskräfte zuständig und ebenfalls durch die Referatsleitung Lehrkräftebildung in diesen Gremien vertreten.

pdficon large Antwort der SenBJF als PDF zum Herunterladen