Wenn der Elternabend droht langweilig zu werden, hebt man das Thema Schulessen auf den Plan. Das garantiert Stimmung für die nächsten mindestens 30 Minuten. Kaum ein anderes Thema polarisiert so kontrovers, wie das Schulessen. Ausgehend von schlechten Erdbeeren im Schulessen im Oktober 2012 wurde das Schulessen in Berlin komplett neu aufgesetzt und ist seit 2019 für Eltern kostenbeteiligungsfrei. Kein Grund sich auszuruhen, denn es gibt immer etwas zu verbessern. Die Neuerungen beim Schulessen wurden heute vorgestellt und wir versuchen eine Zusammenfassung.
Der Bio-Anteil steigt von derzeit 15% auf 30% ab August 2020 und weiter auf 50% ab August 2021. Es ist erstmals auch vorgeschrieben, welche Lebensmittel genau Bio sein müssen. In der ersten Umsetzungsphase sind das die sogenannten Stärkebeilagen (Nudeln, Kartoffeln und Reis) die mit dem vorgenannten Anteil an allen Verpflegungstagen angeboten werden müssen. In der folgenden Erhöhung auf 50% umfasst es dann auch Früchte, Milch und Milchprodukte.
Reis, Bananen und Ananas müssen aus fairem Handel (Fair Trade) stammen. Bei der Speisenplanung sind ebenfalls saisonale und regionale Aspekte und Zutaten zu berücksichtigen.
Der Festpreis pro Portion (inkl. Mehrwertsteuer) steigt von 3,25€ auf 4,09€ ab August 2020 und weiter auf 4,36€ ab August 2021.
Lebensmittel, die angeboten werden dürfen
- Getreide/-produkte bevorzugt aus Vollkorn
Parboiled Reis oder Naturreis - Speisekartoffeln
- Gemüse und Salat
Gemüse, frisch oder tiefgekühlt
Hülsenfrüchte, getrocknet oder tiefgekühlt
Obst - Obst im Ganzen oder aufgeschnitten, frisch ohne Zuckerzusatz
Obst als Zutat, frisch oder tiefgekühlt, ohne Zuckerzusatz - Milch und Milchprodukte
Milch, bevorzugt 1,5 % Fett
Naturjoghurt, bevorzugt 1,5 % Fett
Käse, max. Vollfettstufe (max. 50 % Fett i. Tr.), Hartkäse, Schnittkäse, halbfester Schnittkäse, Weichkäse, Pasta-Filata-Käse - Fisch
Seefisch und als fettreiche Fischsorten Lachs, Hering, Makrele, Forelle, Karpfen - Getränke
- Nur Trinkwasser (wenn vorhanden aus Trinkwasserspender)
Eingeschränkte Anwendung
- Seefisch nur aus nicht überfischten Beständen
- Rapsöl muss bevorzugt werden, alternativ Soja- oder Olivenöl
- vorzugsweise frische, unverarbeitete bzw. wenig verarbeitete Lebensmittel. Hochverarbeitete oder industriell hergestellte Lebensmittel nur in geringem Umfang erlaubt (z. B. gekörnte Brühe zum Würzen)
Das darf nicht rein
- Kochkäse und Schmelzkäse
- Innereien, Formfleisch und Formfisch
- Kokosfett, Palmöl und Palmkernöl sowie tierische Schmalze
- Geschmacksverstärker, künstliche Farbstoffe, Süßstoffe, Zuckeralkohole
- Aromen (werden i. d. R. nicht verwendet)
- Gentechnisch veränderte Lebensmittel
- Süßigkeiten/Süßwaren (ausgenommen an Fest- und Feiertagen)
- Erdnüsse und Schalenfrüchte
- Krebstiere und Weichtiere oder Produkte daraus
Speiseplanung
- max. 2 Wahlmenüs täglich
- wenn Fleisch oder Fisch, dann zweites Menü ovo-lacto-vegetarisch
- Menüzyklus beträgt mindestens vier Wochen
- saisonale Produkte sind zu berücksichtigen
- kulturspezifische und religiöse Essgewohnheiten sowie religiöse Aspekte sind zu berücksichtigen
- Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln werden abwechslungsreich angeboten
- Allergien, Unverträglichkeiten und gesundheitsbedingte Einschränkungen werden berücksichtigt (Meldebogen ausfüllen)
- bei Schweinefleisch muss alternative Fleischsorte angeboten werden (Austausch der Fleischsorte)
"Klassisches" Menü mit Fleisch und Fisch (20 Verpflegungstage)
- Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln 20 x
davon:
mindestens 4 x Vollkornprodukte
maximal 4 x Kartoffelprodukte (Halbfertig- oder Fertigprodukte wie z.B. Kroketten, Pommes frites, Kartoffelecken, Reibekuchen, Gnocchi, Püree, Klöße) - Gemüse und Salat 20 x
Mindestens 75 % der täglichen Gemüsemenge müssen - roh oder gegart - mit dem vertraglich vereinbarten Ausgabesystem unmittelbar mit dem Gericht gereicht werden. Mindestens 25 % der täglichen Gemüsemenge muss in Form von rohem Gemüse (z. B. aufgeschnittenes Gemüse/Knabbergemüse, Rohkostsalate oder Blattsalate) angeboten werden. - Frischobst mindestens 8 x
- Milch und Milchprodukte mindestens 8 x
- Fleisch, Wurst maximal 8 x
davon mindestens in der Hälfte der Fälle mageres Muskelfleisch - Fisch mindestens 4 x
davon mindestens 2 x Seefisch und mindestens 2 x fettreicher Fisch - Eigerichte maximal 2 x
- frittierte und/oder panierte Produkte maximal 4 x
- süße Hauptgerichte maximal 2 x
Süße Hauptgerichte müssen in Kombination mit einer Gemüsesuppe angeboten werden. - Fette und Öle: Rapsöl ist Standardöl
- Trinkwasser 20 x
Ovo-lacto-vegetarisches Menü (20 Verpflegungstage)
- Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln: 20 x
- Gemüse und Salat: 20 x
- Frischobst: mind. 8 x, zusätzlich mind. 4 x Kerne und Ölsamen
- Milch und Milchprodukte: mind. 8 x
- industriell hergestellte Fleischersatzprodukte: max. 4 x
- Eigerichte: max. 2 x
- frittierte und/oder panierte Produkte: max. 4 x
- süße Hauptgerichte: max. 2 x
- Fette und Öle: Rapsöl ist Standardöl
- Trinkwasser: 20 x
Neu und hervorhebenswert sind ebenfalls folgende Punkte
- Trinkwasser-Versorgung über Trinkwasser-Spender der Berliner Wasserbetriebe (wo baulich möglich) unter Bereitstellung von Wasserflaschen
- Kaltverpflegung für Wandertage usw. unportioniert in Mehrweg-Lunchboxen oder umweltverträglichen Pappbehältern
- Warmehaltzeit ab Zubereitung bis Verteilung max. 180min
- Kinder, die krankheits- oder allergiebedingt nicht das regelhafte Essen erhalten können, sollen dennoch ein vollwertiges Essen ohne die sie krank machenden Stoffe erhalten.
Die Mittagessen-Ausschüsse an den Schulen werden wie in der letzten Ausschreibung unmittelbar am Vergabefahren beteiligt. Neben Bewertung der Umsetzungskonzepte wird es auch weiterhin eine Testverkostung geben.
Die Ausschreibungen der Bezirke sind unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/?limit=10&start=&search=essen zu finden. Mit Stand 17.01.2020 sind acht Bezirke zu finden. Wenn man seinen Bezirk anhand der Postleitzahl identifiziert hat, gelangt man mit einem Klick auf die eigentliche Veröffentlichung. Dort kann sich auch die Losbeschreibung und Ausstattungsübersicht für die eigene Schule anschauen.
Weiterführende Informationen
Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung. Jugend und Familie
Auszüge aus der Leistungsbeschreibung
vollständige Leistungsbeschreibung am Beispiel von Spandau
Saisonkalender des Bundeszentrums für Ernährung
Ausführungsbedingungen Fair Trade
Mitteilung gemäß Ziff 4 der Ausführungsbedingungen Fair Trade
Handreichung 1 zur Neuordnung des schulischen Mittagessens an offenen und gebundenen Ganztagsgrundschulen sowie für Förderzentren im Land Berlin
(Arbeitsstand 2017, teilweise veraltet. Informationen zum Verfahren des Testessens ist unserer Kenntnis nach jedoch unverändert. Ein Überarbeitung ist geplant.)