Sehr geehrte Senatorin Scheeres,
der Landeselternausschuss Berlin möchte zu der durch Herrn Duveneck am 21.04.20 veränderten Vorgabe zur Durchführung der Abschlussprüfungen (Zweitkorrektur Abitur) Stellung nehmen.
Noten sind per se eine schwierige Angelegenheit, die immer wieder Anlass zu Diskussionen über die Gerechtigkeit der Beurteilung der schulischen Leistungen sind.
Nicht umsonst hat der Gesetzgeber hierfür bei den wichtigsten Prüfungen im Schülerleben, den Abiturprüfungen, auch in der angespannten Situation des Lehrkräftemangels der letzten Jahre, eine Zweitkorrektur vorgesehen. Dies erfolgt, um die ungewollte subjektive Notengebung der Fachlehrkraft zu relativieren und einzig die Leistung der Schülerin, des Schülers zu bewerten, nicht aber den subjektiven Eindruck der jeweiligen Fachlehrkraft, sei es positiv oder negativ. Es ist also ein wichtiger Beitrag zu mehr Gerechtigkeit bei der Benotung.
Im o. g. Schreiben wird die Zweitkorrektur im Abitur nach §41 Absatz 2 VO-GO aufgehoben. Wie mitgeteilt wird, um die Lehrkräfte in Berlin zu entlasten.
Diese Vorgehensweise lehnt der LEA ab, da hierdurch eine gerechtere Notengebung der Abiturklausuren verhindert wird. Es stellt eine Benachteiligung des Abiturjahrganges 2020 dar und steht damit in deutlichem Gegensatz zu Ihrer und der von der KMK getroffenen Aussage, das „keine Schülerin und Schüler einen Nachteil aus der jetzigen Ausnahmesituation haben wird“. Auch kleine Abweichungen bei den Notenpunkten können entscheidend für die Zulassung zum Studium eines Faches mit Numerus clausus sein.
Der Begründung, dass eine Entlastung der Lehrkräfte notwendig ist, halten wir entgegen, dass erstens der Großteil der Korrekturen zu Hause durchgeführt werden, und dass zweitens durch den Ausfall der schriftlichen MSA-Prüfungen eine deutliche Entlastung in den Hauptfächern stattfindet. Die so zusätzlich gewonnenen Kapazitäten ermöglichen somit eine Zweitkorrektur.
Daher fordern wir Sie auf, die Inhalte des Schreibens vom 21.04.2020 „Durchführung der Abschlussprüfungen – hier: Zweitkorrektur im Abitur“ zurückzunehmen, um eine gerechtere Notengebung der Abiturprüfungen des Jahrganges 2020 zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Norman Heise
Vorsitzender Landeselternausschuss Schule