Wir haben die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie um Information gebeten, wie die Elternabende und Gremiensitzungen durchgeführt werden können. Hier die Antwort:
Sofern die Elternabende als Präsenzveranstaltung ausgestaltet werden, müssen diese sich an den Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen vom 04.08.2020 halten (siehe https://leaberlin.de/images/beitraege/20200804_Musterhygieneplan_Berliner_Schulen.pdf
Insofern gilt Folgendes:
- In allen Schulen und bei Betreten des Schulgeländes gilt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dies gilt auch in geschlossenen Räumen. Ausgenommen sind lediglich Personen, die auf Grund gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder einer Behinderung eine solche nicht tragen können.
- Es gilt die Mindestabstandsregel von 1,5 Metern, da es sich bei den Elternvertreterinnen und Elternvertreter nicht um unmittelbar im Bereich Schule tätige Personen handelt. Der Mindestabstand soll dabei eingehalten werden, soweit die Umstände dies zulassen.
- Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung oder sonstigen mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen soll die betroffene Person zu Hause bleiben. Es empfiehlt sich, hierauf in der entsprechenden Einladung hinzuweisen.
- Berührungen sollen unterlassen werden.
- Die Basishygiene einschließlich der Händehygiene ist einzuhalten. Es empfiehlt sich hierauf bereits in der Einladung selbst hinzuweisen bzw. einen entsprechenden Hinweis unmittelbar vor dem Stattfinden der Sitzung zu erteilen.
- Der Raum selbst muss regelmäßig durchgelüftet werden. Dabei muss eine vollständige Durchlüftung durch vollständig geöffnete Fenster und eine Luftabzugsmöglichkeit (z.B. offene Tür) über mehrere Minuten erfolgen. Das Lüften muss mindestens einmal in jeder Stunde und in Pausen durchgeführt werden.