Durch eine Änderung des Schulgesetzes eröffnete sich die Möglichkeit, dass Schüler*innen der Primarstufe und der Sekundarstufe I auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten die Jahrgangsstufe wiederholen können. Die nachfolgenden Dokumente beschreiben das Verfahren, zeigen auf wie die Beratungsgespräche geführt und welche Formalien eingehalten werden müssen.
Verfahrensbeschreibung und Hinweise zur Beachtung
Verwaltungsvorschrift Nr. 6-2021 Freiwillige Wiederholung der besuchten Jgst im SJ 202122
Checkliste zum Beratungsgespräch
Dokumentation des Beratungsgespräches