Durch eine Änderung des Schulgesetzes eröffnete sich die Möglichkeit, dass Schüler*innen der Primarstufe und der Sekundarstufe I auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten die Jahrgangsstufe wiederholen können. Die nachfolgenden Dokumente beschreiben das Verfahren, zeigen auf wie die Beratungsgespräche geführt und welche Formalien eingehalten werden müssen.

Verfahrensbeschreibung und Hinweise zur Beachtung

pdficon large Verwaltungsvorschrift Nr. 6-2021 Freiwillige Wiederholung der besuchten Jgst im SJ 202122

pdficon large Checkliste zum Beratungsgespräch

pdficon large Dokumentation des Beratungsgespräches

pdficon large Elternbestätigung der Wiederholung

pdficon large Musterschreiben zum Verzicht auf Schulplatz in Kl. 7