Aktuelles - Landeselternausschuss Berlin
Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler mit schweren Behinderungen oder vergleichbaren schweren Beeinträchtigungen
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Dieses Schreiben ist für die Eltern die es betrifft in den letzten Tagen wohl etwas untergegangen und wurde teilweise von den adressierten Stellen fehlinterpretiert. Die Überschrift wird teilweise dazu beigetragen haben.
Neben den bekannten Notbetreuungsregelungen besteht seit 18.03.2020 für alle Kinder, die sonderpädagogischen Förderbedarf mit Förderstufe II (siehe jeweiliger Bescheid) in den Bereichen "Geistige Entwicklung", "Körperliche und motorische Entwicklung" und "Autismus" haben, eine Notbereuung zur Verfügung, unabhängig davon, ob die Eltern einer systemrelevanten Berufsgruppe angehören. Das entsprechende Schreiben nachfolgend als Text und als Download mit Schwärzung der personenbezogenen Daten.
Ergänzungen zum Schreiben vom 16.03.2020 zur Durchführung von Prüfungen in den allgemein- und berufsbildenden Schulen, Weitere Regelungen zu den Abiturprüfungen
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Zum Thema Prüfungen wurden die Schulen von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wie folgt ergänzend zu dem gestrigen Schreiben (siehe nachfolgender Beitrag) informiert. Personenbezogene Daten haben wir wieder entfernt.
Durchführung von Prüfungen in den allgemein- und berufsbildenden Schulen
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Zum Thema Prüfungen wurden die Schulen von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wie folgt informiert. Personenbezogene Daten haben wir entfernt.
Weitere Informationen zur organisatorischen Umsetzung der Schulschließungen
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Das Schreiben der Senatsverwaltung an die Schulen in Textform. Das gesamte Schreiben inkl. der Anhänge als PDF am Ende des Beitrages.
Kita- und Schul-Notbetreuung für Eltern mit systemrelevanten Berufen
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In Berlin werden ab dem 17. März alle Kitas und allgemeinbildenden Schulen geschlossen. Für die Kita-Kinder und Schulkinder der Grundstufen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Der Senat von Berlin hat sich auf folgende anspruchsberechtigte Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung verständigt:
- Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
- Justizvollzug
- Krisenstabspersonal
- Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
- Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
- Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
- Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
- Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
- Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung
Quelle: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.906919.php