Der Markt der Schulfotografen ist umkämpft. Mit Geschenken an Schulen oder Umsatzbeteiligungen dürfen sie Konkurrenten ausstechen - und das gilt nicht als Bestechung. Das haben Hildesheimer Richter entschieden und begründeten ihr Urteil mit dem Aufwand, den die Schulen hätten.

 

 

Mehrere hundert Euro für die Klassenkasse, ein Drucker für den Computerraum, eine Kamera für die Foto-AG: Im umkämpften Markt der Schulfotografen sind kleine und größere Geschenke für die Schulen selbstverständlich geworden. Um Bestechung handelt es sich dabei jedoch nicht - jedenfalls nach Ansicht des Hildesheimer Landgerichts. Die Richter haben am Dienstag zwei Vertreter einer Firma aus Peine freigesprochen. Damit entsprachen sie den Anträgen der Verteidigung.

 

Der Staatsanwalt hatte für den 61-jährigen Angeklagten und seine 51 Jahre alte Kollegin Bewährungsstrafen von einem Jahr sowie von zehn Monaten gefordert. Die Angeklagten hatten Schulen in den Kreisen Peine, Gifhorn, Hildesheim und der Region Hannover Umsatzbeteiligungen in Höhe von meist zehn Prozent dafür gegeben, dass sie der Firma den Vorzug vor der Konkurrenz gaben. Teilweise bekamen die Schulen auch Drucker oder Digitalkameras geschenkt.

 

Oberstaatsanwalt Rainer Gundlach wertete das Verhalten als Bestechung, weil es für die Geschenke keine Gegenleistung gegeben habe. Die Schulleiter hätten den Fotografen ausschließlich den Zugang zur Schule gegeben.

 

"Eine Umsatzbeteiligung ist angemessen"

 

Der Vorsitzende Richter Harald Bachmann sah das ganz anders. Die Abwicklung der Schulfoto-Aktionen sei für die Schulen mit einem erheblichen Aufwand verbunden. "Kein Fotograf würde eine Schulklasse ohne die Unterstützung des Lehrers in den Griff kriegen. Das ist völlig undenkbar", sagte er in der Urteilsbegründung.

 

Hinzu komme der Aufwand für das Verteilen der Fotos und die Abrechnung. "Die Schule hat eine Leistung erbracht, zu der diese nicht verpflichtet ist und die von vielen Schulen als lästig empfunden wird", so Bachmann. Eine Gegenleistung in Form etwa von Umsatzbeteiligungen als Ausgleich für diesen Aufwand halte das Gericht daher für angemessen.

 

Die Branche begrüßte das Urteil in einer ersten Reaktion. "Viele Schulen waren durch das offene Verfahren verunsichert", sagte Stefan Wiczorrek vom Verband der Schulfotografen, der den Prozess beobachtet hatte und nun auf Rechtssicherheit für seine Berufskollegen hofft.

 

Von den ersten Ermittlungen bis zum Urteil dauerte es rund fünf Jahre. "Es sind fünf harte Jahre gewesen", sagte der 61-Jährige nach der Urteilsverkündung. Er habe in dieser Zeit starke finanzielle Einbußen erlitten.

 

Endgültig ist für ihn das Bangen aber noch nicht vorbei. Der Staatsanwalt und ausgewiesene Korruptionsexperte Gundlach will nun prüfen, ob er Revision gegen das Urteil einlegt. Dann müsste der Bundesgerichtshof endgültig klären, ob Schulfotografen Schulen beschenken dürfen.

 

Von Sebastian Knoppig, dpa

 

http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,694397,00.html#ref=nldt