RATGEBER
Freitag, 2. Dezember 2011 03:15

 

Mein Sohn besucht die vierte Klasse, und wir haben den Eindruck, dass er und seine Mitschüler unverhältnismäßig viele Hausarbeiten aufbekommen. Auch über das Wochenende müssen sie meistens arbeiten, um den in den Vorjahren versäumten Stoff nachzuholen. Gibt es eigentlich Regelungen, wie viele Hausaufgaben in welcher Klassenstufe Kinder haben dürfen? Stefanie S., per E-Mail

 
Das Schulrecht kennt keine Pflicht zur Erteilung von Hausaufgaben, deren pädagogischer Sinn zudem auch höchst umstritten ist. Über die Grundsätze des Umfangs und die Verteilung der Hausaufgaben entscheidet die annähernd paritätisch besetzte Schulkonferenz mit Zweidrittelmehrheit. Diese Grundsätze werden von den jeweiligen Klassenkonferenzen konkretisiert. Nach der als Orientierungsrichtlinie geltenden, formal allerdings nicht mehr gültigen Ausführungsvorschrift über Hausaufgaben sollen diese vom Schwierigkeitsgrad und Umfang so bemessen sein, dass bei einem durchschnittlichen Arbeitstempo der tägliche Aufwand in der dritten und vierten Klasse nicht mehr als 45 Minuten beträgt.
Hausaufgaben dürfen auch nur erteilt werden, wenn sie unter didaktischen Gesichtspunkten notwendig sind, das heißt, als Strafe oder Disziplinierungsmittel sind Hausaufgaben unzulässig. Sie sollen vielmehr die im Unterricht eingeleiteten Lernprozesse unterstützen. Der Erwerb von Fertigkeiten und Kenntnissen sowie ihre Einübung und Anwendung haben aber in der Unterrichtszeit zu erfolgen. Die Ausführungsvorschrift bestimmt weiter, dass Hausaufgaben nur erteilt werden dürfen, wenn die Schüler zuvor im Unterricht mit dem Lernstoff so vertraut gemacht worden sind, dass sie sie auch selbstständig bewältigen können.
Hausaufgaben können zwar auch zur Vorbereitung von Unterrichtsvorhaben eingesetzt werden, ausgefallener Unterricht kann durch sie jedoch nicht ersetzt werden. Sie dürfen die Schüler zudem weder überfordern noch in ihrer Freizeit unangemessen einschränken. Alle Schüler haben ein Anrecht, sich von dem schulischen Leistungsdruck zu erholen. Über das Wochenende und die Ferien dürfen bis zur Oberstufe deshalb keine Hausaufgaben erteilt werden, an Ganztagsschulen nicht von einem Tag auf den anderen, und in Ganztagsschulen der Grundstufe sollen Hausaufgaben nach Möglichkeit sogar ganz vermieden werden.

 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

  
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