15.11.2012
Eltern müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben. Diese richtungsweisende Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.
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15.11.2012
Musiktausch im Internet
Eltern haften nicht für Raubkopien ihrer Kinder
Eltern können aufatmen: Sie müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot von Internettauschbörsen belehrt haben. So haben es die Richter des Bundesgerichtshofs entscheiden