Siehe auch:
Neuordnung der Schulessenversorgung ohne Elternbeteiligung
LEA Pressemitteilung vom 12.11.2012
sowie:
17.11.2102
Mehr Qualität für 3,25 Euro: Caterer befürworten Konzept der Bildungssenatorin zum Schulessen
Der Verband der Berliner Schulcaterer begrüßt das Konzept zur Verbesserung der Qualität des Schulessens, das Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Donnerstag im Schulausschuss vorgestellt hat. Der Sprecher des Verbandes, Rolf Hoppe, sagte, dass die Caterer mit dem vorgeschlagenen Festpreis von 3,25 Euro für ein Mittagessen an Grundschulen zufrieden sind.
Weiterlesen: http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article111223268/Mehr-Qualitaet-fuer-3-25-Euro.html
15.11.2012
Eltern am Siedepunkt
Der Landeselternausschuss fordert, dass die Mehrkosten für besseres Schulessen nicht auf die Eltern abgewälzt werden. Die Senatsverwaltung für Bildung will heute ein neues Konzept präsentieren
15.11.2012
Eltern sollen zahlen
Mehrkosten für das Schulessen will der Senat überwiegend den Eltern aufbürden, den anfallenden Mehraufwand den Bezirke
Weiterlesen: http://www.taz.de/Schulessen/!105637/
15.11.20121
Schulessen auf Kosten der Eltern: Arme, arme Eltern
Mhhm, lecker: Richtig gut soll das Essen an Berliner Schulen künftig werden, mit Bio- und Regionalanteil, am besten in jeder Schule selbst frisch gekocht und in ansprechenden Räumen auf die hübsch gedeckten Tische gebracht.
Weiterlesen: http://www.taz.de/Kommentar-zum-Schulessen/!105638/
Neues Konzept vorgestellt : Eltern bekommen Mitspracherecht - aber Preise für Schulessen steigen deutlich
Die Bildungssenatorin hat ihr neues Konzept für die Qualitätsverbesserung des Schulessens vorgelegt. Der geplante höhere Festpreis soll einen Preiskampf unter Caterern verhindern, treibt aber die Kosten für die Eltern und für das Land hoch.
Konzept zur Qualitätsverbesserung des Schulessens im Land Berlin
1. Ausgangslage
Im Land Berlin wird unter Federführung der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung und in Abstimmung
mit den Bezirken sowie den für Wirtschaft, für Verbraucherschutz und für Finanzen
zuständigen Senatsverwaltungen eine neuen Ausschreibungs- und Qualitätssicherungspraxis für das
schulische Mittagessen eingeführt. Ziel ist eine deutliche Qualitätsverbesserung des schulischen
Mittagessens im Land Berlin. An diesem Verfahren werden die Vernetzungsstelle Schulverpflegung
und der Landeselternausschuss mit der AG Schulessen beteiligt. Parallel dazu werden rechtliche
Änderungen vorbereitet.
2. Maßnahmen
Die für Bildung zuständige Senatsverwaltung wird bis Ende 2012 eine Senatsvorlage erarbeiten,
die Maßnahmen in folgenden Bereichen vorschlagen wird:
2.1 Ausschreibung
Die Verantwortung für die Ausschreibungen verbleibt bei den Bezirken als Schulträgern. Es wird
geprüft, ob ein Bezirk das Ausschreibungsverfahren für alle Bezirke durchführt.
Es erfolgt ein Wechsel vom Preis- zum Qualitätswettbewerb durch Festlegung von
vergaberechtlich möglichen Festpreisen sowie die Vorgabe verbindlicher Qualitätsstandards
der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).
Der Schulträger (Bezirk) als Auftraggeber stellt die Räumlichkeiten und die Ausstattung
zur Essensausgabe dem Caterer kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung.
Einheitliche Mindestvorgaben für den Bio-Anteil am Schulessen werden festgelegt.
Auf eine Ausschreibung von schulbezogenen Einzellosen wird einheitlich umgestellt.
Hierdurch wird die schulische Mitwirkung gewährleistet.
Es wird geprüft, ob ein Betrag, der für den Anteil der Lebensmittel in der Bereitstellung
des Schulmittagessens gilt, festgelegt werden kann.
2.2 Auftragsvergabe
Die einzelne Schule soll bei der Vergabeentscheidung stärker als bisher mitwirken.
Die Vorgabe eines Festpreises in den Ausschreibungen ermöglicht eine Vorauswahl
geeigneter Anbieter, aus denen die Schule selbst ihren Anbieter mit auswählen kann. Die
Schule gibt ein Votum, das bei Vertragsabschluss des Bezirks mit hoher Priorität Berücksichtigung
finden muss. Das abschließende Entscheidungsrecht mit Unterschrift bleibt aus
rechtlichen Gründen beim Bezirksamt.
Durch schulgesetzliche Regelung werden schulische Essensausschüsse eingerichtet, die
in der Schule den Prozess der Mitentscheidung bei der Auswahl eines geeigneten Anbieters
begleiten. Es sollte Ziel sein, dass Caterer Bestandteil dieser Essensausschüsse sind.
2.3 Kontrolle
Die Kontrolle der vertraglichen Leistungserfüllung verbleibt bei den Bezirken als der
den Vertrag abschließenden Instanz.
Einrichtung einer Kontrollstelle Schulessen: Hierzu fassen die Bezirke ihre bisherigen
Stellenanteile im Bereich der Qualitätskontrollen zusammen. Durch das Land werden zusätzliche
Personalstellen zur fachlichen Verstärkung zur Verfügung gestellt. Aufgabe ist es,
anlass- und stichprobenbezogen ernährungsphysiologische und sensorische Qualitätskontrollen
durchzuführen. Diese Aufgabe sollen ein oder zwei Bezirke im Auftrag aller Bezirke
durchführen.
Kontrolle der sensorischen Qualität in der einzelnen Schule: Die Essensausschüsse
nehmen Hinweise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Schulessen auf und geben diese
Hinweise zur Überprüfung an die Kontrollstelle Schulessen weiter. Im Fall einer nachgewiesenen
Schlechtleistung werden nachfolgend die Bezirke darüber informiert.
2.4 Finanzierung
Die Zuweisung der Mittel für das schulische Mittagessen in der Globalsumme erfolgt
künftig zweckgebunden.
Der Härtefallfonds wird beibehalten und zur Abfederung individueller sozialer Härten
genutzt, die sich ggf. durch die Erhöhung des Essensbeitrags ergeben.
Eltern, die Anspruch auf Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben,
zahlen pro Tag 1 Euro für das Schulessen. Sämtliche darüber hinausgehenden Elternbeiträge
werden bei diesen anspruchsberechtigten Familien durch die BuT-Leistungen übernommen.
Das gilt auch bei Änderungen in der Preisgestaltung des Schulessens.
Eltern, die den Kinderzuschlag erhalten, haben ebenfalls einen Anspruch auf Förderung
durch das "Bildungs- und Teilhabepaket".
Eine erhöhte Transparenz und Arrondierung der bestehenden aktuellen Finanzierungs-
und Abrechnungsmodelle im subventionierten Bereich des Schulmittagessens
wird angestrebt.
Die neue Ausschreibungs- und Qualitätssicherungspraxis soll im Verlauf des
Schuljahres 2013/14 eingeführt werden. Dies ist abhängig von den unterschiedlichen
Vertragslaufzeiten in den Bezirken und einer Verständigung mit den Caterern.
2.5 Ernährungs- und Verbraucherbildung in Schule
Im Auftrag der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung berät die Vernetzungsstelle
Schulverpflegung Berlin e.V. alle Entscheidungsträger zu Fragen der Organisation und
Gestaltung der Schulverpflegung auf Basis des Qualitätsstandards der DGE.
Die Vernetzungsstelle unterstützt die Fortbildung von Schulleitungen, Lehrkräften und pädagogischen
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Implementierung einer fächerübergreifenden
Ernährungsbildung.
Das Fortbildungsangebot „Werkstatt Ernährungs- und Verbraucherbildung in Berliner
Ganztagsgrundschulen“ wird in Kooperation mit dem Landesprogramm gute gesunde
Schule ausgebaut. Ziel ist die Erarbeitung fächerübergreifender schulinterner Curricula
„Ernährungsbildung“.
Es wird geprüft, in wie weit Ernährungs- und Verbraucherbildung als Kriterium in das
Verfahren der Schulinspektion aufgenommen wird