Die Berliner Grundlage:

Grundschulverordnung

http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnGsVO%2Fcont%2FBlnGsVO.P13.htm

§ 13 Verkehrs- und Mobilitätserziehung

(1) Verkehrs- und Mobilitätserziehung ist Teil des schulischen Unterrichts- und Erziehungsauftrags. Sie leistet einen Beitrag zur Sicherheit von Schülerinnen und Schülern im Straßenverkehr und umfasst ebenso Aspekte der Sozial-, Umwelt- und Gesundheitserziehung.

(2) In Jahrgangsstufe 4 wird in Zusammenarbeit mit der Polizei die Radfahrprüfung durchgeführt, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Beide Teile sind schulische Veranstaltungen und unterliegen der Aufsicht der Schule. An der theoretischen Radfahrprüfung nehmen alle Schülerinnen und Schüler teil. Wer die theoretische Prüfung bestanden hat, darf an der praktischen Radfahrprüfung teilnehmen, sofern das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.

(3) Nach bestandener Prüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler eine schriftliche Bestätigung von ihrer Schule. Wer die Prüfung nicht bestanden hat, darf sie wiederholen. Das Bestehen der Prüfung, auch das Bestehen allein des theoretischen Teils, ist auf dem Zeugnis zu vermerken.

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Ein recht guter Überblick über Berliner Akteure, Angebote, Zusammenarbeiten findet sich hier:

http://www.berlin-sicher-mobil.de/

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Wünschenswert:

http://bildungsserver.hamburg.de/verkehrserziehung

und

http://www.mbjs.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.191084.de