Die Studie:

 

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/besondere_paedagogische_konzepte/gute_gesunde_schule/schulverpflegung_kosten_qualisicherung.pdf?start&ts=1347018021&file=schulverpflegung_kosten_qualisicherung.pdf

 

 

 


LEA Berlin
Pressemitteilung
21.09.2012

 

Stellungnahme des Landeselternausschusses Berlin zur Veröffentlichung der Kostenstudie Schulverpflegung

 

Die von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Auf-trag gegebene Kostenstudie zur Schulverpflegung hat klar ergeben, dass das öf-fentlich subventionierte Schulessen für Grundschüler in Berlin unterfinanziert ist.

 

Wir begrüßen, dass die Senatsverwaltung für Bildung nun eine Debatte zur Qualität des Schul-essens und deren Kontrolle beginnen möchte. Dazu werden in der Studie bereits diverse Mög-lichkeiten benannt, jedoch muss einer effektiven Qualitätskontrolle zunächst eine ausreichende Finanzierung des Berliner Schulessens vorausgehen, um die vertraglichen Qualitätsstandards überhaupt gewährleisten zu können.
Die Studie zeigt auf, dass ein Essen mit mindestens 3,17 €  (davon ca. 1 €  für den Warenein-stand) kalkuliert werden muss, wenn die Qualitätskriterien der Deutschen Gesellschaft für Er-nährung (DGE) erfüllt werden sollen. Die aktuelle Zuweisung an die Berliner Bezirke für das Jahr 2012 beträgt allerdings nur 1,90 €  pro Portion Schulessen, d. h. dem Caterer bleiben nach Ab-zug seiner Personal- und Fixkosten sowie der Mehrwertsteuer nur 50 CENT für den Einkauf der Ware!
Was heißt das im Umkehrschluss für die laufenden Verträge zwischen Caterer und Schulamt, in denen zwar die DGE-Kriterien festgeschrieben sind, die aber offensichtlich unterfinanziert sind? Ein Blick in das Vergaberecht ist da eindeutig (die Auftragserteilung an die Caterer läuft im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung):

 

„Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlan-gen die Auftraggeber vom Bieter Aufklärung. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhält-nis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden.“ [§ 16 (6) Satz 2 VOL/A bzw. § 19 (6) Satz 2 VOL/A EG).

 

Was heißt das für die Bezirke, die nun ausschreiben müssen?
• Zu welchem Preis sollen sie ausschreiben?
• Wie können sie die Mehrkosten finanzieren?
Diese aktuellen Fragen müssten dringend gelöst werden. Darüber hinaus muss die Politik endlich die Strukturen schaffen (u. a. Finanzierung, Auftragserteilung, Mitbestimmung der Schulen, Qualitätskontrolle), die eine gute Verpflegung der 5–12 jährigen Grundschüler/innen (bzw. aller Schüler/innen, die sich über die Mittagszeit hinaus in der Schule aufhalten) ermöglicht und si-cherstellt. Und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern in der Realität!

 

Täglich nehmen ca. 70.000 Grundschüler/innen ein von den Schulämtern organisiertes Mittag-essen ein. Für viele Kinder ist dies die Hauptmahlzeit des Tages – und das 190 Mal im Jahr, meist über viele Jahre hinweg! Zum täglichen Wohlergehen brauchen unsere Kinder ein gutes Schulessen. Langfristig können damit positive Ernährungsgewohnheiten unterstützt und ernäh-rungsbedingte Krankheiten vermieden werden.

 

Dafür braucht es:
• eine solide Finanzierung,
• eine schlanke und effektive Verwaltung sowie
• einheitliche Mindeststandards, die sich nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung richten;
• ein Kontrollsystem und
• klare Mitbestimmungsrechte von Schülern und Eltern.
• Schulessen muss Teil des Bildungsauftrages werden!

 

Ein gutes Schulessen in Berlin auf die Beine zu stellen, ist keine wissenschaftliche Herausfor-derung, sondern eine Frage der Entschließung! Das Ziel sollte klar sein, und der Weg dahin muss nun gemeinsam gefunden werden! Zur Beschleunigung dieses Prozesses ist es sinnvoll, dort hin zu blicken, wo die gegebenen Strukturen überzeugend sind:

 

Beispiel Hamburg

 

In Hamburg stehen für das Schulessen an Grundschulen 3,20 – 3,50 € zur Verfügung. Die Auftragsertei-lung erfolgt zentral von der Hamburger Schulbehörde über Dienstleistungskonzessionen, u. a. gekoppelt an:
• die Qualitätskriterien der DGE,
• die DGE-Zertifizierung des Caterers,
• den Mindestlohn und an andere Bedingungen.

 

Die Hamburger Grundschulen können sich somit aus einem Lieferantenverzeichnis von qualifizierten Caterern ihren Wunschcaterer aussuchen. In Berlin hingegen erfolgt die Auftragserteilung über eine eu-ropaweite Ausschreibung, und zwar von jedem Bezirk einzeln (!) veranlasst.
In Hamburg wird das Schulessen durch Subventionen des Hamburger Senats und des Bundes (Bildungs- und Teilhabepaket) sowie über eine sozial gerechte (!) einkommensabhängige Elternbeteiligung finanziert. (Niedrigverdiener bezahlen in Hamburg nur 70 CENT, in Berlin zahlen hingegen alle Eltern pauschal 1,45 € pro Portion Schulessen). Familien, die am Bildungs- und Teilhabepaket teilnehmen, zahlen in Hamburg gar nichts, in Berlin zahlen sie 1,00 €. (Zusätzlich hat Berlin allein dafür Verwaltungskosten in Höhe von 0,45 CENT pro 1 € Selbstbeteiligung aufzuwenden! Das geht auf Kosten des Essens und der Qualität). Ob das Hamburger oder ein anderes Modell für Berlin tragfähig ist, muss zielorientiert und entschlossen überprüft werden!

 

Wir, die Berliner Eltern, vertreten durch den Landeselternausschuss, wollen an einer konstrukti-ven und langfristigen Lösung zur Mittagessensversorgung im Land Berlin beteiligt werden. Dazu fordern wir zeitnahe Ergebnisse, die sich an den geschilderten Voraussetzungen für ein gutes Gelingen orientieren. Der bisherige Dialog zwischen allen Beteiligten gestaltete sich durchaus produktiv, und so sind wir zuversichtlich, dass endlich ein gesundes und schmackhaftes Schul-essen für unsere Kinder in absehbarer Zeit gewährleistet werden kann!

 

 

 

Berliner Bezirke können keine gesunden Mahlzeiten bezahlen


Die Ernährungs-Richtlinien werden laut einer Studie in Berlin nicht eingehalten. Senatorin Scheeres will einheitliche Standards

 

Weiterlesen: http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article109206475/Berliner-Bezirke-koennen-keine-gesunden-Mahlzeiten-bezahlen.html

 

 

 

13.09.2012
Mangelhafte Verpflegung : Berliner Schulessen: Zu billig, um gut zu sein

 

Eine neue Studie im Auftrag des Senats offenbart: Die Verpflegung an Berliner Schulen genügt den Qualitätsanforderungen nicht. Um das zu ändern, müssten der Finanzsenator oder die Eltern erheblich tiefer in den Geldbeutel greifen - der Mehraufwand lässt sich beziffern.

 

Weiterlesen: http://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/mangelhafte-verpflegung-berliner-schulessen-zu-billig-um-gut-zu-sein/7132484.html

 

 

 


15.09.2012
Catering an Berliner Schulen: Verträge fürs Schulessen werden überprüft

 

Die Qualität des Schulessens in Berlin ist längst nicht so gut, wie sie sein sollte. Das hat eine Studie im Auftrag der Senatsbildungsverwaltung ergeben. Schulsenatorin Scheeres (SPD) will nun die Debatte ums Schulessen noch einmal neu aufrollen.

 

Weiterlesen: http://www.berliner-zeitung.de/berlin/catering-an-berliner-schulen-vertraege-fuers-schulessen-werden-ueberprueft,10809148,17256536.html

 

 

 


17.09.2012
Laut einer neuen Studie müsste Schulessen einen Euro mehr kosten, um Qualitätsstandards zu entsprechen.

 

Weiterlesen: http://www.taz.de/Schulessen-in-Berlin/!101854/

 

 

 

Siehe auch:

 

http://www.lea-berlin.de/index.php?option=com_content&view=article&id=2913:veroeffentlichung-der-studie-qbeurteilung-der-kosten-und-preisstrukturen-fuer-das-bundesland-berlin-unter-beruecksichtigung-des-qualitaetsstandards-in-der-schulverpflegungq-berliner-bezirke-koennen-keine-gesunden-mahlzeiten-bezahlen-berliner-schulessen&catid=76:schulessen&Itemid=69