Der Landeselternausschuss hat am 22.05.2026 einstimmig die folgenden Forderungen beschlossen.

Inhaltsverzeichnis

Steuerung von Lehrkräften und gerechte und solidarische Verteilung der Quereinsteiger*innen

Echte Qualifizierung von Quereinsteiger*innen und sofortige Übernahme der sächsischen Vorgehensweise

1. Berliner Ausgangslage

2. Lernimpuls aus Sachsen – die Systemlogik

3. Was Berlin davon konkret übernehmen kann

4. Berliner Besonderheiten berücksichtigen

5. Zentrale Leitfrage für Berlin

Merksatz

Weniger Bürokratie

1. Einheitliche digitale Fehlzeiten-, An- und Abwesenheitsverwaltung

2. Verbindliche digitale Elternkommunikation statt Papierflut

3. Papierlose Verwaltungsverfahren, professionelle Tools und externer Support

4. Digitale Vertretungs- und Raumplanung als verbindlicher Standard

5. IT-Datenpflege aus dem Aufgabenbereich von Lehrkräften herauslösen

6. Inklusiver und differenzierter Unterricht von Anfang an

7. Lehrmittelfreiheit zentral organisieren

8. Klassenarbeiten reduzieren und pädagogisch neu bewerten

9. Zeugnisse und Notenerfassung vereinfachen

10. Schulwechsel, I-Status und Berichtswesen entbürokratisieren

Ergänzende zusammenfassende Kernforderung

Schulen attraktiver machen und die Berliner Schulen positiver darstellen

Massive Ausweitung der Studienplätze in Berlin - Studienplatzoffensive und bessere Vorbereitung auf die „schulische Realität“, inkl. Ein-Fach-Studium

 

Steuerung von Lehrkräften und gerechte und solidarische Verteilung der Quereinsteiger*innen

Der LEA fordert:

In Bezug auf die jeweiligen schulspezifischen Bedarfe sind Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal an den Berliner Schulen immer noch sehr ungleich verteilt. Daher fordert der LEA eine Steuerung von Lehrkräften und die gerechte und solidarische Verteilung der Quereinsteiger*innen:

  • Schulen mit besonders hohem Lehrkräftebedarf werden in besonderer Weise darin unterstützt, viele Referendar*innen und Quereinsteigende auszubilden, um sie im Anschluss möglichst als ausgebildete Lehrkräfte zu halten („Klebeeffekt“). Bausteine hierfür sind beispielsweise eine dem Ausbildungscharakter angemessene Ausstattung mit Lehrkräftestunden, ein Best-Practice-Austausch von Schulleitungen, …
  • Lehrkräften aus deutlich überausgestatteten Schulen wird in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung der Wechsel an eine Schule mit besonders hohem Lehrkräftebedarf wirksam nahegelegt, ggf. unterstützt durch Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung.
  • In Bezug auf Schulen, die seit Jahren unterausgestattet sind, wird ein Programm aufgelegt, um die Ursachen schulbezogen zu analysieren und dann systematisch zu verbessern – jeweils in Bezug auf die relevanten Faktoren. Bei Bedarf wird eine systematische Schulentwicklung auch unter aktiver Einbeziehung der Eltern unterstützt, um Lehrkräfte an eine Schule zu holen. Im Einzelfall müssen auch schulexterne Faktoren wie z. B. die ÖPNV-Erreichbarkeit verbessert werden.

 

Echte Qualifizierung von Quereinsteiger*innen und sofortige Übernahme der sächsischen Vorgehensweise

Übertragung der sächsischen Systemlogik auf Berliner Verhältnisse

1. Berliner Ausgangslage

Berlin steht dauerhaft vor strukturellem Fachkräftemangel – insbesondere in Schule, Verwaltung, sozialen Diensten und technischen Bereichen. Quereinstieg findet bereits statt, jedoch häufig ungeregelt, uneinheitlich und mit hoher individueller Überlastung. Qualitätssicherung wird oft über Zugangshürden organisiert statt über systematischer Entwicklung.

2. Lernimpuls aus Sachsen – die Systemlogik

Grundprinzip: Einstellung → Qualifizierung → Perspektive. Sofortige Anstellung, verbindliche Einstiegsphase, berufsbegleitende Nachqualifizierung und Mentoring als Organisationsaufgabe. Qualifizierung findet im realen Arbeitskontext statt und wird gesteuert, nicht dem Zufall überlassen.

3. Was Berlin davon konkret übernehmen kann

  • Quereinstieg als Normalfall anerkennen und politisch legitimieren
  • sofortige Anstellung mit klarer Entwicklungs und Entfristungsperspektive
  • modulare, berufsbegleitende Qualifizierung (berufs und bereichsspezifisch)
  • verbindliches Mentoring mit Zeit und Rollenklärung
  • klare Verantwortlichkeit bei Trägern, Senatsverwaltungen und Leitungsebenen

4. Berliner Besonderheiten berücksichtigen

  • hohe Heterogenität der Einsatzorte (Land, Bezirke, freie Träger)
  • bestehende Quereinstiegspraxis bündeln statt neu erfinden
  • Pilotprojekte nutzen, um lernend zu skalieren, statt flächendeckend zu überfordern
  • Inklusion vor vornherein mit einbeziehen

5. Zentrale Leitfrage für Berlin

Was ist riskanter für Qualität, Personalbindung und Steuerbarkeit: strukturierte Qualifizierung im Beruf – oder fortgesetzte Improvisation?

Merksatz

Qualität entsteht in Berlin nicht durch strengere Zugangshürden, sondern durch bessere Organisation von Qualifizierung.

 

Weniger Bürokratie

1. Einheitliche digitale Fehlzeiten-, An- und Abwesenheitsverwaltung

Es braucht ein gutes, verbindliches und berlinweit einheitliches digitales Angebot für die An- und Abmeldung von Schülerinnen und Schülern, insbesondere bei Krankheit, Arztterminen, Befreiungen, verspätetem Erscheinen sowie bei der Teilnahme oder Nichtteilnahme an der ergänzenden Förderung und Betreuung.
Krankmeldungen auf Papier, lose Zettel, Muttihefte oder mündliche Zwischeninformationen dürfen nicht länger Grundlage schulischer Organisation sein. Eltern müssen Fehlzeiten digital melden können. Schulen, Lehrkräfte, Sekretariate und eFöB-Bereiche müssen diese Informationen unmittelbar, zuverlässig und transparent einsehen und verarbeiten können.

Dabei muss insbesondere sichergestellt werden:

  • digitale Krankmeldung und Entschuldigung durch Erziehungsberechtigte,
  • verbindliche digitale An- und Abwesenheitsdokumentation,
  • tägliche digitale eFöB-An- und Abmeldung,
  • transparente Rückmeldung an die Erziehungsberechtigten,
  • Erfassung besonderer Betreuungsbedarfe, etwa an unterrichtsfreien Tagen,
  • automatische Hinweise bei ungeklärter Abwesenheit,
  • digitale Klärungsprozesse bei fehlenden Schülerinnen und Schülern,
  • Wegfall unnötiger Laufwege für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Schülerinnen und Schüler und
  • automatisierte Folgeprozesse, zum Beispiel bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen oder bei einer notwendigen Schulversäumnisanzeige.

Ziel muss sein, dass Schulen nicht mehr wertvolle Zeit damit verlieren, fehlenden Zetteln, unklaren Abmeldungen, händischen Listen oder widersprüchlichen Informationen hinterherzulaufen. Ein digitales System muss nicht nur dokumentieren, sondern echte Entlastung schaffen.

2. Verbindliche digitale Elternkommunikation statt Papierflut

Es braucht eine vollständig digitale, rechtssichere, ressourcenschonende und einheitliche schulische Kommunikation mit Erziehungsberechtigten.

Infobriefe, Ausflugsinformationen, Einwilligungserklärungen, Hinweise zu Klassenarbeiten, Stundenplandetails, behandelte Unterrichtsinhalte, Klassenkasseninformationen und organisatorische Mitteilungen dürfen nicht länger mehrfach kopiert, ausgeteilt, eingesammelt und nachverfolgt werden müssen. Insgesamt ist eine deutliche Reduzierung der analogen Datenerfassung und Bestätigung über Schülerinnen und Schüler an die Erziehungsberechtigten notwendig. Dadurch werden personelle Ressourcen geschont, materielle Ressourcen eingespart und Verwaltungsprozesse beschleunigt.

Gefordert wird ein zentrales oder verbindlich standardisiertes Kommunikationssystem, über das Schulen rechtssicher Informationen versenden und Rückmeldungen der Erziehungsberechtigten dokumentieren können.

Dazu gehören insbesondere:

  • digitale Elternbriefe mit nachvollziehbarer Zustellung,
  • digitale Einwilligungserklärungen,
  • digitale Rückläufe für Ausflüge, Klassenfahrten und Projekte,
  • strukturierte Kommunikation zu Stundenplänen, Klassenarbeiten und Unterrichtsinhalten,
  • datenschutzkonforme Verwaltung von Zustimmungen der Erziehungsberechtigten,
  • Reduzierung von Kopien, Papierformularen und analogen Rücklaufzetteln und
  • transparente Kommunikation zwischen Schule, eFöB und Erziehungsberechtigten.

Elternkommunikation darf nicht davon abhängen, ob ein Zettel im Ranzen gefunden wird oder nicht.

3. Papierlose Verwaltungsverfahren, professionelle Tools und externer Support

Es braucht vereinfachte, papierlose interne Verwaltungsverfahren und den Einsatz intuitiver, stabiler, datenschutzkonformer und funktionaler digitaler Werkzeuge an allen Berliner Schulen.

Digitale Systeme dürfen nicht zusätzliche Arbeit erzeugen, sondern müssen Prozesse tatsächlich vereinfachen. Dafür braucht es verlässliche Schnittstellen zu vorhandenen Stammdaten, damit Informationen nicht mehrfach eingegeben, abgeschrieben oder in verschiedenen Systemen parallel gepflegt werden müssen.

Gefordert werden:

  • papierlose interne Verwaltungsverfahren,
  • intuitive und stabile digitale Anwendungen,
  • datenschutzkonforme Verarbeitung schulischer Daten,
  • Schnittstellen zu vorhandenen Stammdaten,
  • Vermeidung doppelter und mehrfacher Datenerfassung,
  • verbindliche Schulungen für alle an Schule Beteiligten,
  • professioneller technischer und fachlicher Support,
  • Supportstrukturen, die nicht durch schulisches Personal getragen werden und
  • zentrale Unterstützungsstrukturen bei Abrechnung, Genehmigungen und Elternsupport.

Dazu zählen insbesondere Abrechnungsverfahren für Klassenfahrten, Ausflüge, Projekte, Klassenkassen sowie die Betreuung digitaler Systeme gegenüber Eltern. Diese Aufgaben binden erhebliche Zeit, die weder dem Unterricht noch der pädagogischen Arbeit zugutekommt.

Digitale Systeme entlasten nur dann, wenn ihre Einführung, Pflege, Schulung und Betreuung professionell organisiert und nicht zusätzlich auf Schulen abgewälzt werden.

4. Digitale Vertretungs- und Raumplanung als verbindlicher Standard

Es braucht die vollständige Ablösung analoger Vertretungspläne, Raumpläne und Aufteillisten durch digitale, aktuelle und für alle Beteiligten zugängliche Systeme.

Vertretungsplanmanagement darf nicht länger durch Aushänge, manuelle Listen oder parallele analoge Prozesse erfolgen. Schulen benötigen verlässliche digitale Werkzeuge, die Vertretungen, Raumänderungen und Aufteilungen transparent abbilden.

Gefordert werden:

  • die verbindliche Nutzung digitaler Vertretungsplanung, Raumplanung, Aufteillisten,
  • klare Schnittstellen zwischen Schule, eFöB und Elterninformation und
  • Schulung des Personals im Umgang mit den Systemen wie z. B. Untis

Wo digitale Systeme vorhanden sind, müssen analoge Doppelstrukturen konsequent abgebaut werden.

5. IT-Datenpflege aus dem Aufgabenbereich von Lehrkräften herauslösen

Der Landeselternausschuss Berlin fordert, dass IT-Datenpflege, Benutzerverwaltung, Stammdatenpflege und technische Rückmeldungen nicht länger von Lehrkräften nebenbei erledigt werden müssen.
Diese Aufgaben sind keine pädagogischen Kernaufgaben. Sie müssen durch qualifiziertes Verwaltungs- oder Assistenzpersonal übernommen werden, etwa durch pädagogische Assistenz, Schul-IT-Kräfte oder zentrale Supportstrukturen.

Gefordert werden:

  • zusätzliche Stellen für IT- und Datenpflege an Schulen,
  • Auslagerung administrativer IT-Aufgaben aus dem Deputat der Lehrkräfte,
  • Fortbildungen für zuständige IT- und Verwaltungskräfte,
  • klare Meldewege für technische Probleme,
  • verbindliche Reaktionszeiten bei Störungen und
  • Finanzierung von Assistenzpersonal als kostengünstigere und wirksamere Entlastung gegenüber der Zweckentfremdung von Lehrkraftstunden.

Lehrkräfte sollen unterrichten, fördern und begleiten, nicht Benutzerkonten pflegen.

6. Inklusiver und differenzierter Unterricht von Anfang an

Es braucht bessere Rahmenbedingungen für inklusiven, differenzierten und entlastenden Unterricht. Unterrichtsmaterialien, Aufgabenstellungen und Lernsettings müssen von Beginn an so gestaltet werden, dass sie den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, Förderbedarfen und Belastungen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden.

In jeder Klasse lernen Kinder mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen. Dazu gehören Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierten Förderbedarfen, Kinder im Autismus-Spektrum, Kinder mit Aufmerksamkeits-, Sprach-, Wahrnehmungs-, emotionalen oder sozialen Schwierigkeiten sowie viele Kinder, deren Herausforderungen noch nicht diagnostiziert oder formal erfasst sind. Diese Realität muss bei der Unterrichtsplanung, bei Lehrmitteln, bei Aufgabenformaten und bei der schulischen Ausstattung systematisch berücksichtigt werden.

Inklusion darf nicht erst nachträglich durch individuelle Sonderlösungen, zusätzliche Arbeitsblätter oder Einzelanpassungen hergestellt werden. Wenn Aufgaben, Materialien und Unterrichtsabläufe von vornherein klarer, strukturierter, reizärmer, differenzierter und zugänglicher gestaltet werden, profitieren nicht nur einzelne Kinder, sondern die gesamte Klasse. Gleichzeitig werden Lehrkräfte entlastet, weil weniger nachträgliche Einzelanpassungen, Konfliktklärungen, Überforderungen und zusätzliche Dokumentationen notwendig werden.

Gefordert werden:

  • mehr differenziertes Unterrichtsmaterial für unterschiedliche Leistungs- und Unterstützungsniveaus und inklusive Aufgabenformate von Anfang an,
  • stärker strukturierte Unterrichtsabläufe,
  • reizärmere und übersichtlichere Aufgabenstellungen,
  • Materialien, die auch für Schülerinnen und Schüler im Autismus-Spektrum besser zugänglich sind,
  • zentrale Materialpools für differenzierten und inklusiven Unterricht,
  • praxistaugliche Vorlagen statt zusätzlicher Individualarbeit,
  • bessere Ausstattung mit geeigneten Lehr- und Lernmitteln,
  • Unterstützung bei der Differenzierung innerhalb einer Klasse,
  • Entlastung bei der Kontrolle individueller Arbeitshefte und Fördermaterialien,
  • Fortbildungen zur inklusiven Unterrichtsgestaltung,
  • kleinere Lerngruppen oder zusätzliche Assistenz in besonders heterogenen Klassen.

Außerdem soll die Schulkultur den Leistungsdruck, Beschämungen und unnötige Härte reduzieren. Weniger Druck und weniger unfreundliche Kommunikation können dazu beitragen, Schulangst, psychische Belastungen und daraus entstehenden zusätzlichen Förder- und Verwaltungsbedarf zu verringern.

Inklusiver und differenzierter Unterricht ist nicht nur eine Frage der Teilhabe, sondern auch eine wirksame Entlastungsmaßnahme. Was für Kinder mit besonderen Bedürfnissen notwendig ist, ist für viele andere Kinder hilfreich und verbessert die Unterrichtsführung insgesamt.

7. Lehrmittelfreiheit zentral organisieren

Es braucht eine Organisation der Lehrmittelfreiheit deutlich zu vereinfachen und möglichst zentral abzuwickeln und auf die weiterführenden Schulen auszuweiten.

Die Beschaffung, Verwaltung, Ausgabe, Rücknahme und Kontrolle von Lernmitteln verursacht erhebliche organisatorische Arbeit an Schulen. Diese Aufgabe sollte nicht länger in diesem Umfang durch Schulen selbst getragen werden müssen.

Gefordert werden:

  • vereinfachte Beschaffung und Verwaltung von Lehrmitteln,
  • digitale Bestandsverwaltung,
  • zusätzliche Unterstützungsstrukturen und
  • Entlastung der Schulen von kleinteiliger Materiallogistik.

Lehrmittelfreiheit muss für Familien verlässlich funktionieren, darf aber Schulen nicht zusätzlich überlasten.

8. Klassenarbeiten reduzieren und pädagogisch neu bewerten

Es braucht eine kritische Überprüfung der Anzahl und Funktion von Klassenarbeiten.

In vielen Klassen werden regelmäßig Arbeiten geschrieben und korrigiert, obwohl die bestehenden Lernrückstände längst bekannt sind. Der Aufwand für Vorbereitung, Durchführung, Korrektur, Bewertung, Rückgabe und Dokumentation steht häufig in keinem sinnvollen Verhältnis zum pädagogischen Nutzen.

Gefordert werden:

  • die Reduzierung der Anzahl verpflichtender Klassenarbeiten,
  • stärkere Nutzung alternativer Leistungsnachweise,
  • Entlastung bei Korrektur- und Dokumentationspflichten,
  • pädagogische Bewertung statt reiner Defizitfeststellung und
  • die Prüfung, ob Klassenarbeiten in bestimmten Jahrgangsstufen oder Fächern teilweise abgeschafft oder ersetzt werden können.

Wenn Defizite offensichtlich sind, braucht es mehr Zeit für Förderung statt immer neuer schriftlicher Nachweise über dieselben Defizite.

9. Zeugnisse und Notenerfassung vereinfachen

Es braucht eine deutliche Vereinfachung der Zeugnis- und Notenerfassungsprozesse.

Die Erstellung von Zeugnissen, die Pflege von Noten, Bemerkungen, Kompetenzrastern und ergänzenden Dokumentationen bindet erhebliche Arbeitszeit. Diese Prozesse müssen digital, einheitlich und möglichst automatisiert unterstützt werden.

Gefordert werden:

  • berlinweit einheitliche digitale Notenerfassung,
  • medienbruchfreie Zeugniserstellung,
  • Vermeidung doppelter Eingaben und
  • technische Unterstützung statt manueller Mehrfachpflege.

Zeugnisse sollen verständlich und aussagekräftig sein, aber nicht zu einem bürokratischen Großprojekt werden.

10. Schulwechsel, I-Status und Berichtswesen entbürokratisieren

Es braucht eine grundlegende Vereinfachung der Verfahren bei Schulwechseln, Förderstatus, I-Status, Entwicklungsberichten und sonstigem Berichtswesen.
Schulen erstellen regelmäßig Berichte, Entwicklungsdokumentationen und Stellungnahmen, deren praktischer Nutzen oft unklar bleibt. Viele dieser Unterlagen verschwinden in Akten oder Schubladen, ohne dass daraus konkrete Unterstützung für die Kinder entsteht.

Gefordert werden:

  • ein digitales, einheitliches Anmeldeverfahren bei Schulwechseln,
  • klare Zuständigkeiten und Fristen,
  • Reduzierung mehrfacher Datenerhebung,
  • Überprüfung aller verpflichtenden Entwicklungsberichte auf tatsächlichen Nutzen,
  • Abschaffung wirkungsloser Berichtspflichten,
  • Konzentration auf Berichte, aus denen konkrete Hilfen, Ressourcen oder Entscheidungen folgen.

Dokumentation darf kein Selbstzweck sein. Wenn Berichte geschrieben werden, müssen sie Kindern, Eltern und Schulen konkret helfen.

Ergänzende zusammenfassende Kernforderung

Der Landeselternausschuss Berlin fordert einen verbindlichen Berliner Entlastungsplan für Schulen. Dieser muss analoge Doppelstrukturen abbauen, digitale Standardprozesse schaffen, Verwaltungsaufgaben aus dem pädagogischen Personal herauslösen, Berichtspflichten auf ihren tatsächlichen Nutzen überprüfen und Unterricht von Beginn an inklusiver gestalten.

Jede schulische Aufgabe, jedes Formular, jedes digitale System und jede Berichtspflicht muss künftig nach dem Grundsatz bewertet werden:

Hilft es dem Kind konkret, oder belastet es Schule zusätzlich?

Berlin braucht weniger Zettel, weniger Doppelarbeit, weniger symbolische Berichte, bessere digitale Verfahren, professionellen Support und mehr Zeit für Unterricht, Förderung, Betreuung und Beziehung.

 

Schulen attraktiver machen und die Berliner Schulen positiver darstellen

Der LEA stellt fest, dass es in Berlin sehr vielen Schulen gibt, die eine hervorragende Arbeit leisten, ohne dafür Preise in Empfang zu nehmen oder anderweitig im Licht der Öffentlichkeit stehen. Diese Beispiele müssen deutlich positiv hervorgehoben werden. Hierfür sieht der LEA folgende Möglichkeiten:

  • Internet- und Socialmedia-Auftritte der Schulen attraktiver gestalten und aktuell halten. Hierzu können AGs etabliert werden (z. B. Mediengestaltung).
  • Öffentlichkeitsarbeit als Fortbildungen für Schulen anbieten
  • Sammlung von positiven Beispielen, auch über die Gremien, um hier zu berichten und so die Beispiele weiter voranzubringen

Über eine sozialräumliche Öffnung kommen nicht nur außerschulische Partner*innen in die Schulen, sondern auch die Nachbarschaft. Auf diesem Weg kann sich auch die Zusammenarbeit verbessern und die Unterstützung gesichert werden.

Zu den wichtigen inneren Säulen der Schulen gehören die Eltern. Über eine wohlwollende Form der Willkommenskultur gelingt es, die Eltern nicht nur für die Mitwirkung, sondern auch die aktive Unterstützung der Schule in der Öffentlichkeit gegenüber Politik und Verwaltung zu gewinnen.

In diesem Zusammenhang ist auch die gesamte Mitbestimmung in der Schule zu berücksichtigen. Dort wo sich pädagogisches, nicht pädagogisches Personal, Schüler*innen und Eltern mitgenommen fühlen, sind sie bereit, sich auch zum Wohle aller an Schule beteiligten Personen einzubringen.

Weitere wichtige und notwendige Gelingensfaktoren sind die personellen und technischen Rahmenbedingungen.

Zu den konkreten Forderungen gehören:

  • Additives multiprofessionelles Personal, auch für die Schulverwaltung, u. a. zur Entlastung von Bürokratie
  • Personalsteuerung nach sozialen Indikatoren
  • Verbesserte Arbeitsbedingungen (Licht, Luft und Akustik), auch als Gesundheitsschutz für pädagogisches Personal und Schüler*innen
  • Vorantreiben der Schulsanierung, um auch die Gebäude attraktiv zu machen
  • Technische Ausstattung auf modernem Stand der Technik inkl. Support
  • Optimierung des Zeitmanagements, um verlässlich Zeit für Schulentwicklung zu gewinnen

Attraktive Schulen sind auch Schulen des gemeinsamen Lernens, die sich allen Kindern gleichermaßen widmen und auf individuelle Notwendigkeiten reagieren.

 

Massive Ausweitung der Studienplätze in Berlin - Studienplatzoffensive und bessere Vorbereitung auf die „schulische Realität“, inkl. Ein-Fach-Studium

Der Landeselternausschuss fordert – Fokus weg von Studienplatzzahlen hin zur Output-Orientierung

  1. eine systematische Evaluation der Studieninhalte in der Lehrkräftebildung, insbesondere mit Blick auf Praxisnähe, Schulrealität und berufliche Anforderungen.
  2. eine Verschiebung der Studienschwerpunkte zugunsten von mehr Didaktik, Pädagogik, Praxisbezug, Sonderpädagogik und Classroom-Management. Hierbei mehr Praxis, wie Simulation schwieriger Klassensituationen, analog zur Arbeit von Medizinstudierenden an Simulationspatienten.
  3. ein verbindliches Monitoring zu Studienverläufen, insbesondere zu , Abbruchzeitpunkten und den Gründen für Studienabbrüche.
  4. mehr Mentor*innen und eine bessere Begleitung in Praxisphasen, damit angehende Lehrkräfte frühzeitig unterstützt und realistisch auf den Schulalltag vorbereitet werden.
  5. die Einführung bzw. Ausweitung dualer Studienmodelle, möglichst mit früherem Beginn der Praxisanteile bereits ab dem zweiten Semester.
  6. deutlich höhere Praxisanteile im Lehramtsstudium insgesamt.
  7. die Ausweitung des Ein-Fach-Lehramts, nicht nur als Instrument für den Quereinstieg, sondern als reguläre, langfristig angelegte Studienoption.
  8. eine grundlegende Umstrukturierung der Lehrkräftebildung, einschließlich der Prüfung berufsausbildungsähnlicher Modelle für Lehrer*innen im Quereinstiegsbereich und eines möglichen „Basis-Studiums“.
  9. eine bessere Verzahnung der Zuständigkeiten für Wissenschaft und Bildung, bis hin zur Prüfung eines gemeinsamen Ressorts für Wissenschaft und Bildung.