Der LEA begrüßt grundsätzlich die Entscheidung zu einem Regelbetrieb der Schulen zurückzukehren unter dem Vorbehalt, dass die pandemische COVID-19-Situation es zulässt.
Aus dem Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 10.06.2020 geht hervor, dass regelmäßiges Händewaschen und regelmäßiges Lüften der Räume dann das Hygienekonzept darstellen, jedoch die 1,5m Abstandsregelung nicht mehr gelten soll. Für uns bleibt unklar, ob Schulbetrieb unter diesen Maßgaben infektionslos oder zumindest infektionsarm realisiert werden kann. Antworten kann es sicherlich schon bald aus den anderen Bundesländern geben, die noch in diesem Schuljahr zum Regelbetrieb zurückkehren und bis zu den Sommerferien noch einige Unterrichtswochen absolvieren müssen.
Die Pandemie ist nicht vorbei. Es gibt immer wieder positiv getestete Schüler*innen und Lehrkräfte, wobei Schule als Ansteckungsort nicht immer einwandfrei identifiziert werden kann. Um hier Klarheit zu schaffen, wird es in Berlin eine Teststrategie mit 24 Schulen (zwei pro Bezirk) geben. Auch das ist zu begrüßen. Leider kommen diese Testungen zu spät und hätten schon mit dem schrittweisen Wiederbeginn der Schulen starten müssen, um eine weitere Basis zur Entscheidungsfindung sein zu können.
Die Einsatzfähigkeit der Lehrkräfte aus Risikogruppen für das kommende Schuljahr ist derzeit unklar. Um den notwendigen Regelbetrieb zu realisieren, braucht es allerdings alle Lehrkräfte. Im o.g. Schreiben der SenBJF heißt es außerdem, dass auf Basis einer Feststellung des Lern- und Leistungsstands eine individuelle Förderung erfolgen soll. Es bleibt für uns unklar, ob das mit dem vorhandenen Lehrkräftebestand realisiert werden kann. Der LEA plädiert daher dafür, Lehramtsmasterstudierende für Tätigkeiten an der Schule zu gewinnen, z. B. mittels Anrechnung auf das Praxissemester. Dazu muss ein entsprechender Aufruf im Sinne von Werbung zielgerichtet an diese Studierenden erfolgen.
Zu Plan B
Eltern haben in den Schulen ihrer Kinder sehr unterschiedliche Erfahrungen mit dem „Lernen zu Hause“ gemacht. Der LEA begrüßt daher die Konkretisierung, dass es zukünftig ein Konzept in jeder Schule für „schulisch angeleitetes Lernen zu Hause“ geben soll sehr, wie es im Leitfaden für Schulen „Lernen zu Hause“ beschrieben ist. Wir verstehen dies so, dass Eltern nicht mehr „Ersatzlehrkräfte“ sind und z. B. Arbeitsmaterialien zu Hause selbst ausdrucken müssen. Schulen sollen bei der Entwicklung der Konzepte für den Plan B auf gewonnene Erfahrungen zurückgreifen. Wir stellen uns die Frage, ob das bei Schulen, die z. B. ausschließlich mit Arbeitsblättern gearbeitet haben, und wo die schulische Anleitung nicht funktioniert hat, gelingt. Für die entsprechende Netzwerkbildung soll es „Austauschplattformen“ seitens der Schulaufsichten geben, wie im o. g. Schreiben formuliert. Gibt es dafür ausreichende Kapazitäten, um entsprechendes Wissen zu teilen und anzuleiten? Was passiert mit den Schulen, die sich an diesem Wissenstransfer nicht beteiligen (wollen) und somit „schulisch angeleitetes Lernen zu Hause“ nicht umsetzen können?
Zum Gelingen des Plans B müssen für Lehrkräfte entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dazu zählen u. a. Dienst-E-Mail-Adressen und entsprechende PC-Lehrkräfte-Arbeitsplätze mit Internetanbindung an Schulen.
In Erinnerung bringen möchten wir unseren Beschluss aus 2016, der die umgehende Einrichtung einer Professur für Medienpädagogik am Institut der Erziehungswissenschaften an der HU und FU Berlin fordert, damit eine professionelle Ausbildung aller künftigen Lehrer*innen im Bereich Medienpädagogik gewährleistet ist.