Wieder einmal bekommen Schulleitungen an einem Freitag nach Dienstschluss wichtige Informationen zur schnellen Umsetzung. Die Ausführung müsse diesmal nicht gleich zu Montag erfolgen. Für die notwendige Abstimmung und den ggf. erforderlichen Umbau des Stundenplanes gäbe es „sogar“ zwei Arbeitstage Zeit.

Unserer Einschätzung nach ist das nicht zu schaffen. Die Schulpraxis wurde an dieser Entscheidung offensichtlich nicht beteiligt.

Einen Stundenplan zu entwerfen ist schon eine Kunst für sich. Neben den Pflichtstunden in den einzelnen Fächer müssen auch die weiteren dienstlichen und privaten Verpflichtungen und Besonderheiten berücksichtigt werden. Und das in einer personell angespannten Lage. Damit verbunden sind ggf. auch Konsequenzen für die Unterrichtsorganisation, Wechsel von Lehrkräften in Klassen und Mehrarbeit für die Beschäftigten.

Die Alternative kann dann nur sein, die Stundenpläne zu Beginn des Unterrichtstags um die erste und zweite Stunde zu kürzen und das rotierend, um eine gleichmäßige Verteilung dieses Ausfalles zu gewährleisten. Die Schülerschaft wird gedrittelt. Das erste Drittel startet zur ersten Stunde, das zweite Drittel zur zweiten Stunde usw. Uns erscheint es wichtig, dass die Abschlussklassen, die durch Corona eine doppelte Benachteiligung erfahren hiervon auszunehmen sind.

Eine weitere Option zur Entzerrung sehen wir in der Ermöglichung von Alternativkonzepten die Unterricht auch live nach Hause übertragen können. Es gibt wenige Schulen in Berlin die das auf Grund konzeptioneller und technischer Voraussetzungen derzeit in der Lage sind dies umzusetzen. Diese Schulen können mit ihren Erfahrungen aus der Umstellung anderen Schulen als Unterstützung und Anhaltspunkt dienen.

Aus o. g. Schulen erreichen uns Forderungen der Eltern diese besondere Form des hybriden Unterrichtes mit Live-Streaming zuzulassen. Verständlicherweise wollen Eltern aus den anderen Schulen das auch, aber hier fehlt der Breitbandzugang, das WLAN, die Endgeräte usw. Hier hatten wir als Landeselternausschuss in der Vergangenheit bereits entsprechende „Pop-Up-Lösungen“ gefordert, die immer noch nicht umgesetzt sind.

Mit Bezug auf die Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung braucht es bis 18.11.2020 eine dringende Klärung wie und wo Pausen vom MNB-Tragen möglich sind, um frische Luft schnappen zu können.