Der Landeselternausschuss (LEA) begrüßt, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) erkannt hat, dass die Regelungen zur Abiturprüfung an die aktuelle Pandemielage angepasst werden müssen.

Die dafür notwendigen Entscheidungen müssen zeitnah, verbindlich und umsichtig getroffen werden.

Vergangenen Donnerstag (21.01.2021) fand dazu auf unsere Initiative ein Gespräch mit der SenBJF gemeinsam mit den Landesschulgremien (LEA, LSA, LPP, LSB) statt, bislang ohne konkretes Ergebnis seitens der SenBJF.

Der LEA fordert die SenBJF auf, schnellstmöglich Entscheidungen zu folgenden Punkten zu treffen:

  • Verschiebung der Prüfungstermine für das Abitur, sehr dicht an das reguläre Schuljahresende
  • Präzisierung der Schwerpunktsetzung der Prüfungsinhalte

Aus den Fachbriefen und dem Handlungsrahmen, die bereits im Sommer 2020 erarbeitet wurden, ergeben sich darüber hinaus folgende Vorgaben:

  • Reduzierung der Anzahl der Klassenarbeiten und Klausuren
  • Schwerpunktsetzung und Ermöglichung von Wahlthemen
  • vergrößerte Auswahl der Klausurthemen im Abitur

Vor dem Hintergrund sehen wir folgende dringende Handlungsbedarfe der SenBJF:

  • Eine Verlängerung der Unterrichtszeit um drei Wochen und die Verschiebung der Abiturprüfungstermine, wie durch Senatorin Scheeres angekündigt, halten wir für dringend geboten. Allerdings dürfen dabei keine Ferienzeiten eingerechnet werden.
  • Die Termine für die 5. Prüfungskomponente sollen auf die Zeit nach den Osterferien festgelegt werden, damit verbunden die Abkopplung der Termine vom letzten Unterrichtstag.
  • Wir schlagen vor, den letzten Unterrichtstag, und damit auch den Termin für die Abiturzulassung, auf zwei Tage vor der ersten schriftlichen Abiturprüfung festzulegen.
  • Zwischen Notenschluss und dem letzten Unterrichtstag soll darüber hinaus im Unterricht die gezielte Vorbereitung auf die Prüfungsfächer stattfinden.
  • Wir fordern für dieses Jahr eine freie Semesterauswahl für die Prüfungsthemen, also einen möglichen Verzicht auf Inhalte des 4. Semesters als verpflichtender Bestandteil der mündlichen Prüfung (Ausnahmeregelung für den § 43, Abs. 3 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe).

Das Festhalten an den Abiturprüfungen halten wir als LEA aktuell für einen gangbaren und sinnvollen Weg. Für einen alternativen Prüfungsplan (ein Vorschlag des LEA liegt der SenBJF bereits vor) müssen aber folgende Bedingungen gegeben sein:

  • Rückkehr zum zumindest teilweisen Präsenzbetrieb ab dem 15.02.2021, soweit vertretbar
  • Öffnung von Bibliotheken und Orten des öffentlichen Lernens bis spätestens einen Monat vor dem Termin der 5. PK. Andernfalls kann eine fundierte Vorbereitung auf die Präsentationsprüfung (5. PK) nicht geleistet werden.
  • flexibler Umgang mit Nachschreibeterminen (Handlungsspielraum für Schulen mit ungewöhnlichen Fächerkombinationen).

Falls die Pandemielage eine Rückkehr zum (teilweisen Präsenzbetrieb) nicht zulässt, darf ein Nachdenken über den Ausfall der Abiturprüfungen kein Tabu sein. Für diesen Fall muss die SenBJF sicherstellen, dass die Abiturnoten international anerkannt werden.

Der Abstimmungstermin der KMK, der am Nachmittag des 21.01.2021 stattfand, hat die von uns angemahnte Vorgehensweise auch weitestgehend bestätigt:
https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/abschlusspruefungen-finden-auch-2021-statt.html