Abermals sind Eltern und Schulen von der Entscheidung des Senates überrascht, nicht aber von der Entwicklung der Inzidenzzahlen. Diese Entwicklung war absehbar und wieder einmal hat der Senat zu spät reagiert.
Wie immer treffen die Entscheidungen auf Zustimmung und Ablehnung. Vor allem aber verlieren die Eltern durch dieses widersprüchliche Hin und Her der SenBJF nun endgültig das Vertrauen in das System Schule.
Seit etwa einem Jahr sind Schüler*innen, Schulleitungen und Eltern der absurden Situation von zu späten oder immer wieder geänderten Vorgaben ausgesetzt. Die Entscheidung, für eine Woche die Tests freiwillig zu Hause zu machen und erst danach, ab dem 19.04., eine Testpflicht vor Ort einzuführen, können wir nicht nachvollziehen. Diese Art, den Unterricht nach den Osterferien zu starten, halten wir für grob fahrlässig. Ohne regelmäßige Testungen der Schüler*innen, des pädagogischen und sonstigen schulischen Personals darf der Präsenzunterricht bei der derzeitigen Infektionslage nicht wieder beginnen.
Auch diesmal stellen sich uns viele Fragen, die die getroffenen Entscheidungen als zumindest fragwürdig erscheinen lassen.
Entscheidung zu den 7.-9. Klassen
Die Öffnung soll erst ab 19. April erfolgen, wenn die Abitur-Klassen die Schulen verlassen haben. Wir haben auch zahlreiche Schulen ohne eine gymnasiale Oberstufe und auch Schulen mit separaten Gebäuden für die gymnasiale Oberstufe. Eine Verknüpfung mit den Abiturjahrgängen können wir hier grundsätzlich nicht nachvollziehen.
Warum können diese Schüler*innen nicht auch schon ab 12. April die Schule besuchen, so dass selbst im Rahmen der ausgesetzten Präsenzpflicht gewünscht wird? Die Schulen sind vorbereitet, da das Szenario bekannt war.
Testpflicht in den Schulen
Wir begrüßen eine Einführung der Testpflicht. Die Umsetzung am Ort Schule finden wir fragwürdig.
Während es noch im Februar hieß, dass Testen im Klassenzimmer zu unsicher sei, weil beim Abstreichen geniest wird und somit Aerosole quer durch den Raum verteilt werden, kommt die Senatsbildungsverwaltung jetzt zu einem anderen Ergebnis. Was hat sich geändert, dass es nun eine andere Entscheidung gegeben hat?
In Testzentren werden die Personen separiert getestet. Im Klassenraum soll sich die Halbklasse bei offenem Fenster selbst testen. Warum gelten hier andere Standards als andernorts?
Widerspricht das Absetzen der Maske nicht den geltenden Regeln zur Maskenpflicht in Schulgebäuden?
Was passiert mit Schüler*innen mit einem positiven Selbsttestergebnis? Wer betreut die Kinder und gibt den verunsicherten und verängstigten Kindern Zuspruch bis die Eltern eintreffen und die Kinder übernehmen und zur validierenden PCR-Testung bringen? Werden mehrere positiv getestete Kinder zusammen oder getrennt beaufsichtigt? Wie ist die arbeitsrechtliche Regelung für die Eltern, die das Kind abholen, testen lassen und bis zum Ergebnis betreuen müssen? Im Fall eines negativen PCR-Tests war das Kind nicht krank. Krankentage können somit theoretisch nicht zur Anwendung kommen.
Wie wirkt sich ein bestätigender PCR-Test hinsichtlich Quarantäne auf die Aufsichtspersonen und ggf. zusammen beaufsichtigten Kinder bzw. alle, die während der Testung im Raum waren aus?
Können jüngere Kinder ohne Unterstützung den Test zuverlässig selbst durchführen? Wenn nicht, wer unterstützt sie, und wie ist die Person dann gesundheitlich und haftungsrechtlich geschützt?
Was gilt für Kinder mit Behinderungen, die den Test nicht selbst durchführen können?
Es findet ohnehin nur Unterricht nach reduziertem Stundenplan statt. Die Testdurchführung wird mindestens 20 min (Testung mit anschließender Wartezeit, danach Auswertung des Ergebnisses und Entsorgung der Testkits) in Anspruch nehmen. Wahrscheinlich eher länger. Geht diese Zeit auf Kosten des Unterrichts der ersten Stunde oder gibt es hierfür einen gesonderten Testzeitraum?
Wie kann unangemessenes Verhalten/Stigmatisierung gegenüber Schüler*innen mit positivem Selbsttest verhindert werden?
Wir vermissen im Schreiben die Testpflicht für das pädagogische und sonstige schulische Personal und gehen davon aus, dass hier schnellstens nachgebessert wird.
Wie und wo wird die Testpflicht rechtlich geregelt?
Gilt es datenschutzrechtliche Dinge im Zusammenhang mit einem positiven Selbsttestergebnis zu beachten?
Wird es eine Einverständniserklärung der Eltern brauchen oder ergibt sich die Zustimmung zum Test aus der Anwesenheit des Kindes?
Die Testung soll zweimal in der Woche durchgeführt werden. Was passiert, wenn ein Kind am Testtag krank ist oder von der Möglichkeit der ausgesetzten Präsenzpflicht Gebrauch macht, wird der Test dann nachgeholt?
Bereits an die Schüler ausgegebene Testkits für den Selbsttest zu Hause sollen wieder eingesammelt werden. Wie wird festgestellt, ob diese Tests noch einsatzfähig und nicht z.B. durch falsche Lagerung fehlerhaft geworden sind?
Schluss mit den nicht zu Ende gedachten Vorschlägen, die unnötig Zeit- und Personalressourcen binden und bei den Erziehungs- und Sorgeberechtigten sowie den Schüler*innen für Verunsicherung sorgen!