Kurzfassung: Zu wenige der Forderungen des Landeselternausschusses wurden berücksichtigt. Viele Punkte sind bereits auf dem Weg der Umsetzung. Wichtigstes Problem bleibt ohne klare Lösung. Unklare Umsetzung in zahlreichen Punkten.
Langfassung:
Eine Fokussierung auf den Übergang von der Kita in die Grundschule mit Stärkung des Erwerbens entsprechender und vor allen sprachlicher Kompetenzen ist ein sehr wichtiger Punkt. Die Kitabesuchspflicht ist indes keine Neuerung, sondern bereits seit einigen Jahren gesetzlich so geregelt. Hier braucht es in jedem Fall mehr Kitaplätze, um entsprechend diagnostizierte Bedarfe auch zu decken. Eine bessere Begleitung von der Familie in die Kita ist „Zwangsmaßnahmen“ vorzuziehen.
Das klare Bekenntnis zur Berliner Schulbauoffensive (BSO) ist angesichts des anhaltenden Mangels unvermeidlich. Eine finanzielle Aufwertung wird daher durch den LEA ausdrücklich begrüßt, ebenso wie das klare Bekenntnis zu Sanierungen als wichtigem Teil der BSO. Sorge bereitet uns eine Unschärfe in Sachen des Konzeptes der Berliner Lern- und Teamhäuser, da im Entwurf von der Entwicklung von „flexibel für verschiedene Schularten nutzbaren Schulbautyp“ die Rede ist. Das ist kein klares Bekenntnis, wie in den letzten beiden Koalitionsverträgen. Hier haben wir Fragezeichen, zumal aus unserer Sicht die Entwicklung eines flexibel einsetzbaren Schulbautyps nicht die unterschiedlichen Anforderungen durch Standorte, Schularten und pädagogische Ausrichtung berücksichtigen kann.
Die Bereitstellung von geprüften Lehr- und Lernprogrammen ist bereits gängige Praxis und keine Neuerung.
Im Bereich der Digitalisierung der Schulen wird sehr stark auf technische, aber zu wenig auf pädagogische Aspekte fokussiert, die ebenfalls einer Unterstützung bedürfen. Der Support der Schulen soll weiterhin dezentral erfolgen. Eine Stärkung personeller Strukturen in Form von „IT-Hausmeister*innen“ ist als Prüfauftrag vorgesehen.
Leider wird nicht ausgeführt, was die Verbesserung der Schnittstellen der äußeren und inneren Schulangelegenheiten beinhaltet. Das hinterlässt daher Fragezeichen.
Die Prüfung der Aufstellung von Trinkwasserspendern an Oberschulen ist ein positives Signal. Noch schöner wäre gewesen, dieses doch überschaubare Thema direkt zu einer Einigung zu bringen. Das Gleiche gilt für das flexible Schulbudget zur Stärkung der eigenverantwortlichen Schule.
Die Beschränkung auf eine qualitative, aber nicht quantitative Weiterentwicklung der grundständigen Gymnasien gibt ebenfalls Fragezeichen auf und ist erklärungsbedürftig. Die Koalition unterstützt und bestätigt das mehrgliedrige Schulsystem. Die Gemeinschaftsschulen werden in einem eigentlich redundanten Satz auch erwähnt. Bleibt zu hoffen, dass die Förderung oder Unterstützung einzelner Schulformen nicht im Zusammenhang mit der Häufigkeit der Erwähnungen in diesem Koalitionsvertrag steht.
Die Abschaffung der Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss an Gymnasien begrüßen wir ausdrücklich. Hier bleiben aber auch einige Fragen offen, die im weiteren Verlauf geklärt werden müssen, z. B.: Welchen Schulabschluss haben Lernende, die das Gymnasium verlassen, nachdem sie die Klasse 10 erfolgreich abgeschlossen haben?
Die Einigungen zur Lehrkräfteausstattung lassen sowohl einen Bezug zur bundesweiten Dimension des Themas (Stichwort „Staatsvertrag“) als auch klare Zielzahlen vermissen. Das Bekenntnis zu einer Personalausstattung, die Unterrichtsausfall vermeidet, klingt wie ein qualitativer Rückschritt. Schule ist so viel mehr als nur Unterricht. Der Abschnitt zu multiprofessionellen Teams ist hier zwar eine positive Überraschung, auch im Hinblick auf Schulgesundheits- und -krankenfachkräfte. Themen der Förderung, der Entlastung für vielfältige nicht-unterrichtliche Aufgaben im Kontext Schule, zur (Weiter-) Entwicklung schulischer Konzepte etwa in den Bereichen Kinder- und Jugendschutz, Partizipation, Diskriminierungsschutz oder Digitalisierung sowie die Auswertung der geplanten jährlichen Vergleichstests usw. sind scheinbar nicht wirklich eingepreist. Und auch hier reihen sich Prüfabsichten (verbesserte Arbeitsbedingungen, Entbürokratisierung, …) an Evaluierungsvorhaben (PKB-System), wo wir angesichts bekannten Gesamtlage klare Bekenntnisse erwartet hätten.
Die Ausweitung der bereits geplanten und Umsetzung befindlichen Reformierung der Strukturen der Schulinspektion auf die Schulaufsichten ist ein positiver Entschluss.
Der Aufbau des Landesinstituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung ist auch keine echte Neuerung, sondern Fortführung bereits auf den Weg befindlicher Prozesse.
Die Ausweitung der Durchführung von Vergleichsarbeiten muss mit entsprechenden personellen Ressourcen und Kompetenzen für die entsprechende Schlussfolgerungen und deren Umsetzung einhergehen.
Das Festhalten am Rahmenlehrplan ist angesichts der verbleibenden möglichen Regierungszeit einerseits nachvollziehbar, da ein Reformprozess deutlicher länger dauert, aber die Einleitung entsprechender Schritte ist dringend notwendig. Dieser Prozess darf nicht mehr nur alle zehn Jahre stattfinden. Die von uns geforderte gesetzliche Verankerung eines grundlegenden Schwimmunterrichts für alle Kinder fehlt.
Die Einführung eines Wahlpflichtfachs Weltanschauungen/Religionen war in den letzten mindestens zehn Jahren beim LEA nicht als Forderung von Elternseite angekommen.
Die Stärkung der Berufsorientierung beginnend in der Grundschule deckt sich mit einer LEA-Forderung und wird daher begrüßt.
Der Ausbau der Schulsozialarbeit ist dringend notwendig. Hier sollte klar bedarfsgerecht vorgegangen werden.
Die Fortführung der finanziellen Entlastung ist sehr wichtig. Wir möchten aber in Erinnerung bringen, dass es in der Oberschule ab Klasse 7 noch keine Lehr- und Lehrmittelfreiheit und kein elternkostenbeteiligungsfreies Mittagessen gibt. Die Ersparnisse aus der Grundschule werden an der Oberschule wieder aufgezehrt, da Lehr- und Lernmittel und Mittagessen deutlich kostenintensiv sind.
Die Stärkung der Stelle der/des Antidiskriminierungsbeauftragten bei der Senatsverwaltung für Bildung ist ein sehr positives Signal. Wir vermissen allerdings in diesem Zusammenhang die bislang geplante unabhängige Beschwerdestelle beim Parlament und die ebenfalls notwendige Stärkung von Demokratie und Partizipation in der Schule.
Im Kontext der Schultypisierung weisen wir darauf hin, dass positive Entwicklungen in Gänze keine negativen Folgen für die Schulen haben dürfen. Im Moment brechen die Unterstützungssysteme wie z. B. das Bonusprogramm ab festgelegten Schwellenwerten weg und werden nicht kompensiert. Hier kann es oder kommt es zu Rückwärtsentwicklung und einem „Jo-Jo-Effekt“.
Die Maßnahmen im Abschnitt zur Inklusion setzen die Tatsache um, dass sich Deutschland bereits im März 2007 zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen bekannt und seit Mai 2008 auch gesetzlich verankert hat. Hier vermissen wir den unterseits geforderten verbindlichen Arbeits- und Zeitplan zum Ziel „Inklusive Schule für Alle“. Positiv nehmen wir hier die geplante Umsetzung von weiteren Teilforderungen des LEAs wahr.