Der LEA-Vorstand hat sich am 21.06.2018 mit der HOWOGE getroffen und über verschiedene Fragen ausgetauscht. Das Gespräch verlief in einer sehr offenen Atmosphäre. Wir haben die Gesprächsinhalte im nachfolgenden Bericht im Frage-Antwort-Stil festgehalten.
- Welche Klarheit und Unklarheit bei Vertragsgestaltung mit der Stadt (SenFin) gibt es?
- Wie stellt sich die HOWOGE die Partizipation bei Sanierung und Schulneubau vor?
- Wann kommt die HOWOGE zur Erfassung der Zustände in die Bezirke? Wie sieht man die Sanierungszahlen aus dem Sanierungsfahrplan hinsichtlich der möglicherweise realen Kosten? Macht die HOWOGE Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen hinsichtlich Abriss und Neubau? Wer entscheidet über Abriss oder Neubau? Wenn ja, wann kommen Berechnungen? Ist es ggf. sinnvoll die Berechnung z. B. bei den Großschadensfällen schon jetzt zu machen?
- Wie sieht die Zusammenarbeit mit dem Bezirk bis zum Anfang einer Sanierungsmaßnahme aus?
- Werden die Baumaßnahmen rechtzeitig fertiggestellt? Kann die HOWOGE schneller bauen als SenSW und/oder Bezirke? Wenn ja, wie?
- Die Schulneubauten werden nach dem neuen Flächenprogramm gebaut. Werden es bei der HOWOGE individuelle architektonische Entwürfe oder werden es „Typenbauten“, die dann alle gleich aussehen?
- Wie sind die derzeitigen Projektstände für Neubauten (z. B. für das Heinrich-Hertz-Gymnasium in F-K)?
- Wie verhält es sich mit Schulen und Schulgelände als „Spekulationsobjekte“ und vermeintlich drohender Einschränkung von schulischer Mitbestimmung? Gibt es Mieter_innen der HOWOGE die sich um die Aufgabenerweiterungen bei der HOWOGE sorgen?
- Wie kam die HOWOGE als Partnerin ins Spiel?
- Was hat die HOWOGE von der Beteiligung am Schulbau?
- Welche Höhe wird das Management Fee für die HOWOGE haben?
Welche Klarheit und Unklarheit bei Vertragsgestaltung mit der Stadt (SenFin) gibt es?
Der Rahmenvertrag mit der Stadt (SenFin, SenSW und SenBJF) wird zeitnah fertiggestellt. Die Musterverträge werden ebenfalls parallel erarbeitet.
Die abzuschließenden Erbbaurechtsverträge werden für das jeweilige Projekt wirksam mit Vorliegen der Baugenehmigung für die einzelnen Baumaßnahmen.
Entscheidungen zur Vergabe von Räumlichkeiten in der Schule oder die Vergabe von Sporthallen bleiben in der Hand des Schulamtes bzw. der Schulen. Hausmeister_innen, Rahmenverträge mit Dienstleistern (Schulessen, Schulreinigung, Handwerksleistungen usw.) verbleiben ebenfalls beim Schulamt.
Wie stellt sich die HOWOGE die Partizipation bei Sanierung und Schulneubau vor?
Die HOWOGE wird bei allen Projekten die Nutzer_innen der Schulgemeinschaft in Partizipationsverfahren teilhaben lassen. Für die genauere Ausgestaltung wird die entsprechende Handreichung der SenBJF abgewartet, an der man sich dann orientiert bzw. danach arbeitet. Auch bei Neubauvorhaben werden Beteiligungsverfahren angewendet. Die Beteiligungsverfahren versteht die HOWOGE als Teil der Gesamtmaßnahme.
Wann kommt die HOWOGE zur Erfassung der Zustände in die Bezirke? Wie sieht man die Sanierungszahlen aus dem Sanierungsfahrplan hinsichtlich der möglicherweise realen Kosten? Macht die HOWOGE Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen hinsichtlich Abriss und Neubau? Wer entscheidet über Abriss oder Neubau? Wenn ja, wann kommen Berechnungen? Ist es ggf. sinnvoll die Berechnung z. B. bei den Großschadensfällen schon jetzt zu machen?
Unabhängig vom Abschluss des Rahmenvertrags zwischen dem Land Berlin und der HOWOGE, hat die HOWOGE mit Zustimmung des Gesellschafters den Prozess der Vergabe von Planungsleistungen gestartet. Die tatsächlichen Sanierungskosten können erst nach Begehung und detaillierter Befassung der Auftragnehmer_innen der HOWOGE mit der jeweiligen Schule ermittelt werden. Je dichter man zum eigentlichen Beginn einer Maßnahme kommt, umso genauer können die Kosten betrachtet werden. In die Vorbereitung dieser Maßnahmen, z. B. die Erstellung von Aufmaßen, steigt die HOWOGE jedoch bereits jetzt schon sukzessive in Abstimmung mit den Bezirken und den Schulen ein. Erste Ergebnisse der sicherlich sehr umfangreichen Bestandsaufnahme und Schadensbildermittlung werden für die ersten Schulen im 1. Halbjahr 2019 vorliegen.
Eine Berechnung allein auf Basis der heutigen Informationen würde keine belastbare Grundlage für die weiteren Planungs- und Bauleistungen ergeben und könnte nur einen groben Rahmen ähnlich der Gebäudescans darstellen.
Das Ergebnis, ob Sanierung oder Abriss und Neubau eine wirtschaftliche Lösung darstellt, wird von Vertreter_innen der Bezirke, SenBJF, SenFin und den Schulen und nach Vorlage der Analyseergebnisse aber auch weiterer möglicher Rahmenbedingungen, wie z. B. Unterbringung der Schüler_innen, Planungsrecht etc. in Abstimmung mit den zuständigen Bezirks- und Senatsvertreter_innen festgestellt.
Wie sieht die Zusammenarbeit mit dem Bezirk bis zum Anfang einer Sanierungsmaßnahme aus?
Die HOWOGE wird sich frühzeitig mit den Bezirken und den Schulen in Verbindung setzen. Dies geschieht bereits sukzessive. Die konkrete Bearbeitung erfolgt entsprechend der mit Senat und Bezirken abgestimmten Prioritätenliste.
Die HOWOGE wird mit Übertragung der Erbbaurechte und Baubeginn bis zum Abschluss der Baumaßnahmen die Verantwortung für die Gebäude bzw. die Baustellen übernehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt liegt die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht (https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssicherungspflicht) wie bisher bei den Bezirken.
Werden die Baumaßnahmen rechtzeitig fertiggestellt? Kann die HOWOGE schneller bauen als SenSW und/oder Bezirke? Wenn ja, wie?
Gemeinsam mit dem Senat hat die HOWOGE konkrete zeitliche Abläufe sowohl für Sanierung, als auch Neubau definiert. In diesen sind Partizipationsfenster, Prüfroutinen des Senats sowie auch die notwendigen Zeiträume für die öffentlichen Ausschreibungen abgebildet und auskömmlich berücksichtigt. Unerwartete Ereignisse bzw. zusätzliche Planungswünsche sowie auch mögliche weitere Verengungen der Ressourcen der Bauwirtschaft können zu Verzögerungen führen, die heute noch nicht absehbar sind. Ziel der HOWOGE ist es, gemeinsam mit der Hochbauabteilung des Senats die anstehenden Bauaufgaben umfänglich und mit hoher Qualität umzusetzen.
Die Schulneubauten werden nach dem neuen Flächenprogramm gebaut. Werden es bei der HOWOGE individuelle architektonische Entwürfe oder werden es „Typenbauten“, die dann alle gleich aussehen?
Beim überwiegenden Teil der Neubauten werden individuelle architektonische Entwürfe zum Tragen kommen. Es wird aber auch auf geeigneten Grundstücken ein Teil in Typenbauweise ausgeführt. Die HOWOGE geht von max. 25-30 % der Bauten aus.
Aktuell wird ein Wettbewerbsverfahren für die Typenbauten vorbereitet und für alle Bauvorhaben die baufachlichen Mindestanforderungen abgestimmt. Diese werden Grundlage für die zukünftigen Planungs- und Bauphasen sein.
Wie sind die derzeitigen Projektstände für Neubauten (z. B. für das Heinrich-Hertz-Gymnasium in F-K)?
Die konkrete Übernahme von Projekten kann erst nach Unterzeichnung des Rahmenvertrags erfolgen. Es werden trotzdem Vorbereitungsmaßnahmen getroffen, um nach Unterzeichnung sofort loszulegen (z. B. Ausschreibungstexte).
Wie verhält es sich mit Schulen und Schulgelände als „Spekulationsobjekte“ und vermeintlich drohender Einschränkung von schulischer Mitbestimmung? Gibt es Mieter_innen der HOWOGE die sich um die Aufgabenerweiterungen bei der HOWOGE sorgen?
Schulgrundstücke werden im Bebauungsplan als Sonderflächen (meist Gemeinbedarfsflächen, https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinbedarfsfl%C3%A4che) ausgewiesen. Damit sind sie spekulativen bzw. renditeorientierten Nutzungszwecken entzogen. Eine Änderung der jeweiligen Grundstücksnutzung kann nur hoheitlich durch Senat oder Bezirk veranlasst werden, nie jedoch durch den jeweiligen Eigentümer bzw. Erbbaurechtnehmer. Veräußerungen von Grundstücken und Gebäuden durch eine landeseigene Gesellschaft bedürfen immer der Zustimmung des Abgeordnetenhauses. Die HOWOGE erinnerte in diesem Zusammenhang, dass sie sich nach Kräften um die Vermehrung des kommunalen Wohnungsbestandes kümmert und sich ebenso als Umsetzer des kommunalen Schulbaus versteht. Die Grundlagen der Diskussion könne man als 100%ige Landesgesellschaft nicht nachvollziehen.
Die HOWOGE hat den Eindruck, dass ihre Mieter_innen die wichtige Aufgabe des Schulbaus unterstützen. In ihren Partizipationsveranstaltungen für unsere Wohnungsneubaumaßnahmen hört die HOWOGE, dass Infrastrukturmaßnahmen (wie Kitas und Schulen) von ihr im Sinne ganzheitlicher Quartiersentwicklungen gefordert werden.
Es besteht Vertrauen darin, dass im Haus der Schulbau getrennt von der Wohnungsbewirtschaftung bilanziert wird und keine finanziellen und bilanziellen Verknüpfungen zwischen den Bereichen bestehen.
Wie kam die HOWOGE als Partnerin ins Spiel?
Die HOWOGE als 100%ige Tochtergesellschaft des Landes Berlin war Bestandteil eines Abwägungsprozesses zwischen verschiedenen Möglichkeiten. Sie wurde vorgeschlagen, diese Aufgabe zu übernehmen und hat das nach Prüfung und Abwägung der unternehmerischen Risiken auch getan. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die HOWOGE eine zusätzliche Säule ist, die die Schulbauoffensive des Senats mitträgt.
Was hat die HOWOGE von der Beteiligung am Schulbau?
Die HOWOGE sieht sich als Teil der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, die benötigten Schulen neu zu bauen und marode Schulen zu sanieren. Sie sieht sich klar als ein Dienstleister und hat von Beginn an deutlich gemacht, dass sie beim Schulbau nicht renditegesteuert oder gewinnorientiert ist. Mit der HOWOGE kann der Senat seine Schlagkraft erhöhen und die HOWOGE bringt Know-how und die Professionalität zur Bewältigung dieser Aufgabe mit.
Welche Höhe wird das Management Fee für die HOWOGE haben?
Die Höhe wird sich an den üblichen Gegebenheiten orientieren, um als Unternehmen alle notwendigen Kosten (z. B. Personal- und Sachkosten usw.) abdecken zu können.