Der Landesschulbeirat berät die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung in Angelegenheiten, die für die Entwicklung der Schulen und für ihre Unterrichts- und Erziehungsarbeit von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Der Landesschulbeirat besteht aus
- den von den jeweiligen Bezirksausschüssen gewählten Vertreterinnen oder Vertretern
- den vom Beirat Berufliche Schulen gewählten Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, Schülerinnen oder Schüler und Erziehungsberechtigten
- der oder dem vom Beirat Berufliche Schulen gewählten Vertreterin oder Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Landesverbände des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Deutschen Beamtenbundes, die von diesen benannt werden
- je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer sowie der Vereinigung der Unternehmensverbände, die von diesen benannt werden
- je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die nach § 13 Abs. 1 Religions- oder Weltanschauungsunterricht anbieten und von denen jene benannt werden
- einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landessportbundes Berlin, die oder der von diesem benannt wird
- einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landesjugendhilfeausschusses, die oder der von diesem benannt wird
Die Sprecherinnen oder Sprecher der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigten der staatlich anerkannten Ersatzschulen, die Mitglieder der Landesausschüsse sind, gehören dem Landesschulbeirat mit beratender Stimme an. Weiterhin gehören ihm eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen mit beratender Stimme an.
Mehr Informationen unter https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/lsb-berlin