Wer ist diese Lea?
Lea ist die Abkürzung für LandesElternAusschuss. Der Landeselternausschuss Schule (LEA) dient der Wahrnehmung der schulischen Interessen der Eltern gegenüber der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Landesschulbeirat. So lautet die gesetzliche Definition für die Arbeit der Landeselternvertreter_innen aus den zwölf Berliner Bezirken.
Damit ist der LEA das höchste Gremium der Elternvertretung in Berlin. Die Elternvertreter_innen im LEA arbeiten alle ehrenamtlich und müssen per Gesetz ein Schulkind an einer Berliner Schule haben. An dieser Schule sind sie Klassenelternsprecher_innen und somit Mitglied der Gesamtelternvertretung (GEV) der Schule ihres Kindes und wurden von den Mitglieder dieser GEV in den Bezirkselternausschuss (BEA) im Stadtbezirk der Schule gewählt. Dort wurden sie dann von den Elternvertreter_innen aller anderen Schulen eines Bezirkes in den LEA gewählt. Die Berliner Landeselternvertreter_innen sind somit immer dicht an Eltern und Elternvertreter_innen in den verschiedenen Ebenen der Elterngremien dran und müssen die damit verbundenen zeitlichen Herausforderungen in der Vereinbarkeit von Ehrenamt und Familie, sowie Ehrenamt und Beruf meistern.
In den einmal im Monat stattfindenden Sitzungen bearbeiten die LEA-Mitglieder bezirksübergreifende bildungspolitische Themen, in dem zum Beispiel Referenten eingeladen werden, die einzelnen LEA-Arbeitsgemeinschaften ihre Ergebnisse und Positionen vorstellen und Beschlüsse vom Gremium gefasst werden, die an die entsprechende Senatsverwaltung gerichtet sind. Zudem findet für die LEA-Mitglieder ein wichtiger Informationsaustausch über die Bezirksgrenzen hinweg statt.
Wie können Sie uns unterstützen?
Eine große Besonderheit des LEAs sind seine Arbeitsgemeinschaften (AGs). Die AGs sind bestimmten Themenbereichen der Berliner Schullandschaft zugeordnet und sind offen für alle interessierten Personen. Wenn Sie sich also nicht in der Gremienarbeit engagieren wollen und trotzdem interessiert sind mehr zu einem bestimmten Thema zu erfahren und/oder helfen wollen das ein oder andere Problem zu lösen, sind Sie herzlich willkommen uns zu unterstützen. Die Schnittstelle zwischen den AGs und dem LEA bilden die AG-Sprecher_innen. Ein/e AG-Sprecher_in ist Mitglied des LEAs und berichtet regelmäßig zur Arbeit der AGs und hat die Möglichkeit Anträge zur Beschlussfassung in den LEA einzubringen. Einladungen zu den AG-Treffen finden Sie auf unserer Seite unter Aktuelles. Welche AGs es gibt und mit welchen Inhalten sich die AGs befassen, finden Sie auf der AG-Seite.
Was ist sonst noch interessant?
Der LEA arbeitet eng mit den anderen Landesschulgremien, also dem LSA - LandesSchülerAusschuss, dem LPP - Landesausschuss des pädagogischen Personals, dem LSB - LandesSchulBeirat und auch dem LEAK - LandesElternAusschuss Kita zusammen.
Historische Entwicklung des Landeselternausschusses Schule Berlin
Dieser Text zeichnet den interessanten Weg des Landeselternausschusses in Berlin nach – von den ersten freien Elterninitiativen in den 1950er Jahren über einen gescheiterten Gründungsversuch 1964 bis hin zur Verankerung im Schulverfassungsgesetz von 1974 und den weiteren Entwicklungen in den späten 1970er Jahren.
Erster Gründungsversuch
Per Antrag der CDU-Fraktion vom 28. Januar 1964 (Drucksache 4/397) sollte das Schulgesetz geändert werden. Dieser Antrag scheiterte infolge eines Beschlusses des damaligen Ausschusses für Schulwesen (siehe Drucksache 4/524). Dieser Beschluss wurde in der 32. Plenarsitzung am 4. Juni 1964 bestätigt. Der erste Gründungsversuch ist somit an der damaligen Koalition zwischen SPD und FDP unter dem Regierenden Bürgermeister Willy Brandt abgelehnt worden.
In der Begründung des Antrags in der Drucksache 4/397 heißt es:
„Obwohl das Schulgesetz nur die Institutionen des Elternausschusses in den Schulen kennt, gibt es seit 15 Jahren Bezirkselternausschüsse und einen Landeselternausschuß. Diese Ausschüsse sind „freie Elternorganisationen“, die u. a. auch bei der Berufung der Mitglieder des Erziehungsbeirates gemäß § 4 der Vierten Durchführungsverordnung zum Schulgesetz für Berlin Berücksichtigung gefunden haben.“
Das lässt vermuten, dass es seit 1949 verschiedene freie Elternorganisationen gegeben hat. In der Drucksache 1/1410 „Vorlage - zur Kenntnisnahme - gem. Artikel 47 (1) der Verfassung von Berlin über Vierte Durchführungsverordnung zum Schulgesetz für Berlin“ vom 23. September 1952 werden im Rahmen der Gründung des Erziehungsbeirates (einem aus unserer Sicht Vorläufer des Landesschulbeirates) erstmals Elternvertreter auf Landesebene in der Dokumentation des Parlaments erwähnt.
Zitat aus der Drucksache 1/1410:
„Der Senator für Volksbildung entnimmt seine Vorschläge Listen, die von den beteiligten Verbänden und Organisationen aufgestellt sind, und zwar für die Elternschaft von den freien Elternorganisationen, für die Lehrerschaft von den Verbänden der Lehrer und Erzieher, für die Gewerkschaften von den Spitzenverbänden der Gewerkschaften, für die Öffentlichkeit vom Abgeordnetenhaus.“
Im Zuge der Berufung werden mit der Drucksache 1/2078 vom 20. Juni 1953 erstmals die seinerzeit vier freien Elternorganisationen samt ihren Vertreter*innen benannt. In diesem Zusammenhang taucht auch der Begriff „Stadtelternausschuss“ auf.
Zitat aus der Drucksache 1/2078:
„Verzeichnis der vom Senat zu Mitgliedern des Erziehungsbeirates berufenen Personen
I. Für die Elternschaft:
1. Frau Grete Sonnemann, Sekretärin, Berlin-Tegel, Schollenweg 50
(Arbeitskreis Neue Erziehung, Berlin-Reinickendorf, Thurgauer Str. 66)
2. Herr Herbert Wachsmann, Berlin-Charlottenburg, Neue Kantstr. 20
(Arbeitsgemeinschaft für christliche Erziehung in Haus und Schule, Berlin-Charlottenburg, Neue Kantstr. 20)
3. Frau Dr. Sofie Quast, Berlin-Wilmersdorf, Mansfelder Straße 32
(Stadtelternausschuß, Berlin-Friedenau, Sarrazinstr. 8)
4. Herr Arthur Fritsch, Berlin-Friedenau, Niedstr. 27
(Elternhaus für religiöse Erziehung beim bischöflichen Ordinariat, Berlin-Dahlem, Pacelliallee 19-21)“
Die genannte Dr. Sofie Quast war u.a. Trägerin des Bundesverdienstkreuzes am Bande für ihre zahlreichen weiteren Tätigkeiten, auch im Bereich der Wohlfahrt, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Sofie_Quast
Mit der Drucksache 2/815 „Vorlage - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 47 Abs. 1 der Verfassung von Berlin über Erste Verordnung zur Änderung der Vierten Durchführungsverordnung zum Schulgesetz für Berlin“ vom 10. Juli 1956 wurde zu Zusammensetzung des Erziehungsbeirates verändert und präzisiert.
Zitat aus der Drucksache 2/815:
„Die Vorschlagslisten sind zur erstmaligen Bildung des Erziehungsbeirates im Januar 1953 aufgestellt und eingereicht worden. Durch Senatsbeschluß Nr. 3067 vom 8. Juni 1953 wurden auch die 4 Vertreter der Elternschaft berufen, und zwar aus folgenden freien Elternorganisationen:
1. Arbeitskreis Neue Erziehung,
2. Arbeitsgemeinschaft für christliche Erziehung in Haus und Schule,
3. Stadtelternausschuß,
4. Elternausschuß für religiöse Erziehung beim Bischöflichen Ordinariat.“
Damit wurden die seinerzeit vier freien Elternorganisationen offiziell als Mitglieder des Erziehungsbeirates benannt.
Offizielle Verankerung im Schulgesetz
Nach dem ersten Gründungsversuch im Jahr 1964 dauerte es nochmal zehn Jahre, bis am 1. August 1974 das erste Schulverfassungsgesetz in Kraft trat. In diesem Gesetz wurden in § 66 die Landesausschüsse der Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern gesetzlich legitimiert.
Zitat aus dem Schulverfassungsgesetz von 1974, §66:
"(1) Im Land Berlin werden ein Landeslehrerausschuß, ein Landesschülerausschuß und ein Landeselternausschuß gebildet. Sie bestehen jeweils aus den nach § 63 Abs. 2 Satz 1 gewählten zwölf Vorsitzenden der Bezirksausschüsse und je einem ihrer Stellvertreter. Ferner gehören dem jeweiligen Landesausschuß von den Lehrersprechern, Schülersprechern und Elternsprechern, die nach § 64 Abs. 1 Satz 3 Mitglieder der Bezirksschulbeiräte sind, je zwei Vertreter mit beratender Stimme an.
(2) Die Mitglieder eines jeden Landesausschusses wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreter.
(3) Die Landesausschüsse dienen der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Landesschulbeirat."
Im ursprünglichen Antrag der SPD-Fraktion vom 13. Februar 1973 (Drucksache 6/791) waren die Landesschulausschüsse noch nicht vorgesehen. Die CDU-Fraktion brachte mit der Drucksache 6/144 das „Gesetz über die Mitbestimmung und Mitwirkung an der Gestaltung des Schulwesens“ vom 21. Juli 1971 ins Parlament ein.
Bis zur heute bekannten Zusammensetzung des Landeselternausschusses vergingen noch weitere vier Jahre. Mit der Drucksache 7/1318 reichten die Fraktionen der SPD und FDP am 14.06.1978 einen Antrag auf Änderung des Schulverfassungsgesetzes ein, der u.a. die Zusammensetzung der Landesschulausschüsse ändern sollte. Dem Antrag stimmte der Schulausschuss mit Beschluss in der Drucksache 7/1543 zu, sodass das Gesetz nach Zustimmung des Parlaments am 1. Februar 1979 in Kraft trat.