Das Schulsystem in Berlin steht seit Jahren vor großen Herausforderungen und entspricht schon lange nicht mehr dem Elternbild einer angemessen ausgestatteten und inklusiv gestalteten Bildungsumgebung für ihre Kinder. Die COVID-19-Pandemie hat die bestehenden Probleme nur noch einmal in aller Deutlichkeit hervortreten lassen.

Der Landeselternausschuss Berlin fordert daher eine Reihe von Maßnahmen, mit der die Qualität der Schulbildung in Berlin maßgeblich verbessert wird und die dem Lernort Schule die Bedeutung verleiht, die er verdient. Dazu gehört, dem Thema Bildung endlich die verdiente Aufmerksamkeit zu widmen, die bisher selten über einen Wahlkampf hinaus Bestand hatte.

1. Die Folgen der Pandemie überwinden

2. Fortführung der Digitalisierung in den Berliner Schulen

3. Schulbau / -entwicklung

4. Inklusion

5. Schulmittagessen

6. Lehrkräfteausstattung/Personal und Unterrichtsausfall

7. Mittlerer Schulabschluss (MSA) an Gymnasien

8. Gleichstellung der Schülerarbeitsstunden für Ganztagsgymnasien gegenüber den ISS

9. Berufsinformation und -beratung

10. Zeugnisse und Kompetenzstufen

11. Soziale Entwicklung und Mitbestimmung

12. Schulwegsicherheit

1. Die Folgen der Pandemie überwinden

Die Covid-19-Pandemie hat unsere Kinder in den vergangenen beiden Schuljahren stark belastet. In der Hoffnung, dass die Verantwortlichen die Pandemie 2022 „im Griff“ haben, geht es vermehrt darum, nicht nur die entstandenen Lernlücken auszugleichen, sondern den Kindern auch ihr soziales Leben unter Gleichaltrigen wieder zurückzugeben. Dabei sollten wir vermeiden, dem Jahr der Unter- ein Jahr der Überforderung folgen zu lassen.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Priorität für das seelische, geistige und gesundheitliche Wohlergehen des Kindes/Jugendlichen. Wenn erforderlich, können Wissenslücken im späteren Leben gefüllt werden, aber Entwicklungsphasen bei Kindern und Jugendlichen können nicht später nachgelebt werden.
  • Lernlücken erkennen und aufholen: Lernstandsmessungen intensivieren, verbindlich für alle Klassenstufen.
  • Stärkung des Feedbacks zwischen Lehrenden, Lernenden und Eltern während des gesamten Lernprozesses, Bereitstellung von Lernstandsanalysen und -diagnostik zur individuellen Förderung der Lernenden.
  • Curricula überarbeiten - Lücken im Rahmenlehrplan für zusätzliche Angebote schaffen und eine Überlastung der Schüler*innen verhindern.
  • Weg vom „Stoff lernen“ hin zu Lebenskompetenzen (Kommunikation, Kollaboration, Kreativität, kritischem Denken)
  • Förderung des selbstständigen Lernens, Unterricht sollte sich an der aktuellen Lebensrealität der Schüler*innen orientieren, dadurch Förderung der Motivation und Ermöglichung der Selbstwirksamkeit, stärkere Ausrichtung der Fortbildung und Schulentwicklung auf kollegiales Lernen der Schulen in den Bildungsverbünden/Sozialräumen untereinander, auf Lernende und auf Eltern.
  • die ergänzende Förderung und Betreuung stärker als Bildungsangebot verstehen und nicht vorwiegend zur Betreuung, um die Arbeitsfähigkeit der Eltern herzustellen.
  • Bekanntmachung, Sicherung und Ausbau eines niedrigschwelligen Zugangs zu unterstützenden, langfristig angesetzten psychosozialen (Beratungs-) Angeboten (z. B. in den SIBUZen, Schulstationen, Jugendhilfe). Zudem Angebote zur Krisenbewältigung und Therapieangebote sichern und an Bedarf anpassen.
  • die neu eingerichtete, zusätzliche Tagesreinigung beizubehalten und auf alle Schulen auszuweiten.
  • Bei einer Phase, in der saLzH eingeführt werden muss, die Jahrgänge 1-3 vorrangig im Präsenzunterricht zu halten, da Selbststudium in diesem Alter mit besonders großen Hürden verbunden ist.
  • Schaffung von Strukturen für verbindlichen, qualifizierten und zuverlässigen Unterricht für Schüler*innen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in Präsenz, wohl aber am Distanzunterricht teilnehmen können.

2. Fortführung der Digitalisierung in den Berliner Schulen

Wir leben in einer Welt, in der Digitalisierung immer mehr Raum einnehmen wird und die Kompetenz im Umgang mit digitalen Werkzeugen von grundlegender Bedeutung sein wird. Schule soll unsere Kinder auf das Leben vorbereiten, deshalb müssen dort diese Mittel nicht nur eingesetzt, sondern es muss auch der richtige verantwortungsvolle Umgang damit gelehrt werden. Nach Ende der Pandemie darf es hier kein Zurück zum Unterricht des vergangenen Jahrhunderts geben. Neben der nötigen Hardwareausstattung unserer Schulen geht es hierbei aber vor allem auch um die Nutzung digitaler Lerninhalte.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Konsequente und systematisch evaluierte Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte im Umgang mit digitalen Lehr- und Lernmitteln.
  • Kompetenzerwerb für die Nutzung digitaler Lehr- und Lernmittel bereits im Studium und in der Ausbildung von Quereinsteiger*innen.
  • Vollausstattung mit möglichst nachhaltigen digitalen Endgeräten, flächendeckendem WLAN und LAN und Bereitstellung mobiler Datenkarten für den schulischen Gebrauch.
  • Nutzung von neuen digitalen Lernformen wie interaktiven Lernanwendungen, kollaborativen Arbeitsmethoden und -werkzeugen.
  • Zentrale Prüfung der Lernanwendungen und digitalen Werkzeuge.
  • Langfristigen Ersatz eines Großteils der bisherigen Schulbücher durch regelmäßig zu aktualisierende digitale Bücher oder Lernanwendungen.
  • Durchführung des Unterrichts mit einem Mindestanteil von 10 % (Primarstufe) bzw. 25 % (Sek I und Sek II) unter Einsatz von digitalen Lehr- und Lernmitteln.
  • Verankerung des Themas Digitalisierung und ihrer (auch negativen) Auswirkungen sowie ein verantwortungsvoller Umgang damit als Schwerpunktthema in den Rahmenlehrplänen.
  • Schaffung der Rechtsgrundlagen für den datenschutzkonformen Einsatz digitaler Lerninhalte: Datenschutz und digitale Bildung sind kein Gegensatz.
  • Einrichtung von Funktionstellen an jeder Schule, deren Aufgabenbereich die Instandsetzung, Wartung und Bedarfsermittlung digitaler Geräte, vorhandener Netz-Infrastruktur und Softwareausstattung umfasst. Die Stellen sollen täglich vor Ort besetzt sein, um auch kurzfristig auf Engpässe und Probleme reagieren zu können.

3. Schulbau / -entwicklung

Mit der Berliner Schulbauoffensive (BSO) hat man dem dringend nötigen Ausbau- und Sanierungsbedarf der Berliner Schulgebäude Rechnung getragen. Leider geschieht die Umsetzung nicht in der Geschwindigkeit, die nötig wäre, um den bereits jetzt vorhandenen Bedarf an Schulplätzen zu decken, von den geplanten Qualitätsverbesserungen durch das neue Lern- und Teamhauskonzept ganz zu schweigen. Gleichzeitig hat man bewährte Instrumente, wie den Schulentwicklungsplan aufgegeben und damit Beteiligungsmöglichkeiten reduziert.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Wieder landes- und bezirksweite Schulentwicklungspläne aufstellen - das zuletzt praktizierte jährliche Monitoringverfahren ist eine gute Ergänzung, aber kein Ersatz für einen Schulentwicklungsplan, insbesondere in Hinblick auf die Transparenz.
  • Überprüfung des Prognoseverfahrens dahingehend, ob die derzeitigen Annahmen hinsichtlich der Grundlagen zur Berechnung der Nachfrageentwicklung korrekt sind, insbesondere hinsichtlich des Wohnungsbaus und der damit verbundenen Belegungsdichte mit schulpflichtigen oder zukünftig schulpflichtig werdenden Kindern und der aktuellen Geburtenrate für das Land Berlin.
  • Nichterhöhung von Klassenfrequenzen – Sicherstellung, dass die Schülerzahlen pro Klasse (Klassenfrequenz) nicht erhöht werden, insbesondere dann, wenn die geplanten Baumaßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Schulplätzen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können. Stattdessen sollten temporäre Bauten, z.B. mit geeigneten Containern, als Plan B rechtzeitig vorbereitet und finanziert werden.
  • Neuregelung des Übergangs von der Grundschule in die weiterführenden Schulen: Die Bezirke müssen mindestens so viele Schulplätze in ihren weiterführenden Schulen bereithalten, wie Abgänge von den Grundschulen zu erwarten sind. Das Auswahlverfahren für die Oberschulwahl muss verbessert werden, weil bei der Knappheit der Schulplätze Wahlfreiheit nicht gegeben ist. Wohnortnähe soll Kriterium werden. Auch soll die Zahl der anzugebenden Wünsche auf 5 erhöht werden. Die Wahlfreiheit bezüglich der weiterführenden Schulen muss weiterhin bestehen bleiben. Bei Zuweisungen muss der Schulweg ab Wohnort unter 45 min betragen (mit dem öffentlichen Personennahverkehr).
  • Stärkung der Attraktivität von ISS, u.a. durch verbesserte Differenzierung im Unterricht (z.B. durch Einsatz von zusätzlichem und unterstützendem Personal/ Externe, Coaches, Projektarbeit, kleinere Lerngruppen).
  • Die Einrichtung des besonderen Bildungsangebotes an Gymnasien ab Klasse 5 muss proportional zu dem Regelangebot steigen.
  • Schaffung von ausreichend vorhandenen Ausweichstandorten für Schulsanierungen.
  • Im Schulbereich soll der Denkmalschutz den pädagogischen Belangen im Rahmen von Bau- und Sanierungsverfahren untergeordnet werden.
  • Soweit sich neue Bedarfe für zusätzliche Schulplätze oder Bedarfe für umfangreiche Sanierungs-/Erhaltungsmaßnahmen zur Sicherung von Schulplätzen zeigen, müssen diese Maßnahmen kurzfristig zusätzlich in die Schulbauoffensive aufgenommen werden. Auch zukünftig müssen Bedarfsänderungen in regelmässigen Intervallen erfasst und aufgenommen werden.
  • Energiesparende Klimatisierung und Luftfilterung bei Schulneubauten mitplanen und an bestehenden Standorten nachrüsten.

4. Inklusion

Der Landeselternausschuss bekennt sich zu dem Prinzip der Inklusion von Menschen mit und ohne Behinderung auch im Bereich Schule.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Verbindlichen Arbeits- und Zeitplan zum Ziel „Inklusive Schule für Alle“. Jährlich zum Ende des Schuljahres soll der Senat einen Bericht gegenüber der Öffentlichkeit abgeben, ob und wieweit der Transformationsprozess planmäßig verläuft bzw. welche weiteren Ressourcen und Finanzmittel benötigt werden, um die Erreichung der planmäßigen Ziele zu sichern. Die schulischen und bezirklichen Gremien sind aufgefordert, sich mit dem Bericht auseinander zu setzen.
  • Verbesserung und Stärkung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule.
  • Eine deutliche Verkürzung der Verfahrenswege zwischen allen beteiligten Institutionen (Schulen, Jugendämter, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, SIBUZ etc.). Hierzu sollen sowohl die Verfahrensabläufe, als auch die Kommunikationskanäle auf Effektivität geprüft werden.
  • Verbesserung der Personalsituation in den zuständigen Einrichtungen zur medizinischen Diagnostik.
  • Vorrangiger Einsatz der Fördermittel und Ressourcen an Schulen mit hohen Anteilen von Lernenden mit Leistungen unterhalb des Mindeststandards.
  • Inklusive Beschulung darf nicht nur auf dem Papier stattfinden oder ein Lippenbekenntnis bleiben. Die hierfür benötigte finanzielle und personelle Ausstattung muss gewährleistet und zur Verfügung gestellt werden!

5. Schulmittagessen

Wir begrüßen die Einführung des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens für Schüler*innen der Klassen 1-6, bedauern dabei jedoch die Ungleichbehandlung der Schüler*innen der SekI und II und deren Familien.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Kostenbeteiligungsfreies Schulmittagessen inkl. eines Trinkwasserangebotes bevorzugt in Form von Trinkwasserspendern an jeder Schule auch für alle Schüler*innen der Sek I und Sek II einführen und somit die Gleichstellung herstellen.
  • Ganztägiges Lernen und Lernen im Ganztag gleichstellen sowie Ernährung und Gesundheit (was mehr als nur die Bereitstellung eines Mittagessens bedeutet) ganzheitlich in dem ganztägigen Schulalltag aller Schüler*innen umsetzen.
  • Ein nicht nur gesundes, sondern auch bedarfsgerechtes und vielfältiges Mittagessen anbieten.
  • In Schulneubauten Küchen und Mensen für 100 % Essensteilnehmer*innen und für das Kochen vor Ort planen und bauen, damit in angemessenen Pausenzeiten in nicht mehr als drei Schichten gegessen werden kann und der Aufenthalt aller Schüler*innen dort möglich wird.
  • Die vorhandenen Mensen z. B. auch durch differenzierte Unterrichts- und Pausenzeiten effektiver nutzen.

6. Lehrkräfteausstattung/Personal und Unterrichtsausfall

Trotz der Erhöhung der Studienplätze für das Lehramt ist das Problem, ausreichend Lehrkräfte für unsere Schulen zu gewinnen, nach wie vor ungelöst. Die Ausbildung von Lehrer*innen für die Schulen in unserer wachsenden Stadt muss deshalb höchste Priorität haben. Auch das Potenzial von Seiten- und Quereinsteigenden sollte mit unten stehenden Vorschlägen besser genutzt werden, weil vielen interessierten Akademiker*innen der Zugang zur Quereinstiegsausbildung durch die fachbezogenen Aufnahmekriterien verwehrt wird.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Bedarfsgerechten Ausbau und auskömmliche Finanzierung zusätzlicher Studien- und Ausbildungsplätze für Lehrkräfte, Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen.
  • Mindestens eine dreimonatige fachlich-didaktische und eine dreimonatige pädagogische Grundqualifizierung der Quereinsteiger*innen.
  • Verhinderung von Unterrichtsausfall aufgrund von Abschlussprüfungen
  • Personalbudgetierung der Schulen unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Ausfalls der Lehrkräfte.
  • Diskriminierungssensibilisierende Inhalte und traumainformierte Pädagogik als wachsende Schwerpunkte in der Ausbildung von pädagogischem Personal (Lehrer*innen, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen)

7. Mittlerer Schulabschluss (MSA) an Gymnasien

Jedes Jahr müssen tausende Berliner Gymnasiast*innen in der zehnten Klasse in einem mehrteiligen schriftlichen Prüfungsverfahren, welches Lehrer- und Schülerressourcen bindet, den Mittleren Schulabschluss ablegen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie will an diesem nur in Berlin so praktizierten Verfahren festhalten, da die „Erfahrung der Prüfungsbewältigung“ die von Schulpraktikern öffentlich kritisierten Nachteile aufwiege.

Die Erfahrung mit dem Wegfall der MSA-Prüfung während der Corona-Pandemie hat gezeigt, dass dies zu keinen negativen Auswirkungen auf die Gymnasiast*innen geführt hat.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Ende des Berliner Alleingangs beim MSA.
  • Erteilung des MSAs mit der erfolgreichen Versetzung in die 11. Klasse.
  • Keine ressourcenbindenden durchgängigen MSA-Prüfungen in der 10. Klasse am Gymnasium.
  • Statt MSA-Prüfungen Vergleichsarbeiten, die dem Lehrplan der 10. Klasse Gymnasium gerecht werden und den Übergang in die gymnasiale Oberstufe vorbereiten.
  • Integration der Präsentationsprüfung, die Bestandteil der aktuellen MSA-Prüfung ist, in die allgemeine Leistungsbewertung für die 10. Klasse. Der LEA betrachtet diese Prüfungsform grundsätzlich als Vorbereitung auf das Abitur als sinnvoll. Die 10. Klassen sollten zudem über eine reine Benotung hinaus ein differenziertes Feedback zur Präsentations-Leistung erhalten, was bisher im Rahmen der MSA-Abschlussprüfung am Gymnasium nicht möglich war.

8. Gleichstellung der Schülerarbeitsstunden für Ganztagsgymnasien gegenüber den ISS

Die Gleichstellung wurde der in letzten Koalitionsvereinbarung beschlossen, aber nicht umgesetzt. Entsprechende Haushaltsmittel wurden nicht eingestellt und das Thema damit nicht verfolgt.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Förderung der Ganztagsgymnasien durch die entsprechend notwendigen personelle und sächliche Ausstattung.

9. Berufsinformation und -beratung

Die Welt braucht nicht nur Akademiker*innen. Frühzeitige Berufs- und Studienorientierung kann und muss hierbei die Schüler*innen motivieren, auch die Berufsbildungsreife oder den mittleren Schulabschluss als positives Ergebnis ihrer Schulzeit wahrzunehmen und so möglicherweise Schuldistanz als Folge fehlender Perspektiven vorbeugen.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Eine bereits in der Grundschule beginnende breit gefächerte Berufsinformation und -beratung in Theorie und Praxis, die berufliche Perspektiven unabhängig vom Abitur (auch an Gymnasien) eröffnet, um diese Abschlüsse wieder stärker in das Bewusstsein der Schüler*innen als erstrebenswertes Schulziel zu rücken.
  • Vermittlung von lebenspraktischem Unterricht/ Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF)/ Alltagskompetenzen stärken und realisieren.

10. Zeugnisse und Kompetenzstufen

Der Rahmenlehrplan zeigt auf, dass in einzelnen Klassen Schüler*innen unterschiedlicher Kompetenzstufen gleichzeitig unterrichtet werden. Die Bewertungsrichtlinien wurden darauf aber bislang nicht angepasst. Es erfolgt keine Rückmeldung, welche Kompetenzstufe ein Schüler im jeweiligen Fach erreicht hat. Aus den bisherigen Zeugnisnoten allein ist dies nicht abzulesen, da dort neben den Leistungen und Kompetenzen auch Faktoren wie z.B. mündliche Mitarbeit, Hausarbeiten und Hefterführung bewertet werden.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Zusätzliche Ausweisung der erreichten Kompetenzstufe gemäß des Rahmenlehrplans auf einem Beiblatt zu den Zeugnissen und ohne Bezug zur Leistungsbewertung.

11. Soziale Entwicklung und Mitbestimmung

Schule soll nicht nur Wissen vermitteln, sondern vor allem auch soziale Kompetenzen lehren und zum Einstehen für Werte anregen. Dazu sind geeignete Projekte weiter zu fördern bzw. zu verstetigen.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Mit weiteren Demokratieformaten wie dem Schüler*innenHaushalt Entscheidungskompetenzen und demokratische Teilhabe stärken und demokratische Schulentwicklung nachhaltig voranbringen.
  • Klimaschutz an den Schulen aktiv fördern, z.B. durch einen Klimaschutzbeauftragten.
  • Die Reckahner Reflexionen zur Ethik pädagogischer Beziehungen für das an Berliner Schulen tätige Personal verbindlich einführen.
  • Die diskriminierungskritische Professionalität der Kollegien weiterentwickeln und den Diskriminierungsschutz an den Schulen wirksam implementieren.

12. Schulwegsicherheit

Noch immer gibt es teils Tempo 50 auch unmittelbar an Grundschulen gelegenen Straßenabschnitten, obwohl die StVo in der aktuellen Fassung hier explizit die Möglichkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h vorsieht.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Sichere Schulwege für alle Schüler*innen Berlins. Jedem Schulkind soll es ermöglicht werden, seine Schule bequem und sicher zu erreichen.

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