Ab 18.11.2020 gelten neue Regelungen,unter anderem zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zum versetzten Unterrichtsbeginn ab Sekundarstufe I aufwärts. Die Schulen wurden am 13.11.2020 dazu informiert.
In der gestrigen Sitzung des Hygienebeirates der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wurden daraus folgende Anpassungen im Stufenplan und im Musterhygieneplan abgestimmt.
Da die Herstellung einer Layoutfassung des neu angepassten Musterhygieneplanes etwas Zeit erfordert, wurden die Schulleitungen gegen 14:30 Uhr vorab per E-Mail über besonders wichtige Änderungen, die in diesem Zusammenhang gelten informiert. Für die Kurzfristigkeit wurde um Entschuldigung geben. Die Konkretisierungen wie folgt.
Primarstufe:
1. Mund-Nasen-Bedeckung: Für alle Stufen (grün bis rot) wird in Analogie zur Sekundarstufe und zur beruflichen Bildung angepasst:
In Personalgemeinschaftsräumen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend.
Hinweis: Für den Unterricht gibt es keine Änderungen.
2. BuT-Lernförderung: Für die Stufen orange und rot wird hinzugefügt:
Die BuT-Lernförderung kann in kleinen Gruppen mit nicht mehr als sechs Schülerinnen und Schülern unter Einhaltung der Abstandsregeln mit Mund-Nasen-Bedeckung durchgeführt werden.
Sekundarstufe sowie schulische berufliche Bildung:
1. Mund-Nasen-Bedeckung: Für alle Stufen grün bis rot gilt:
In der Schule besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen. Auf den Freiflächen des Schulgeländes gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird.
Hinweis: Dies gilt auch für die grundständigen Klassen.
2. BuT-Lernförderung: Für die Stufen orange und rot wird hinzugefügt:
Die BuT-Lernförderung kann in kleinen Gruppen mit nicht mehr als sechs Schülerinnen und Schülern unter Einhaltung der Abstandsregeln mit Mund-Nasen-Bedeckung durchgeführt werden.
3. Schulmittagessen: Für die Stufen grün bis orange an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen gilt:
Für das Schulmittagessen gilt die Abstandsregel. Im Mensabereich ist beim Gang von und zu den Tischen und bei der Ausgabe des Essens eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Von einem Essenangebot in Buffetform sowie Schüsselessen ist abzusehen. Nach jedem Essendurchgang sind die Tische zu reinigen.
4. Sportunterricht: Für alle Stufen grün bis rot gilt:
Praktischer Sportunterricht ist nur im Freien unter Einhaltung der Abstandsregel (ohne Mund-Nasen-Bedeckung) möglich.
Umkleideräume sind nur zu nutzen, wenn ausreichende Belüftung möglich ist und das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern möglich ist.
Wasch- und Duschräume sind allein zum Zweck des Händewaschens zu öffnen. Die Duschen dürfen nicht genutzt werden.
Hinweis 1: Dies gilt auch für die grundständigen Klassen.
Hinweis 2: Die Schulaufsichtsbehörde kann für die Eliteschulen des Sports und die Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik abweichende Regelungen treffen.
5. Sportarbeitsgemeinschaften: Für die Stufen grün bis orange gilt:
Sportarbeitsgemeinschaften können nur im Freien unter Einhaltung der Abstandsregeln stattfinden.
6. Schwimmunterricht: Für alle Stufen grün bis rot gilt:
Es findet kein Schwimmunterricht statt, es kann Theorieunterricht erteilt werden.
Hinweis: Die Schulaufsichtsbehörde kann für die Eliteschulen des Sports und die Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik abweichende Regelungen treffen.
7. Musikunterricht: Für alle Stufen grün bis rot gilt:
Musizieren ist nur in festen Lerngruppen und mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich.
Praktischer Unterricht für Bläser findet nicht statt.
Chorproben können nur im Freien unter Einhaltung eines Abstandes von zwei Metern stattfinden (grün und gelb, bei orange und rot keine Chorproben).
Hinweis: Die Schulaufsichtsbehörde kann für das Bach-Gymnasium und das Händel-Gymnasium abweichende Regelungen treffen.
Auf Grund einzelner Anfragen von Schulleiterinnen und Schulleitern möchte ich Ihnen darüber hinaus Hinweise zu zwei weitere Regelungen im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Situation geben.
Versetzter Unterrichtsbeginn
Bitte handhaben Sie die Streckung des Unterrichtsbeginns über zwei Stunden flexibel. Im Vordergrund steht die Vermeidung des Infektionsgeschehens im öffentlichen Nahverkehr und vor den Schulgebäuden durch große Ansammlungen von Schülerinnen und Schülern und damit die Vermeidung von Unterrichtsausfall. Die Abdeckung der Stundentafel muss dabei abgesichert sein. Selbstverständlich können Sie auch geeignete Absprachen mit Nachbarschulen treffen, um den öffentlichen Nahverkehr in der Hauptverkehrszeit zu entlasten.
Erprobung hybrider Unterrichtsmodelle
Eine Vielzahl Berliner Schulen haben in den letzten Wochen und Monaten bereits die von ihnen entwickelten hybriden Unterrichtsmodelle erprobt. Dies ist auch weiterhin – einmalig für jede Schule, begrenzt auf mehrere Tage – möglich.