An die Berliner Schulöffentlichkeit: Schulleitungen, pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal, Schüler*innen, Eltern, Politik und Verwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ziel des Bildungsauftrags der Berliner Schulen ist die Heranbildung von Persönlichkeiten, die für Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschenwürde eintreten und sich entschieden gegen Nationalsozialismus und Gewaltherrschaft wenden (Schulgesetz für das Land Berlin, § 1: Auftrag der Schule, Satz 2).
Der Krieg gegen die Ukraine erinnert uns auf schmerzlichste Weise daran, wie grundlegend und wichtig diese Ziele sind. Viele Menschen wurden bereits getötet, unzählige leiden und sind auf der Flucht. Das Geschehen und die persönlichen Erfahrungen sprengen unsere Vorstellungskraft und erschüttern uns in grundlegender Weise.
Viele Menschen aus der Ukraine suchen in diesen Tagen Schutz in Berlin. Der Landeselternausschuss begrüßt die große Aufnahme- und Hilfsbereitschaft in unserer Stadt. Selbstverständlich ist es wichtig, dass alle Kinder und Jugendlichen, die nach Berlin kommen, auch hier zur Schule gehen können.
Für alle Neuankömmlinge diese Möglichkeit zu schaffen, ist für die Schulen erneut eine große Herausforderung. Schon seit Ende Februar wirken sehr viele Personen engagiert darin mit, dass in den Schulen alle offen aufgenommen werden und hier gut lernen können – ganz gleich, welchen Pass sie haben.
Allen, die dazu beitragen, danken wir als Landeselternausschuss ausdrücklich. Wir danken den Pädagog*innen wie den Schüler*innen, wir danken den Menschen in den Schulen, in den Verwaltungen und in der Politik, wir danken den Leitungen wie den Mitarbeitenden, wir danken für ehrenamtliches wie für berufliches Engagement. Wir danken allen Eltern, die sich hier engagieren – und wir freuen uns, wenn wir noch mehr werden, die mitmachen und unterstützen!
Zugleich sind wir überzeugt: Um die wichtigen Ziele des Schulgesetzes zu verwirklichen, brauchen wir eine wirklich selbständige und eigenverantwortliche, demokratische und diskriminierungsfreie Schule. Auch sie ist mit gutem Grund im Schulgesetz verankert.
Mit freundlichen Grüßen
Die Mitglieder des Landeselternausschusses
Text einstimmig beschlossen auf der Sitzung des Landeselternausschusses am 11.03.2022.