Schulische Schnelltests sind immer noch ein Beitrag, um das Virus aufzuspüren, infizierte Personen zu finden und die Zirkulation des Virus zu verlangsamen. Seit Anfang Februar besteht bereits nach einem positiven schulischen Schnelltest die Pflicht zur häuslichen Isolation.

In den letzten Wochen entstand ein Informationsdefizit, warum PCR-Nachtestungen weiterhin wichtig sind und durchgeführt werden können und sollten. PCR-Nachtestung meint hier konkret die Durchführung eines PCR-Tests nach einem positiven Selbst-Schnelltestergebnis in der Schule.

Waren schulische Schnelltests positiv und sind Personen mit positivem Schnelltestergebnis symptomfrei, können sich diese Personen in zahlreichen Apotheken in der Stadt einen PCR-Nachtest durchführen lassen1. Sie benötigen hierfür einen entsprechenden Nachweis. Dies kann eine ausgestellte Bescheinigung über das positive Testergebnis von der Schule sein, der positive Antigen-Test selbst oder ein Foto des Tests2.

Das Testergebnis eines positiven PCR-Tests ist in vielerlei Hinsicht hilfreich. Das Testergebnis liegt nach wenigen Tagen vor, dagegen dauern Isolations- bzw. Quarantäne-Anordnungen oder Bescheide erfahrungsgemäß derzeit immer noch sehr lange oder kommen vereinzelt gar nicht an.

Das PCR-Testergebnis kann dem Arbeitgeber als Nachweis vorgelegt werden, auch für die Lohnfortzahlung (in diesem Fall teilweise geschwärzt, um dem Datenschutz Rechnung zu tragen; der Bezug zum Kind sollte aber erkennbar bleiben). Dies wird auch so von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände empfohlen3.

Weiterhin kann es zum Nachweis bei sonstigen Lohnersatzleitungen und Entschädigungen bei betreuungsbedingtem Verdienstausfall hilfreich sein, einen PCR-Testnachweis vorlegen zu können4.

Ist die infizierte Person nicht bzw. nicht vollständig geimpft, ist das PCR-Testergebnis für einen Genesenennachweis erforderlich5. Außerdem gibt es spezielles Impfschemata für geimpfte und genesene Personen für die Zweit- und Drittimpfung.

Nicht zuletzt empfiehlt sich das Vorliegen eines PCR-Testergebnisses für den Nachweis gegenüber der Unfallkasse zur Behandlung von späteren Folgen der Infektion6.

1 https://www.berlin.de/sen/wgpg/service/presse/2022/pressemitteilung.1191873.php
2 schriftliche Antwort auf Nachfrage des Landeselternausschusses bei der Senatsgesundheitsverwaltung
3 telefonische Auskunft am 04.03.2022
4 Auskünfte der Senatsfinanzverwaltung
5 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html
6 https://www.unfallkasse-berlin.de/service/archiv-meldungen/detail/symptomlose-corona-infektionen-kein-meldepflichtiger-kita-und-schulunfall

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