Senatorin Katharina Günther-Wünsch und Staatssekretär Dr. Torsten Kühne stellen im LEA am 25.03.2025 die wichtigen Neuerungen vor, die im kommenden Schuljahr 2025/26 in Berlin umgesetzt werden sollen. Die Senatorin kündigt an, gerne mit den Themen auch in alle 12 Bezirke zu kommen, um die geplanten Änderungen in den Bezirkselternausschüssen vorzustellen und auch die Bezirksschulbeiräte einzubeziehen.
Inhaltsverzeichnis
Kita-Chancenjahr nimmt Fahrt auf
Neuer Übergang von Klasse 6 nach Klasse 7
Berufsorientierung in der Sekundarstufe I
Übergang von Schule in Ausbildung
3. Bildungsgerechtigkeit (Vorstellung durch StS Dr. Kühne)
1. Bildungsqualität
Kita-Chancenjahr nimmt Fahrt auf
Senatorin Katharina Günther-Wünsch stellt die wichtigen Neuerungen für das kommende Schuljahr 2025/26 vor. Ein wichtiger Punkt ist die Förderung von Kindern, die keine Kita besuchen. Dies wird nach §55 durchgeführt, mit einem besonderen Fokus auf die Stärkung der Sprachförderung und der Förderung von Kindern mit speziellen Bedürfnissen.
Die Entwicklung eines zielgerichteten, digitalisierten Fachverfahrens, auch für Kinder mit Förderbedarfen (um sicherzustellen, dass alle Kinder erreicht werden), wird derzeit abgeschlossen.
Ein weiterer Schritt ist die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen in den Bezirksämtern, in der Sozialarbeit und durch Stadtteilmütter. Gemeinsam mit den Bezirksstadträtinnen und -stadträten sowie beiden Staatssekretären wurden die entscheidenden Punkte identifiziert.
Neuer Übergang von Klasse 6 nach Klasse 7
Der Übergang zwischen den Klassen 6 und 7 wird ab dem nächsten Schuljahr regulär auf das neue Verfahren geändert.
Die Förderprognose wird dann auf Grundlage der Fächer Deutsch (D), Mathematik (M) und der 1. Fremdsprache (FS) gebildet. Der Zugang zum Gymnasium ist außer über die Förderprogose auch über ein Bestehen des Probeunterrichts möglich.
Vergleichsarbeiten werden für die Klassen 5 und 6 eingeführt. An allen Grundschulen werden in den Klassen 5 und 6 Vergleichsarbeiten durchgeführt werden, wobei die Bezirke bereits unterschiedliche Herangehensweisen entwickelt haben. Mindestens innerhalb der Grundschule werden gleiche Arbeiten als Vergleichsarbeiten geschrieben, oder im Kiez, oder auch im ganzen Bezirk.
Wichtig ist: Es geht beim Übergangsverfahren darum, die richtige Entscheidung für das jeweilige Kind zu diesem Zeitpunkt in seiner Entwicklung zu treffen – also das Weiterlernen am Gymnasium, an der Integrierten Sekundarschule oder an der Gemeinschaftsschule. Dies sind alles sehr gute Schulformen, Berlin bietet hier ein durchlässiges Schulsystem, das eine breite Möglichkeit zur Wahl von Schulabschlüssen eröffnet.
Berufsorientierung in der Sekundarstufe I
Die Berufsorientierung in der Sekundarstufe I ist fest im Koalitionsvertrag verankert und ein wichtiges fachpolitisches Anliegen.
Aktuell haben etwa 10 % der Schüler*innen keinen Schulabschluss oder keine Anschlussperspektive. Auch im Studium – also nach dem Abitur – zeigt sich eine hohe Abbruchquote von etwa 30 bis 40 %. Dies weist darauf hin, dass die Orientierung auf eigene Neigungen und Kompetenzen und eine gelingende Einbindung in den Arbeitsmarkt (ob in der dualen Ausbildung oder im Studium) noch nicht ausreichend gelingt.
Deshalb wird nun mehr Wert auf praktische Angebote und WAT-Unterricht gelegt, der in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 verpflichtend wird. Dieser soll insbesondere handwerkliche Fähigkeiten und berufliche Orientierung stärken. Viele Schulen setzen dies bereits vorbildlich um, und es wird nun verbindlich für alle. Zusätzlich wird es verpflichtende Praktika für die Jahrgänge 9 und 10 geben, auch im Gymnasium (wobei dies gegebenenfalls in der Sekundarstufe II statt im Jahrgang 10 umgesetzt wird). Es ist geplant, dass der berufsorientierende Unterricht ab Jahrgang 9 mit einer Stunde pro Woche in allen Schulen verpflichtend wird (im Gymnasium an anderen Unterricht angebunden, da die Stundentafel hier bereits sehr voll ist).
Die AV Berufliche Orientierung und die Sek I-VO werden aktuell entsprechend angepasst, die Partizipationsverfahren laufen. Die neuen Rechtsgrundlagen sollen zu Ende Juni 2025 vorliegen und versandt werden. Die Schulen, insbesondere ISS und GemS, sind aber auch jetzt im Vorfeld bereits länger in die Prozesse eingebunden.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, einen nahtlosen Übergang in die berufliche Ausbildung zu schaffen und die Anzahl der Wechsler im ersten Ausbildungsjahr zu verringern.
Übergang von Schule in Ausbildung
Im Rahmen des Übergangs von der Schule in die Ausbildung wurde das 11. Pflichtschuljahr eingeführt, so dass nun auch in der Sekundarstufe II teilweise eine Schulpflicht gilt.
Es bestehen jedoch zahlreiche Ausnahmen, etwa für Schüler*innen, die eine Ausbildung beginnen, einen OSZ-Bildungsgang besuchen oder einen Freiwilligendienst absolvieren.
Das Programm richtet sich vor allem an Jugendliche, die bisher keine Perspektive auf eine Ausbildung oder einen weiteren schulischen Werdegang hatten, um zu verhindern, dass sie direkt in soziale Sicherungssysteme übergehen. In allen 15 anderen Bundesländern existieren bereits Verfahren, die ähnliche Ziele verfolgen.
Zwölf Oberstufenzentren (OSZ) haben sich bereit erklärt, als sogenannte „Ankerschulen“ diese Jugendlichen aufzunehmen. Hauptziel ist eine praxisorientierte Vorbereitung auf den Beruf. Es sind also nicht der Unterricht oder ein spezieller Abschluss im Fokus.
Die Zusammenarbeit mit Wirtschaftspartnern sowie Fachpraxislehrern und Ausbildungsbegleitern wird als sehr wichtig erachtet. Zudem wird die Jugendberufshilfe aktiv eingebunden. Die Beratung für die 10.-Klässler wurde umfassend überarbeitet. Die Berufsinformations-Dreier-Teams (Tridems) bestehend jeweils aus einer Person pädagogisches Fachpersonal, einer Berufsschullehrkraft und einer Person aus der Jugendberufsagentur, begleiten diesen Prozess.
Schüler*innen, die abschlussgefährdet oder schuldistant sind, stehen besonders im Fokus der Aufmerksamkeit. Diese sollen möglichst frühzeitig durch aufsuchende Berufsberatung unterstützt werden, um zu verhindern, dass sie überhaupt in das 11. Pflichtschuljahr eintreten. Ab dem Halbjahreszeugnis im Februar 2025 wird über LUSD eine detaillierte schülerbezogene Dokumentation angelegt, so dass die entsprechenden Schüler*innen zum Ende des Schuljahres gut an die Jugendberufsagentur übergeben werden können.
2. Steuerung und Monitoring
Die Zuweisung von Personal an Schulen ist ein wichtiger Bestandteil der Steuerung. In den letzten Jahren ist die VV Zumessung erheblich gewachsen, die Detailregelungen wurden immer umfangreicher und komplexer. In der Praxis gab es dabei häufige Kritik an der Komplexität des Verfahrens, an der Intransparenz hinsichtlich der Datenerhebung und in Bezug auf den Zeitfaktor. Die notwendige Sicherheit bei der Personalplanung kam oft zu spät, da viele Entscheidungen erst nach Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen getroffen wurden, was häufig zu Klarheit erst im September oder Oktober führte und dadurch den Überblick erschwerte.
Ziel der aktuellen Veränderungen ist es, eine höhere Transparenz, Planungssicherheit und eine möglichst bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen zu erreichen. Die Personalzumessung wird erheblich vereinfacht. Die Schulen erhalten die Datenhoheit. Das bedeutet, dass die Schulen selbst die notwendigen Daten erheben und verwalten, anstatt dass diese seitens der Schulverwaltung eingepflegt werden. Die Novemberstatistik und eine Abfrage im zweiten Halbjahr bleiben bestehen, aber die eigentliche Datenhoheit liegt nun bei den Schulen.
Jedes Jahr muss die SenBJF einen Bericht über den Lehrkräftebedarf für den Hauptausschuss im AGH. Zuletzt wurden in Berlin 32.000 Vollzeitäquivalente (VZÄ) an Lehrkräften zugewiesen, davon 18.000 für den Unterricht und 14.000 für strukturelle sowie individuelle Unterstützungsmaßnahmen. Das ist die höchsten Lehrer-Schüler-Relation unter allen Bundesländern. Dazu passen die Bildungsergebnisse der Berliner Schule insgesamt nur eingeschränkt.
Daher wurde ein Runder Tisch eingerichtet, an dem Schulaufsichten und Schulleitungsverbände teilnahmen, um die 18.000 VZÄ für Unterstützung neu zu verteilen. Ein zentrales Ziel war dabei, einen größeren Anteil der Stellen zur Verteilung an die Schulaufsichten zu geben, die die Bedarfe vor Ort besser kennen. Hier geht es um die Berücksichtigung von lokalen Gegebenheiten wie Kiezstruktur, Profilbildung, geflüchtete Kinder in den Schulen, und anderes mehr.
Der Vorschlag der Hausleitung war gewesen, 2.000 bis 3.000 VZÄ in diese regionale Steuerung zu geben. Das stieß jedoch auf großen Widerstand stieß. Es wurde Einigkeit erzielt, dass der Pool für die dezentrale Verteilung der Lehrkräfte erhöht wird, allerdings längst nicht so umfassend. Statt der früheren 670 bis 700 VZÄ werden nun ab dem Schuljahr 2025/26 820 VZÄ über die dezentrale Verteilung vergeben.
Von den Schulleitungen kam der Wunsch nach klaren Kriterien für die Verteilung der Zumessung. Diese Kriterien gibt es jetzt, nämlich 1. soziale Komponenten, 2. Sprachförderung und 3. schulübergreifende Maßnahmen, die mehrere Schulen gemeinsam beantragen können. Natürlich führt diese Verfahrensänderung dazu, dass in der Grundzuweisung für einige Schulen weniger Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Diese können jedoch auf Grundlage der Kriterien bei der Schulaufsicht mehr beantragen.
Insgesamt wurde nicht eine einzige Lehrkraftstelle gestrichen. Alle Vollzeitäquivalente, die vorher zugewiesen wurden, bleiben erhalten. Die Zuweisung aus der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) erfolgt nun mit einer verlässlichen Grundausstattung, die auch Mittel für nicht verfügbare Lehrkräfte umfasst, wie etwa bei Krankheit oder Fortbildung. Diese Zuweisung wird durch spezifische Bedarfe ergänzt, die je nach Schulprofil und Bedarf variieren können.
Die genannten 820 VZÄ werden nun über die Schulaufsichten verteilt.
Die Prognosegespräche sind bereits im Gange. Die Schulen werden jetzt frühzeitig über die genaue Zahl der zugewiesenen Lehrkräfte informiert, was es ihnen ermöglicht, mehrere Monate früher als zuvor mit der Planung des neuen Schuljahres zu beginnen.
Ein Beispiel für die Verbesserung der Planungssicherheit: Vor Jahren wurde festgelegt, dass für Berufsorientierungsteams (BSO-Teams) jede Schule 6 Stunden zugewiesen bekommt. Diese Entscheidung hatte jedoch rein verhandlungstechnische Gründe und keine eigentlich fachliche Grundlage. Nun wurde eine Stunde dieser 6 Stunden herausgenommen, um die 820 Stunden für die dezentrale Verteilung abbilden zu können. Schulen können jedoch weiterhin die vollen 6 Stunden beantragen, wenn diese für konkrete Maßnahmen der Schule notwendig sind. Dies wird zum Ende des Schuljahres überprüft.
Die Veränderungen werden allgemein positiv aufgenommen, vor allem an den Grundschulen. Gymnasien sind jedoch kritischer, da sie einen größeren Anteil an Personal abgeben müssen, ohne so viele Stunden beantragen zu können. In den Integrierten Sekundarschulen (ISS) gibt es jedoch viel Potenzial, von dieser Umverteilung zu profitieren.
Am Ende des Prozesses sollen die Schulaufsichten auch darlegen, wie die Stunden verteilt wurden, um so Transparenz über die Verwendung der Mittel zu gewährleisten. Ziel dieser Umstellung ist eine qualitativere Weiterentwicklung der Schulen und eine bedarfsgerechtere Ausstattung, die besser an die lokalen Gegebenheiten angepasst ist.
Ein Beispiel für die bisherige Ungleichbehandlung ist die Personalausstattung von Schulen in Mahlsdorf und in Hellersdorf. Obwohl die Bedarfe dort jeweils sehr unterschiedlich sind, war die Personalausstattung bislang ähnlich. Dies soll nun bedarfsgerecht angepasst werden.
In den meisten Bezirken verläuft die Umstellung problemlos, auch wenn es einige Schulen gibt, die stark protestieren. Zur Einordnung ist jedoch wichtig zu verstehen, dass andere öffentliche Verwaltungen, wie Polizei und Feuerwehr, nicht besetzte Stellen streichen mussten, während die Bildungsverwaltung von dieser Maßnahme verschont blieb.
Das Schulbudget wird künftig flexibler gestaltet. Die finanztechnischen Grundlagen wurden durch den 3. Nachtragshaushalt 2025 geschaffen. Personalmittel für Vertretungsunterricht (PKB) werden deckungsfähig mit dem Verfügungsfonds einschließlich der Mittel für Politische Bildung, für Schulbibliotheken und die Dienstkostenabrechnung von Schülerfahrten. Die Lehr- und Lernmittel sowie die Ausstattung werden weiterhin von den Bezirken bewirtschaftet.
Eine Vision für die Zukunft ist, ein digitales Fachverfahren zur Bewirtschaftung des Schulbudgets zu entwickeln, das auch die Bundesmittel umfasst und mit dem Modul des Schulvertrags verbunden ist. Das wird aber noch eine Weile dauern.
Dieser Prozess der Umstellung erfolgt schrittweise, weshalb zunächst nur Mittel bis zum 31.07. für das laufende Schuljahr freigegeben werden. Weitere Mittel werden folgen.
Notwendig ist eine Neustrukturierung des Einzelplans 10 und eine Anpassung des § 109 SchulG, um den Schulen mehr Verantwortung zu übertragen. Die Schulkonferenzen und gegebenenfalls Ausschüsse sollen die Finanzen der Schulen begleiten. Insgesamt umfassen die Schulbudgets, über alle Schulen hinweg, mehr als 50 Millionen Euro – und die sollen ja in den Schulen sinnvoll verteilt und genutzt werden.
Neben dem Kernbudget gibt es für bestimmte Schulen auch ein Ergänzungsbudget, das die Bonusmittel umfasst und perspektivisch durch das Startchancenprogramm ergänzt wird. Für diese Programme wird es mehr Vorgaben geben, um die Zweckbestimmung der Mittel sicherzustellen.
Der Schulvertrag schärft den Fokus der Schule und fördert die kontinuierliche Weiterarbeit von einem Schuljahr zum nächsten. Dieser Vertrag wird ein digitales Fachverfahren beinhalten und ab dem Schuljahr 2025/26 eine inhaltliche Überarbeitung erfahren. Dabei wird der Fokus auf der datenbasierten Schul- und Unterrichtsentwicklung liegen. Es geht also um Entwicklungsziele und Maßnahmen zur schulischen und unterrichtlichen Qualitätsentwicklung sowie die finanziellen Ressourcen der Schulen.
Die erste Version dieses Vertrags wird ab dem Schuljahr 2025/26 von den Schulen im Startchancenprogramm für Zielvereinbarungen in den Bereichen II und III genutzt (Bereich I, die „lernförderliche Umgebung“, ist dafür nicht geeignet). Später sollen alle Schulen diesen Schulvertrag nutzen können.
3. Bildungsgerechtigkeit (Vorstellung durch StS Dr. Kühne)
Das Startchancenprogramm (SCP) ist eine langfristige Initiative, die über einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt ist. Das Programm ist in drei Säulen unterteilt, die jeweils unterschiedliche Ziele verfolgen:
- Säule I unterstützt die Verbesserung eines lernförderlichen Umfelds und ist über die gesamte 10-Jahres-Laufzeit mit einem Budget von 188 Millionen Euro ausgestattet. Hier geht es darum, die Bedingungen für das Lernen der Schüler*innen zu verbessern.
- Säule II stellt ca. 13 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung und wird als Chancenbudget bezeichnet. Dieses Budget ist vergleichbar ähnlichen Berliner Programmen wie dem Bonusprogramm und der Berlin-Challenge und fördert Maßnahmen, die gezielt die Chancengleichheit der Schüler*innen fördern.
- Säule III umfasst ebenfalls ca. 13 Millionen Euro pro Jahr und ist für die Bereitstellung von zusätzlichem Personal vorgesehen, das in Schulen eingesetzt wird, um gezielte Unterstützung zu bieten und die Qualität des Unterrichts zu steigern.
Im Schuljahr 2024/2025 sind 59 Schulen in das Startchancenprogramm aufgenommen. Für das Schuljahr 2025/2026 ist geplant, dieses Programm auf weitere 120 Schulen auszudehnen, sodass insgesamt etwa 180 Schulen von diesem Programm profitieren werden.
Die Auswahl der Schulen erfolgt anhand von sozialen Indizes (Typisierung ab Stufe 5) und anhand von Leistungsdaten, die als weitere Kriterien für die Teilnahme dienen. Dabei werden Schulen aller Schulformen berücksichtigt, einschließlich einzelner Schulen in freier Trägerschaft.
Ein weiteres Beispiel für die Umsetzung des SCP ist das „Leseband“, das bereits an allen beteiligten Schulen eingeführt wurde. Hier sind täglich 20 Minuten Lesezeit vorgesehen. Dafür wurden Lesebereiche eingerichtet, Lese-Material zur Verfügung gestellt, und die Schulsozialarbeit wurde als Begleitung der Leseförderung integriert.
Im Schuljahr 2025/2026 soll auch das „Matheband“ an den Start gehen, das ähnliche Ziele verfolgt und dabei hilft, die mathematischen Kompetenzen der Schüler*innen zu stärken. Hierbei wird beispielsweise ein Raum für das Lernumfeld (Säule I) ertüchtigt, ein Träger mit der Durchführung der Maßnahmen (Säule II) beauftragt und zusätzliches Personal eingestellt (Säule III), um die Unterstützung der Schüler*innen zu gewährleisten.
Das Startchancenprogramm ist das erste bundesweit ausgerichtete Programm, das die Stärkung der Basiskompetenzen aller Schüler*innen in den Mittelpunkt stellt. Es zielt darauf ab, Bildungsgerechtigkeit durch gezielte Förderung und Unterstützung für benachteiligte Schüler*innen zu schaffen.
Um die Wirkung des Programms zu messen und sicherzustellen, dass die Maßnahmen tatsächlich den gewünschten Erfolg bringen, werden zu Beginn und am Ende des Programms Erhebungen durchgeführt und dokumentiert. Dadurch wird das Programm evidenz- und datenbasiert gesteuert, um kontinuierlich die Ergebnisse zu überprüfen und zu optimieren.
Fragen und Antworten
F: Wie sieht es mit der Zumessung für weiteres pädagogisches Personal (nicht-Lehrkräfte) aus, insbesondere hinsichtlich Rhythmisierung, offener Ganztag und so weiter?
A: Das zusätzliche pädagogische Personal bleibt in der Zumessung unverändert, da es hier eine feste Vereinbarung mit SenFin gibt.
F: Die meisten Maßnahmen beginnen zu spät in der Bildungsbiografie. Außerdem sollten hier auch die Eltern mitgedacht werden – wie sehen Sie das?
A: Ja, die Berufsorientierung sollte schon sehr früh beginnen. Das ist allerdings an vielen Stellen auch bereits der Fall: WAT ist verpflichtend in den Jahrgängen 7 bis 10, und Praktika in den Jahrgangsstufen 9 und 10 sind ebenfalls bereits jetzt relativ früh angesetzt. Schüler*innen sind in Jahrgang 9 oft erst 14 oder 15 Jahre alt; viel früher machen Praktika in Betrieben oft keinen Sinn, da es ja nicht nur um einfache Tätigkeiten wie Kaffeekochen gehen soll. Hier muss sich auch die Wirtschaft bewegen und ist in der Pflicht, dies zu ermöglichen.
F: Aktuell gibt es sehr viele Anhörungen. Aber was ist der Plan dahinter, beispielsweise beim Thema Inklusion?
A: Die Hausleitung bewertet das Thema etwas anders. Die verlässliche Grundausstattung ist bewusst zu 100 % in die neue Zumessung eingeschlossen, damit sie ein verbindlicher Bestandteil der Grundausstattung bleibt und nicht für andere Zwecke verwendet werden kann. Es gibt noch viel Luft nach oben, aber vor zehn Jahren hat Berlin entschieden, dass alle Schüler*innen ins Regelschulsystem gehen sollen. Hierbei ist aber wichtig, dass auch hinreichend viele Sonderpädagog*innen in den Regelschulen ankommen. Dies hat jedoch nicht überall funktioniert, da es an Fachpersonal und baulichen Voraussetzungen in den Regelschulen fehlt. In Neubauschulen, die baulich gut geeignet sind, funktioniert inklusives Lernen jedoch personell recht gut. Das Ziel, die Inklusion als wichtiges Thema voranzutreiben, bleibt bestehen. Weitere Ziele seitens der Hausleitung sind, Anträge zu vereinfachen und dass die sonderpädagogische Förderung nicht mehr jedes Jahr verlängert werden muss. Allerdings gibt es nach wie vor einen Mangel an Personal und Ausstattung. Eine Ergänzung von der Schulaufsicht Spandau: Multiprofessionelle Kollegien sind ein großer Gewinn für die Inklusion und sehr hilfreich.
F: Die Zuwendungen an die Bezirke sollten festgeschrieben werden, zum Beispiel für die Schülerbeförderung. Das ist auch eine Bitte der Bezirke, dass hier eine Rechtspflicht besteht.
A: Eine Lösung mit den Bezirken ist in Arbeit. Die Schülerbeförderung muss regelmäßig ausgeschrieben werden, aber die Mittel sind nicht mehr ausreichend. Wir setzen uns für eine Basiskorrektur ein, damit die Mittel entsprechend angepasst werden. Ziel ist es, genauere Ausführungsvorschriften für die Sonderpädagogik-Verordnung zu schaffen. Es wird weiterhin eine Prüfung geben müssen, aber die unterschiedlichen Auslegungen sollen beendet werden. Es gibt auch Versuche, dies über Teilhabeleistungen einzuklagen, aber das würde die Jugendämter finanziell überfordern. Ende der Woche findet eine Runde der Jugendstadträte statt, in der dieses Thema auch besprochen wird.
F: Können Sie bitte ein Beispiel geben, wie die dezentrale Steuerung im Rahmen der VV Zumessung funktioniert?
A: Frau Jährling von der Schulaufsicht Spandau erklärt: In Spandau gibt es eine Nachsteuerungsreserve von 88 VZÄ. Es ist ein aufwändiges Verfahren, bei dem die 100%-Zuweisungen überprüft werden. Bei Anträgen wird genau nachgefragt, wofür zusätzliche Stellen beantragt werden. Dies wird im Antragsformular abgefragt, muss von den Schulleitungen konzeptionell nachgewiesen werden und wird dann in den Prognosegesprächen detailliert besprochen. Die Anträge werden ausgewertet und bewertet. Ein Beispiel sind schulartübergreifende Projekte, die hierbei als wichtig erachtet werden.
Frau Braun von der Schulaufsicht Marzahn-Hellersdorf ergänzt, dass die Schulen die neuen Möglichkeiten und Flexibilitäten erkennen, die durch die dezentrale Steuerung entstehen. Dies ermöglicht es den Schulen, mit ihren Kollegien neue Wege zu gehen, insbesondere angesichts der schwierigen Situation der Personalgewinnung.
F: Das Investitionsprogramm für den Ganztag wurde in sehr kurzer Zeit umgesetzt, was in manchen Bezirken eine große Herausforderung darstellt. Gleichzeitig gibt es Schulen, die seit Jahren auf Spielgeräte warten. Können Sammelanträge mehrerer Schulen den Prozess vereinfachen?
A: Die Bund-Länder-Vereinbarung wurde 2023 getroffen, daraufhin mussten alle Bundesländer ihre Förderrichtlinien mit dem Bund abstimmen. Auch die 30%-Kofinanzierung in Ergänzung der Bundesmittel musste im Land zunächst geklärt werden. Die Schulträger haben von sich aus die gemeinsame Beantragung und die Zusammenfassung von Mitteln angesprochen, einschließlich Baumaßnahmen. Die Laufzeit des Programms bis 2027 ist allerdings tatsächlich sehr kurz. Zudem betrifft die Bund-Länder-Vereinbarung für Grundschulen nur die Jahrgänge 1 bis 4.
F: Das SCP dauert zehn Jahre, die Koalitionen in Berlin jedoch nur vier. Wie wird die politische Absicherung gewährleistet?
A: Das SCP ist eine Verbindlichkeit von Bund und allen Ländern.
F: Wäre es nicht sinnvoll, die Finanzausschüsse der Schulkonferenzen wieder verbindlich einzuführen? In einigen Schulen, wo die Schulleitung das nicht möchte, findet diese Praxis nicht wirklich statt.
A: Momentan gibt es keine Überlegung das einzuführen. Zunächst geht es darum, in den Schulkonferenzen zu arbeiten. Auch die Verwaltungsleitungen und Schulleitungen müssen qualifiziert werden, um mit den größeren Budgets und der damit verbundenen Verantwortung umzugehen. Es wird Fortbildungen dazu geben. Falls die Schulkonferenzen als Format nicht funktionieren, wird gegebenenfalls die Debatte über Finanzausschüsse zu führen sein.
F: Gibt es Kürzungen bei anderen Personalmitteln, etwa bei der Schulsozialarbeit? Hier gibt es große Sorgen.
A: Das Landesprogramm für Schulsozialarbeit ist stetig aufwachsend, es wurde nichts gekürzt. Die schulbezogene Jugendsozialarbeit wurde zwar gekürzt, da ging es um Tarifmittel, aber es wurde mit dezentraler Vorsorge gegengesteuert, um die Auswirkungen abzufedern.
F: Datenbasiertes Handeln funktioniert an einer Schule als soziale Einrichtung nicht gut. Wie sollen hier Leistungsparameter funktionieren, wenn doch Programme wie Waldpädagogik viel wichtiger sind?
A: Hier gibt es unterschiedliche Perspektiven. Auch im sozialen Bereich ist datenbasiertes Handeln wichtig, um den Nutzen von Ressourcen zu hinterfragen. Es gibt viele Beispiele, bei denen zusätzliche Mittel dazu beigetragen haben, beispielsweise Schuldistanz zu reduzieren. Auch Maßnahmen wie ein Trainingsraum, in dem ein Schüler einen Sozialkonflikt mit einer Fachkraft aufarbeiten kann, lassen sich messen und dokumentieren.
F: Der Entscheidungsspielraum der Schulbudgets ist zwar gut, aber führt zu schwierigen Fragen.
A: Im Wesentlichen stehen die gleichen Mittel wie vorher zur Verfügung. Die Aufteilung in Titel gab es zuvor auch, jedoch wurden diese kaum vollständig ausgeschöpft. Durch die Zusammenfassung der Mittel können diese jetzt wesentlich flexibler genutzt werden. Die Ansätze sind nun sogar höher als die tatsächlich verbrauchten Mittel. Schulen können die Mittel nach ihren eigenen Bedürfnissen aufteilen.
F: Die zusätzlichen Finanzierungen für Schulen mit größeren Bedarfen sind sehr begrüßenswert. Aber die Kürzung des Profilbedarfs II hat zu Schwierigkeiten geführt, insbesondere bei Sprachförderung oder Förderunterricht für schneller lernende Kinder. Gibt es Zusatzmittel für Deutsch- oder Mathe-Zusatzkurse?
A: Es ist wichtig, sowohl zu fördern als auch zu fordern. Die Ressourcen können auch für zusätzliche Angebote wie Deutsch-Intensiv-Klassen genutzt werden. Der Profilbedarf II ist vorübergehend ausgesetzt, bleibt jedoch weiterhin in der Verordnung vorgesehen. Dieser war ursprünglich für die Entwicklung gedacht und wurde vielfach für andere Zwecke genutzt.
F: Wie werden die veränderten Schülerzahlen nachgesteuert?
A: Die Zumessung erfolgt immer direkt proportional zu den Schülerzahlen.
F: Wie werden die Daten für den Nachteilsausgleich verwendet?
A: Die Zumessungen für diese Bedarfe, sofern sie dokumentiert oder in LUSD hinterlegt sind, erfolgen über die schulspezifischen Zumessungen, die durch die blauen Balken gekennzeichnet sind.
F: Gibt es eine Erwartung, dass Maßnahmen wie das Matheband oder Leseband auch in nicht-SCP-Schulen aufgenommen werden?
A: Ja, es gibt Grundschulen, die Interesse am Leseband haben. Diese Schulen können ebenfalls die Materialien erhalten. Bei der Qualifizierung der Lehrkräfte gibt es sicherlich praktische Grenzen. Andererseits ist das Leseband keine allzu komplexe Maßnahme, viele Lehrkräfte können diese Technik umsetzen. In einigen Regionen, wie zum Beispiel Spandau, sind inzwischen fast alle Grundschulen durch Schulverträge mit dem Leseband ausgestattet.
F: Schulbezogene Steuerung basiert auf Daten, aber zielt diese auch auf einzelne Schülerinnen? Und wäre es dann die Verantwortung der Schule oder zentral vorgegeben? Es wird erwartet, dass alle Schülerinnen davon profitieren.
A: Alle Daten werden zentral ausgewertet, und die Schulaufsichten haben Einblick, können die Schulen jedoch auch begleiten.
F: Der Input und Output stehen in Berlin nicht im guten Verhältnis. Ist die Erwartung, dass diese Maßnahmen eine Verbesserung bewirken, oder geht es darum, einen weiteren Abrutsch zu verhindern?
A: Ich bin überzeugt, dass sich diese Maßnahmen positiv auswirken werden. Aber es braucht Zeit, um Ergebnisse zu sehen. In etwa fünf bis sechs Jahren sollten die ersten messbaren Daten zu erkennen sein – ähnlich wie es in Hamburg war, wo auch Thies Rabe diese Zeitspanne benötigte.
F: Wie ordnet die Senatorin die Einführung von G8 und G9 politisch ein (abgesehen von Ressourcenfragen)?
A: In Berlin ist die Vielfalt von Bildungswegen das Positive. Hier gibt es sowohl G8 als auch G9, und beide Varianten haben ihre Daseinsberechtigung.
F: Wie funktioniert die Nachsteuerung der Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen?
A: Das geschieht ganz normal und findet derzeit statt.
F: Was passiert bei einem unbefristeten Streik der BVG?
A: Wir versuchen, so viel wie möglich digitalen Unterricht anzubieten, was jedoch unterschiedlich gut funktioniert. Die Verpflichtung zum digitalen Unterricht ist schwierig, da etwa die Hälfte der Schüler*innen in den weiterführenden Schulen nicht erreicht werden kann. Aber viele kommen einfach nicht an – und man kann es ihnen auch nicht verübeln.