In seiner Sitzung am 07.11.2025 hat der Landeselternausschuss nach ausgiebiger Diskussion über zwei Sitzungen hinweg einstimmig den vorliegenden Musterantrag zur Gründung eines Finanzausschusses der Schulkonferenz beschlossen und stellt diesen hier mit Erläuterungen zur Verfügung.

Wir freuen uns über Rückmeldungen aus der Diskussion in den Schulen und stehen für Nachfragen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gern zur Verfügung.

Warum ein Finanzausschuss der Schulkonferenz?

Antragsvorlage

Vorschlag für die Arbeitsweise des Finanzausschusses

Warum ein Finanzausschuss der Schulkonferenz?

Die Schulkonferenz hat seit jeher die Aufgabe, über die Grundsätze der Verteilung und Verwendung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Personal- und Sachmittel zu entscheiden, diese Entscheidungen schulöffentlich zu machen und einen Bericht über die demgemäße Mittelverwendung entgegenzunehmen (SchulG §76 (1) Zif. 1).

Mit dem Schuljahr 2024/2025 wurde erstmal das flexible Schulbudget eingeführt. Bisherige Zweckbindungen der Mittel verlieren dadurch deutlich an Schärfe. Zugleich steigt die Verantwortung von Schulkonferenz, Schulleitung und Verwaltungsleitung, im gegebenen Finanzrahmen alle relevanten Bedarfe zu decken und die Mittel möglichst zielgenau und vollständig zu nutzen.

Mit steigendem Umfang und wachsender Bedeutung der finanziellen Themen kann die Gründung eines Finanzausschusses die Schulkonferenz erheblich entlasten. Ein Finanzausschuss ist nicht verpflichtend, und soweit der Landeselternausschuss im Bilde ist, gibt es erst an relativ wenigen Schulen praktische Erfahrungen damit.

Die Unterstützung der Schulkonferenz durch einen Finanzausschuss hat folgende Vorteile:

Gesteigerte Fachlichkeit
Die Mitglieder des Finanzausschusses können sich in die Finanzthemen gut einarbeiten.

Transparenz und Vertrauen
Durch die paritätische Besetzung werden die Transparenz und das Vertrauen der Schulgemeinschaft in die finanziellen Entscheidungen gestärkt.

Legitimation des Schulleitungshandelns
Das grundsätzliche Votum der Schulkonferenz, das das budgetäre Handeln der Schulleitung demokratisch legitimiert, wird durch den Finanzausschuss qualifiziert und gestärkt.

Effiziente Mittelverwendung
Der Ausschuss kann dazu beitragen, die verfügbaren Mittel effizient und zielgerichtet einzusetzen.

Rechenschaftspflicht
Die regelmäßige Berichterstattung des Ausschusses an die Schulkonferenz stellt sicher, dass die finanziellen Aktivitäten nachvollziehbar und überprüfbar sind.

Förderung der Mitwirkung
Die aktive Beteiligung aller Gruppen der Schulgemeinschaft fördert das Engagement und die Mitwirkung an schulischen Finanzentscheidungen.

Fachliche Expertise
Die Einbindung von finanzkundigen Personen, der Verwaltungsleitung und des Fördervereins stellt sicher, dass fundierte finanzielle Entscheidungen getroffen werden.

 

Antragsvorlage

Vorbemerkung
Ein Finanzausschuss der Schule kann durch einen Beschluss der Schulkonferenz gegründet werden (gemäß §78 (2)). Dazu muss ein entsprechender Antrag in der Schulkonferenz gestellt, beraten und beschlossen werden. Jedes Mitglied der Schulkonferenz kann einen solchen Antrag einreichen.

Im folgenden findet sich eine Muster-Formulierung als Vorschlag für einen solchen Antrag. Die Inhalte können entsprechend nach Bedarf den jeweiligen Erfahrungen und Bedarfen der Schulgemeinschaft angepasst werden. Dies gilt auch für die Zusammensetzung, die Stimmrechte und die beratenden Mitglieder. Der Landeselternausschuss hat positive Berichte aus unterschiedlich zusammengesetzten Finanzausschüssen gehört.

Vorlage für einen
Antrag auf Gründung eines Finanzausschusses gemäß Schulgesetz §78, Abs. 2

Antragsteller*in/Antragstellende: (bitte eintragen)
Datum: (bitte eintragen)

Die Schulkonferenz möge beschließen:

Die Schulkonferenz richtet einen dauerhaften Finanzausschuss ein.

Aufgaben
Der Finanzausschuss unterstützt die Schulkonferenz, indem er entsprechend Schulgesetz §76 (1) Zif.1 für die Schulkonferenz

  • die Entscheidungen der Schulkonferenz über die Grundsätze der Verteilung und Verwendung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Personal- und Sachmittel,
  • die umgehende schulöffentliche Bekanntgabe sowie
  • die Kenntnisnahme der planmäßigen Verwendung der Mittel

vor- und nachbereitet und entsprechende Empfehlungen an die Schulkonferenz abgibt.

Dazu zählen folgenden Aufgaben:

Budgetplanung und -überwachung

  • Unterstützung bei der Erstellung und Überwachung des Schulbudgets

Beratung der Gesamt- und Schulkonferenz

  • Bereitstellung von Empfehlungen und Analysen zu finanziellen Angelegenheiten

Transparenz und Rechenschaft

  • Sicherstellung der finanziellen Transparenz und Rechenschaftspflicht durch Vorbereitung des jährlichen Berichts der Schulkonferenz gegenüber der Schulgemeinschaft jeweils nach Ende des Haushaltsjahres

Zusammensetzung
Der Ausschuss wird wie folgt zusammengesetzt:

stimmberechtigte Mitglieder

  • drei Vertreter*innen des pädagogischen Personals (meint auch den eFöB-Bereich), davon eine Person die Schulleitung
  • drei Vertreter*innen aus der Schülerschaft
  • drei Vertreter*innen der Eltern und Erziehungsberechtigten

Die stimmberechtigten Mitglieder sollen in den Vertretungsgremien der betreffenden Gruppen gewählt werden (Gesamtkonferenz, Gesamtschülervertretung bzw. an Grundschulen von den Sprecherinnen und Sprechern der Schülerinnen und Schüler gewählte Schülerinnen oder Schüler, und Gesamtelternvertretung).
Bleiben Plätze unbesetzt, soll ein schulöffentlicher Aufruf zur Besetzung erfolgen. Hierzu ist eine aussagekräftige Bewerbung notwendig. Über die Besetzung außerhalb der o. g. Gremien entscheidet die Schulkonferenz. Bleiben weiterhin Plätze unbesetzt, kann die Schulkonferenz Mitglieder der Schulkonferenz (auch Stellvertreter*innen) für den Finanzausschuss ernennen.

Für jedes Mitglied sollen bis zu zwei stellvertretende Mitglieder gewählt werden (entsprechend SchulG §117, Abs. 2). Da die Sitzungen schulöffentlich sind, haben die stellvertretenden Mitglieder das Recht zur Teilnahme an der Sitzung.

beratende Mitglieder ohne Stimmrecht

  • nicht pädagogisches Personal, z. B. Verwaltungsleitung und Hausmeister*in
  • falls vorhanden: ein*e Vertreter*in des Fördervereins

Bei Bedarf kann der Finanzausschuss weitere Personen als Gäste (ohne Stimmrecht) zu seinen Sitzungen hinzubitten, z. B. Fachbereichsleiter*innen.

Der Ausschuss wählt aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder eine*n Vorsitzenden.

Amtszeit
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre und läuft parallel zur Schulkonferenz. §117, Abs. 5 gilt entsprechend.

Schulische Öffentlichkeit
Die Sitzungen des Finanzausschusses sind offen für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft. Gäste sind ohne Abstimmung zuzulassen.

Antragsvorlage zum Herunterladen

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Vorschlag für die Arbeitsweise des Finanzausschusses

Da die schulischen Budgets jeweils für ein Haushaltsjahr (Kalenderjahr) gewährt werden, orientiert sich die Arbeit des Finanzausschusses am Haushaltsjahr, nicht am Schuljahr.

Grundsätzlich ist wichtig, dass Schulkonferenz und Finanzausschuss nicht über einzelne Ausga-ben im Detail beraten, sondern über die Grundsätze – also über die Verteilung der Budgets auf unterschiedliche Arten von Ausgaben bzw. Themen.

Termine und Ziele der Sitzungen

Die erste und ggf. zweite Sitzung des Finanzausschusses im Haushaltsjahr bereitet die „Entscheidungen der Schulkonferenz über die Grundsätze der Verteilung und Verwendung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Personal- und Sachmittel“ vor.

Erstmalig kommt der Finanzausschuss nach den Beratungen der Fachkonferenzen zu deren Bedarfen zusammen. Die Schul- und/oder Verwaltungsleitung legt zur ersten Sitzung die zu erwartenden Budgets (Einnahmen) und die geplanten und notwendigen Ausgaben vor. Der Finanzausschuss berät und gibt eine Empfehlung an die Gesamtkonferenz ab.

Das zweite Treffen findet zwischen der Sitzung der Gesamtkonferenz und Schulkonferenz statt. Wenn die Gesamtkonferenz Veränderungen empfohlen hat, berät der Finanzausschuss darüber und gibt seine Empfehlung an die Schulkonferenz ab. Sind in der Gesamtkonferenz keine Änderungen erfolgt, kann diese Sitzung entfallen.

Die Schulkonferenz fasst auf der Grundlage der Empfehlung aus dem Finanzausschuss den jährlichen Beschluss über die Grundsätze der Mittelverwendung.

Das dritte Treffen dient zur Beratung über mögliche Änderungen dieser Verteilungsgrundsätze im Jahresverlauf. Es findet etwa in der Mitte des Haushaltsjahres statt (ggf. nach den Sommerferien). Die Schul- und/oder Verwaltungsleitung berichtet zum Mittelverbrauch und ggf. neu ent-standene Bedarfe. Abweichungen von den beschlossenen Grundsätzen sind durch die Schul- und/oder Verwaltungsleitung zu begründen. Sofern sich Veränderungen ergeben, gibt der Fi-nanzausschuss eine Empfehlung ab, die durch die Schulkonferenz beraten und ggf. beschlossen wird.

Das vierte Treffen wertet nach Ende des Haushaltsjahres die Mittelverwendung aus und bereitet die „Kenntnisnahme der planmäßigen Verwendung der Mittel“ vor. Abweichungen werden durch die Schul- und/oder Verwaltungsleitung begründet. Der Finanzausschuss erstellt den Entwurf für einen Rechenschaftsbericht zur Mittelverwendung und -ausschöpfung. Rücklagen sind im Rechenschaftsbericht zu begründen. Der Finanzausschuss empfiehlt der Schulkonferenz den Rechenschaftsbericht zum Beschluss. Im Anschluss wird er der Schulgemeinschaft zur Kenntnis gegeben.

Weitere Treffen des Finanzausschusses sind möglich.

Abstimmungen

Der Finanzausschuss fasst keine Beschlüsse in der Sache, sondern gibt lediglich Empfehlungen ab. Die nachfolgenden Beschlüsse – die von den Empfehlungen abweichen können – sind Aufgabe der Schulkonferenz.

Wenn die Empfehlungen des Finanzausschusses nicht im Konsens erfolgen, werden sie mit einfa-cher Mehrheit abgestimmt. Bei Stimmgleichheit gelten Empfehlungen als abgelehnt. Abstim-mungen sind möglich, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.