Der Landeselternausschuss nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass der Hauptausschuss beschlossen hat, Berliner Schüler*innen mit mobilen Endgeräten auszustatten. Damit gelingt ein richtiger Schritt hin zur Digitalisierung auch auf Seiten der Schüler*innen, der einige unserer Forderungen an die laufende Legislatur umsetzt (siehe https://leaberlin.de/forderungen/zur-legislatur-2021-2026#a2).

Aus Sicht des LEAs wurden wichtige Punkte festgeschrieben: Fortbildung, Support, Datenschutz, wissenschaftliche Begleitung und mehr. Richtig ist auch, keinen Gerätetyp vorzugeben, sondern hier in eine kriteriengestützte Ausschreibung zu gehen. Wenn diese Schritte gelingen, ermöglichen sie an vielen weiterführenden Schulen endlich eine neue Dimension des Lernens, angefangen von der täglichen Selbstverständlichkeit des übergreifenden Themas Medienkompetenz bis hin zu vielen digitalen Medien „im Gerät“, die das Hin- und Herschleppen von Schulbüchern endgültig ablösen sollten. Die Jahrgänge 7 bis 10 machen den Anfang, weitere müssen selbstverständlich folgen.

Der angestrebte webbasierte Einsatz setzt zwingend den Glasfaserausbau bis zu den Schulen und die Ausrüstung der Schulen mit entsprechender IT-Infrastruktur (LAN und WLAN) voraus, damit die Geräte wie gewünscht und angemessen genutzt werden können. Hier ist noch ein weiter Weg zu gehen, und es ist entscheidend, dass Senat und Bezirke schnelle Fortschritte beim Breitband erzielen. Für die Übergangszeit bis zur vollständigen Umsetzung der notwendigen infrastrukturellen Rahmenbedingungen, die bis 2025 dauern soll, stellt sich die Frage, wie lange die Mobilfunk-Router noch an die Schulen sein werden. Gerade an Schulen mit schlechter Anbindung und fehlendem oder unzureichendem WLAN müssen die Mobilfunk-Router weiterhin zum Einsatz kommen, bis die genannten Voraussetzungen uneingeschränkt vorliegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir erneut auf das Problem hin, dass nicht alle Schüler*innen zu Hause über einen (volumenfreien) Internetanschluss verfügen. Vertiefung, Kollaboration und Hausaufgaben auf der Grundlage webbasierter Programme müssen für alle Schüler*innen zugänglich sein. Hier bitten wir dringend um Nachsteuerung und verweisen auf unseren Beschluss „Kein Kind darf vergessen werden - Mobile Datenkarten für Schüler*innen“ und die Antwort der Senatsbildungsverwaltung (siehe https://leaberlin.de/lea-beschluesse/lea-beschluesse-2021#datenkarten).

Der Transformationsprozess zu Unterricht mit digitalen Endgeräten, sinnvoll eingesetzt, zieht auch Änderungen in pädagogisch-didaktischen Konzepten und Teilen der Rahmenlehrpläne nach sich. Ein Tablet ist mehr als ein Schreibblockersatz oder E-Book-Reader. So schnell wie möglich müssen auch im Rahmen der Hochschulbildung die entsprechenden Anpassungen vorgenommen werden. Wir verweisen auf die Forderung „Einrichtung einer Professur für Medienpädagogik“ aus unseren Forderungen zur Legislatur 2016-2021 (https://leaberlin.de/forderungen/zur-legislatur-2016-2021#digischule). Darüber hinaus sehen wir in der Umstellung auf digital gestützte Unterrichtskonzepte eine Herausforderung für Lehrende. Hierfür braucht es die passende Prozessbegleitung und Unterstützung, sodass auch Unsicherheiten oder Fremdeln mit den Tablets schnell überwunden werden können.