Aktuelles - Landeselternausschuss Berlin
Dank der Senatorin
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Liebe Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, pädagogischen und nichtpädagogischen Fachkräfte, Sekretärinnen und Sekretäre, Verwaltungsleitungen; Mitarbeitende in der Notbetreuung, Schulleitungen, Träger der Freien Schulen und weitere Unterstützerinnen und Unterstützer vor Ort!
Seit der durch das Coronavirus notwendig gewordenen Schließung der Schulen am 17.03.2020 haben Sie alle Außergewöhnliches geleistet!
Schreiben der Senatorin an die Grundschulen: Notbetreuung an den Grundschulen in den Osterferien
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Liebe Erzieherinnen und Erzieher, liebe Betreuerinnen und Betreuer,
ich möchte Ihnen meinen herzlichen Dank für die geleistete Arbeit während der bisherigen Notbetreuung der Schülerinnen und Schüler übermitteln. Dank Ihres überaus engagierten Einsatzes kann das öffentliche Leben in unserer Stadt auch in dieser schwierigen Situation aufrechterhalten werden.
Dieser Einsatz wird auch in den anstehenden Osterferien benötigt. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass der geplante und durch Ihre Schulleitung genehmigte Urlaub gewährt werden kann.
Aktualisierung: Weitere Hinweise zur Schließung der allgemeinbildenden Schulen seit 17.03.2020 - Schreiben 4
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Das Schreiben wurde aktualisiert. Wir haben die Aktualisierung farblich hervorgehoben.
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
nachfolgend gebe ich Ihnen - auch auf Grund zahlreicher Anfragen aus Ihrem Kreis - weitere Hinweise zu den Schulschließungen.
Kinder und Jugendliche mit Behinderung bzw. Förderbedarf - Informationen zur Corona-Krise
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Welche Möglichkeiten haben Eltern/Sorgeberechtigte für Kinder oder Jugendliche mit Behinderung aufgrund der Kita- und Schulschließungen?
Wenn Eltern/Sorgeberechtigte es irgend ermöglichen können, nutzen Sie NICHT die folgenden drei Möglichkeiten, sondern versorgen Sie bitte Ihre Kinder zu Hause so gut es geht!
Denn: Jede diese Möglichkeiten verhindern den besten Schutz für
- Ihre Kinder
- Ihre Familien
- Menschen mit Vorerkrankung (wie etwa Asthma, chronischer Bronchitis und vielem anderen)
- die Großeltern und
- andere Menschen in Ihrem Umfeld mit großer Wahrscheinlichkeit!
Wenn wirklich nichts Anderes geht, dann bestehen zur Not folgende drei Möglichkeiten:
Aktualisierung der Regelungen zur Notbetreuung (Schüler*innen mit Behinderung und Ein-Elternteil-Regelung)
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Aktualisierung
- der Regelungen zur Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler mit schweren Behinderungen oder vergleichbaren schweren Beeinträchtigungen
- Regelung für Einzelfallentscheidungen im Rahmen des Kinderschutzes
- Ein - Elternteil - Regelung
- anspruchsberechtigte Berufsgruppen Notbetreuung
- Begrenzung der Gruppengröße