Aktuelles - Landeselternausschuss Berlin
MSA/eBBR/BBR - Winterschule - Stellenausschreibungen für Lehramtsstudierende
Prüfungen zum Mittlerem Schulabschluss und zur erweiterten Berufsbildungsreife angepasst
Der Mittleren Schulabschluss (MSA) und die erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) werden analog zum Vorjahr gestaltet: Die Präsentationsprüfungen zur Erlangung des MSA/der EBBR in der 10. Jahrgangstufe der allgemeinbildenden Schulen finden statt. Die vergleichenden Arbeiten zur Erlangung der Berufsbildungsreife (BBR) sowie die drei schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache zur Erlangung des MSA und EBBR werden im Jahr 2021 ausgesetzt. Das betrifft ebenfalls die Sprechfertigkeitsprüfung in der ersten Fremdsprache.
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2021/pressemitteilung.1039213.php
Winterschule 2021 in den Ferien für benachteiligte Schüler*innen
In den Winterferien wird es wie in den Sommer- und Herbstferien die Möglichkeit geben Unterrichtsstoff in Kleingruppen nachzuholen. Teilnehmen dürfen Schüler*innen, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sowie Anspruchsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (LmB/BuT) sind und von den Lehrkräften für die Teilnahme an diesem Programm vorgeschlagen werden. Bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler sollten die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen besonders berücksichtigt werden. Es können auch Schülerinnen und Schüler ausgewählt werden, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine Problemlage geraten sind, die zur Verursachung eines Lernrückstandes beigetragen hat.
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1039008.php
Studierende als pädagogische Assistenten*innen
Die SenBJF sucht nach Studierende als pädagogische Assistenten*innen. Das Aufgabengebiet:
Pädagogische Assistenz an einer Berliner Schule, unter anderem
- Unterstützung des schulischen Personals bei der Umsetzung der Hygienemaßnahmen
- Unterstützung der Lehrkräfte bei der Umsetzung pädagogischer Prozesse (z.B. Pausenaufsichten, Umsetzung des digitalen Lernens, usw.)
- Unterstützung der Lehrkräfte bei der Organisation des Unterrichts
- Entlastung der Erzieherinnen und Erzieher in der ergänzenden Förderung und Betreuung
- Unterstützung im außerunterrichtlichen Bereich
- Entlastung der Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher bei Verwaltungsaufgaben.
Einstellungsvoraussetzungen: Immatrikulation in einem Bachelor- oder Master-Studiengang an einer Hochschule oder Fachhochschule.
https://stellenticket.fu-berlin.de/de/offers/88131/
Wer also jemanden kennt, der jemanden kennt … bitte weitersagen.
Verschlechterungsverbot, Zeugnisnoten und Bildungsfernsehen
Das „Verschlechterungsverbot“ zumindest für die Grundschüler*innen und die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt "Lernen" ist wieder in Kraft. Aufgaben im Rahmen des schulisch angeleiteten Lernens zu Hause, die nicht im Präsenzunterricht eingeführt und pädagogisch begleitet werden, dürfen nicht zu einer Verschlechterung bei der Bildung der Zeugnisnote führen. Für die weiterführenden Schulen wurde diese Regelung nicht getroffen. Nachzulesen in der „Verordnung zur Anpassung von Regelungen für die Primarstufe und die Sekundarstufe I und II zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Schuljahr 2020/2021 (Schulstufen-COVID-19-Verordnung 2020/2021 – SchulstufCOV-19-VO 2020/2021)“ VO-Nr. 18/288 unter https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-3264.pdf
Für Grundschule, Sek I und Sek II gilt zudem:
„Soweit dies aufgrund der vorliegenden Bewertungen pädagogisch möglich ist, werden im Schuljahr 2020/2021 Zeugnisnoten auch dann gebildet, wenn die […] vorgesehene Mindestdauer der Unterrichtsteilnahme unterschritten wurde.“
Ebenfalls im vorherigen Link nachzulesen. Letzteres ist u.a. für die Förderprognose wichtig.
Abschließend ein Verweis auf die neuen bzw. erweiterten Bildungsangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender.
https://www.ardmediathek.de/ard/sammlung/schule-digital-lernen-zuhause/
https://www.ardmediathek.de/alpha/schule-daheim/
Schulisch angeleitetes Lernen zu Hause, Fernunterricht, Hybridunterricht, "Homeschooling" - Tipps, Anleitungen und Vorgaben
Die Schulen bleiben weiter geschlossen und die meisten Schüler*innen bleiben weiter zu Hause. Uns erreichen zahlreiche Hinweise, dass das Lernen zu Hause nicht viel besser klappt, als vor rund 10 Monaten. Das ist sehr schade. Die Senatsbildungsverwaltung hat den Schulen ziemlich viele Möglichkeiten eröffnet und Materialien zusammengestellt. Wenn die Neuerung in vielen Schulen bedeutet, dass die gescannten oder fotografierten Buchseite oder Aufgabenblättern nun nicht mehr per E-Mail, sondern per Cloud oder Messenger kommen, stellt sich die Frage, warum sich diese Schulen sich nicht viel weiterentwickelt haben.
Zur Vollständigkeit: Es gibt Schulen, wo die Eltern und Schüler*innen mit dem was die Schulen anbieten, zufrieden sind. Für alle anderen stellen wir hier die Infos, wie es besser gehen könnte, zusammen:
PM: Verschärfter Lockdown, aber Schule geht in Teilen und Stufen?!
Die neuen Maßnahmen sind aus Sicht des Landeselternausschusses Schule sehr widersprüchlich. Die häuslichen Kontakte werden auf eine Person reduziert. In den Schulen dürfen sich aber Schüler*innen aus bis zu 16 Haushalten mit ihren Lehrkräften in Unterrichtsräumen treffen. Eltern dürfen im Job mit einer beliebigen Anzahl von Kolleg*innen zusammenkommen, weil an Arbeitgeber*innen nur ein Appell zur Umsetzung von Homeoffice erging.
Die momentan zweitgrößte Altersgruppe der von Corona-Betroffenen darf, nach den aktuellen Verlautbarungen der Senatsbildungsverwaltung, größtenteils und quer durch die Stadt fahrend, kommende Woche in Teilgruppen, und sich immer neu mischenden Kursen in der gymnasialen Oberstufe, wieder in den Unterricht. Die jüngeren und weniger betroffenen Kinder, die zu Fuß zur Schule gelangen, müssen bis zum 18. Januar warten, obwohl die Erstwissensvermittlung für schulisch angeleitetes Lernen hier am schwersten umzusetzen ist.
Einordnung des gestrigen Beschlusses mit kurzem Rückblick auf 2020
Unser gestriger Beschluss hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Wir haben alle Kommentare gelesen und vielfach auch geantwortet und vereinzelt auch Interpretationen richtiggestellt.
An dieser Stelle nochmal folgender Hinweis: Wir fordern keine Fortführung des schulisch angeleiteten Lernens zu Hause, wie es von der Senatsbildungsverwaltung gestern für die Zeit bis 17.01.2021, vorbehaltlich der ausstehenden Abstimmung in der Kultusminister*innenkonferenz und der Runde der Ministerpräsident*innen mit der Kanzlerin, angekündigt wurde. Es deutet sich für uns an, dass der laufende Lockdown verlängert wird und damit auch die Schulen weitgehend geschlossen bleiben.
Unsere Forderung nach dem Alternativszenario bezieht sich auf die Stufe Rot des Stufenplans für die Berliner Schulen (https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/corona_stufenplan_fuer_berliner_schulen__senbjf.pdf). Das bedeutet für die weiterführenden Schulen verkleinerte Lerngruppen im Wechsel von 50% Präsenz und 50% schulisch angeleitetem Lernen zu Hause, also sogenannte A/B-Tage oder -Wochen. Für Grundschulen heißt es täglich 3h Unterricht und 2,5h Betreuung für alle Schüler*innen. Eine Gruppe hat vormittags und die andere Gruppe nachmittags Unterricht.
Unser Beschluss ist nicht einstimmig gewesen. Es gab auch Gegenstimmen und Enthaltung. Die Diskussion hat die vielfältigen Perspektiven der Eltern wiedergeben, die in den Kommentaren zum Beschluss zu finden sind. Fakt ist aber auch, dass es den "Königsweg", der für alle passt nicht gibt.